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#1
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| Hallo allerseits. Während meiner Suche nach Informationen über Krankenversicherung bin ich auf eurem Forum gestoßen. Ich habe sehr viele Frage, aber damit jemand überhaupt etwas beantworten kann, soll ich meine Situation kurz schildern. Ich bin ein Bulgare. Im Jahr 2001 bin ich nach Deutschland gekommen um zu studieren. Nach viele Studienversuche (und viele Jahren) ist das Thema Studium abgeschlossen (abgebrochen ).Seit 1.10.08 bin ich kein Student mehr und ich habe mich von der Krankenkasse abgemeldet, da ich nicht wusste wie und wo mein Leben weiterführen werde. Seit November 2008 habe ich Daueraufenthalts-Bescheinigung (nach §4a Freizügigkeitsgesetz/EU) und Arbeitsberechtigung-EU. Seit November 2008 versuche ich eine Selbstständigkeit-Idee zu verwirklichen. Die Einnahme sind aber bis jetzt sehr gering. Ich bin nicht als Arbeitslos gemeldet. Ich beziehe keine Sozialleistungen, da solche ein Problem bei einer späteren Einbürgerung sein könnten. Und jetzt kommen die Fragen: 1.Krankenversicherung? 1.1. Gilt die Krankenversicherungspflicht auch für ausländische Staatsbürger? (Ich habe ein fester Wohnsitz in Deutschland seit ca.8 Jahre) 1.2. Bei der Abmeldung hat mir der Ansprechpartner der Krankenkasse nicht von Beitrag-Nachzahlung gesagt. Gibt es eine gesetzliche Nachzahlung-Verpflichtung oder entscheidet jede Krankenkasse selbst? 2.Selbstständigkeit? Was muss man zahlen? RV/AV/KV? Sonstige? (Es geht eigentlich um künstlerische Tätigkeit mit Einnahme von Provisionen) 3.Anmeldung als Arbeitslos? 3.1.Sollte ich mich selbst anmelden, als ich meine Arbeitserlaubnis bekommen habe? 3.2.Als ich noch Student war, wurde mir bei meinem Studentenjob keine Arbeitslosenversicherung abgezogen. Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld? 4. Sozialhilfe? Nach ein paar Monate erfolglose Jobsuche sind meine Ersparnisse bereits erschöpft. 4.1. Welche Arten von Sozialleistungen könnte ich beantragen? 4.2. Welche Leistungen stehen im Konflikt mit der Einbürgerung? 5. Minijob? Heute habe ich einen Minijob gefunden und damit kann ich einen Teil meiner Kosten decken. Werde ich versicherungspflichtig, wenn ich NUR diesen unter-400€-Minijob habe? Hauptbeschäftigung habe ich keine. Auf der Seite von der Minijob-Zentrale steht: "Neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung kann ein Minijob versicherungsfrei ausgeübt werden." Es gibt noch viele Fragen. Aber erstmal diese. Vielen Dank voraus. |
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#3
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| 29 Jahre. Kein Vermögen weder hier(Deutschland) noch da(Bulgarien). |
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#4
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| Zitat:
Im übrigen wendest du dich an die EU: EUROPA - EURES - Leben & Arbeiten EUROPA - EURES - EURES Auskunft müsste dir auch die Bulgarische Botschaft Botschaft der Republik Bulgarien erteilen können. Auch die Agentur für Arbeit müsste dir helfen können: Arbeit in Deutschland - www.arbeitsagentur.de
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#5
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| Danke für die schnelle Reaktion. Ich werde die verlinkten Seiten durchlesen... Auf weiteren Tipps und Antworten freue ich mich. |
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