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#1
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| hi habe mal eine frage, hoffe mir kann jemand helfen.beziehe jetzt seit juli ALG II, hab mich beim arbeitsamt vorgestellt und hab gehofft, dass die gleich einen job für mich haben, wolllte ja gern arbeiten. der zuständige berater hat zu mir gesagt, da ich abitur habe, jura studiert und 3 jahre selbstständig war, fliessend englisch und italienisch kann,wird er sich dafür einsetzen dass ich dann auch einen job bekomme der meinen fähigkeiten entspricht. jetzt habe ich vom arbeitsamt ein stellenangebot bekommen für einen job am flughafen zum eintüten von parfümfläschen in sogenannte sealed bags und dafür, den leuten ihre einkäufe in tüten zu packen. jetzt meine frage:macht es sinn mit dem arbeitsamt oder einem berater zu reden oder muss ich den job auf jeden fall annehmen? |
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#2
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| Zumutbarkeit: Grundsätzlich ist eine angebotene Arbeit dann zumutbar, wenn jemand geistig, seelisch und körperlich in der Lage ist diese Arbeit zu erbringen. Niemand darf ein Arbeitsangebot ablehnen, weil es nicht der eigenen Ausbildung entspricht, der Arbeitsort weiter entfernt ist als der bisherige oder die Bedingungen allgemein oder speziell ungünstig sind. Auch eine Bezahlung unterhalb des Tariflohnes oder des ortsüblichen Entgeltes ist nicht von vornherein Grund zur Ablehnung. Nicht zumutbar sind hingegen Arbeiten, die eine Pflege von Angehörigen behindern, die Erziehung eines Kindes gefährden oder die Rückkehr in den früher ausgeübten Beruf erschweren. So soll ein Pianist, heißt es etwa im Arbeitsministerium, nicht auf dem Bau arbeiten müssen. Im Einzelfall entscheidet die Vermittlung bei den Arbeitsgemeinschaften. |
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#3
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| Du musst Dich auf alle Fälle dort vorstellen! Ob sie Dich nehmen, ist eine andere Sache. Denn auf eine freie Stelle schickt das Arbeitsamt mehrere Bewerber.
__________________ Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!! |
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#4
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| hey also ich selber bekomme auch vermittlungsvorschläge vom arbeitsamt da ich auch auf der suche bin nach eine arbeit,du musst alles was du bekommst annehmen und dich bewerben wenn du es nicht machst dann bieten die dir keine hilfe mehr an zur jobsuche,man muss sich wenigstens bewerben was anschließend ist ist ne andere sache und an deiner stelle würde ich von anfang an sagen was nicht für dich in frage kommt ich habe z.b. gesagt das ich in keine zeitarbeitsfirma möchte |
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#5
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| In diesem Zusammenhang sollte man auch noch einmal auf den § 2 SGB II hinweisen: Zitat:
Zitat:
Du bist verpflichtet, dich auf Arbeitsangebote der Agentur zu bewerben - und zwar sofort und nachweisbar. Wenn der Arbeitgeber dir diesen Job anbietet, musst du ihn annehmen.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#6
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| erstmal danke für eure hilfe und antworten.okay muss ich annehmen, nochmal eine andere frage, kann ich aber wenn ich mich vorstelle den arbeitgeber darauf ansprechen also ob er auch noch was anderes für mich hat, also muss ich alles akzeptieren was der arbeitgeber will, zum beispiel wollen die flexible arbeitszeiten also auch am wochenende und an feiertagen. kann ich das ablehnen wenn ich das nicht will?muss mich nämlich auch noch um meine eltern kümmern, mein vater sitzt seit 12 jahren im rollstuhl und meine mutter hat brustkrebs, würde gern eine arbeit ausführen aber halt nicht vollzeit und halt so dass ich meine eltern nicht vernachlässigen muss. kann ich das denen dann sagen oder ist das dann auch ein grund dass die mich nicht nehmen und ich dann stress mit dem arbeitsamt kriege weil die sagen ich hab mich nicht kooperartiv verhalten und deshalb den job nicht gekriegt? |
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#7
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| Zitat:
was DIE sagen ist leider überhaupt nicht von interesse du KANNST KEINEN kuhhandel mit denen machen EINZIG bleibt dir dein Sachbearbeiter in der arge als ansprechpartner BITTE lesen::: Zumutbarkeit: Grundsätzlich ist eine angebotene Arbeit dann zumutbar, wenn jemand geistig, seelisch und körperlich in der Lage ist diese Arbeit zu erbringen. Niemand darf ein Arbeitsangebot ablehnen, weil es nicht der eigenen Ausbildung entspricht, der Arbeitsort weiter entfernt ist als der bisherige oder die Bedingungen allgemein oder speziell ungünstig sind. Nicht zumutbar sind hingegen Arbeiten, die eine Pflege von Angehörigen behindern, die Erziehung eines Kindes gefährden oder die Rückkehr in den früher ausgeübten Beruf erschweren. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu für den nützlichen Beitrag: | ||
sabinale (18.11.2007) | ||
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