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#1
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| hallo,ich bin zur zeit ziemlich am ende und brauche dringen einen rat also ich bin bzw werde 22 jahre,habe bis august gearbeitet bin dann leider arbeitslos geworden weil mein vertrag nicht verlängert worden ist und vorher noch wohnunglos bzw habe mit meinem damaligen freund zusammen gewohnt und irgendwann klappte es nicht mehr und musste ausziehen,naja dann kam noch hinzu das ich arbeitslos werde.bekomme jetzt arbeitslosengeld. ich brauche aber dringen eine wohung da ich hier bei meinen eltern bzw mit meinen eltern nicht auf dauer klar komme weswegen ich auch 2005 ausgezogen bin.ich habe hier keine eigene zimmer muss im wohnzimmer auf der couch schlafen.ich war bei de rjob agentur und habe mich erkundigt,erst meinten die ich komme mit dem argument nicht durch das kein platz mehr ist bei meinen eltern da ich früher auch mal dort gewohnt habe dann haben die gesagt ich kann nur was machen wenn meine eltern mich rauswerfen bin dann dahin und sagte das sie mich rauswerfen.aber das was sie da alles an unterlagen haben wollen da machen meine eltern nicht mit.die wollen wirklich fast alles haben.nun weiß ich nicht weiter wwas ich machen soll,ausser das ich mich weiter am bewerben bin aber nur absagen kommen. wäre nett wenn wir jemand helfen könnte,danke Geändert von admin (27.12.2008 um 12:01 Uhr) |
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#2
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| Die Sachlage ist eigentlich ziemlich klar: Deine Eltern sind im Sinne des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) verpflichtet, dich zu versorgen, bis du 25 bist. Das ist eine Regelung, die ist erst im Jahr 2006 eingeführt worden. Deine Eltern können natürlich dem Jugendamt und der ARGE/Jobcenter gegenüber erklären, dass sie dich nicht beherbergen und dir kein Obdach gewähren wollen, dann wirst du von der öffentlichen Hand (ARGE) versorgt, aber deine Eltern werden zur Kasse gebeten. Dafür müssen sie ihre gesamtes Vermögen UND ihr Einkommen offenbaren, und wehe, es sind fuffzich Pfennige vergessen worden ... Deine Eltern haben dabei eine Mitwirkungspflicht, wenn sie sich weigern, gibts Saures. Das Beste wäre, du und deine Eltern einigt und vertragt euch. Die ARGE wird euch bestimmt gerne in einem gemeinsamen Gespräch über die Gesetzeslage informieren. Die Gesetze kann man aber auch hier nachlesen: § 7 SGB II, § 22 SGB II SGB 2 - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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naddl (17.11.2007) | ||
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#3
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| hey danke schon mal für die antwort da problem ist da sich mich nicht mit meinen eltern vertargen rauch weil ich keine streit habe,die sache ist das ich auf dauer nicht mit ihnen bzw zum teil mit meiner mum zurecht komme.es lief alles wieder bestens wo ich 2005 ausgezogen bin.jetzt wo ich wieder hier bin nicht mehr ich habe hier ja nicht mal ein eigenes zimmer und das meine eltern bis zum 25 lebensjahr unterhalt pflichtig sind weiß ich und die auch das ist auch kein problem für die nur das was die alles an unterlagen verlangt haben bei der job agentur da machen meine eltern nicht mit.weiß ja nicht oh ich auch zum sozialamt gehen kann und ob die mir weiter helfen können????!!??? |
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#4
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| Also: deine Eltern sind verpflichtet, dich bis zum 25. Geburtstag zu versorgen. Wenn sie das nicht können, können sie einen Antrag auf Unterstützung stellen: ALG II. Das heisst: obwohl du volljährig bist, müssen deine Eltern den Antrag stellen und bilden dann mit dir zusammen eine Bedarfsgemeinschaft. Volkstümlich ausgedrückt: ihr sitzt in einem Boot und müsst daher in die gleiche Richtung rudern. Wer Anträge stellt, muss Auskünfte erteilen. Steht so im GESETZ: § 60 SGB I SGB 1 - Einzelnorm Du kannst dich zwar grundsätzlich an das Sozialamt wenden, aber die sind für dich nicht zuständig, weil du eine arbeitsfähige Person bist. Für dich ist die ARGE/Jobcenter zuständig und (noch) das Jugendamt. Wenn deine Eltern sich nicht mit der ARGE unterhalten wollen, sollen Sie zu einem Rechtsanwalt gehen und sich dort über die Sachlage unterrichten lassen. Die Lösung ist ganz einfach: deine Eltern richten dir wieder ein Zimmer ein und du selber bist ein braves vorbildliches Kind. Friede-Freude-Eierkuchen.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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naddl (18.11.2007) | ||
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#5
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| also bringt es nichts wenn ich zum sozialamt gehe??? wieder ein zimmer hier einrichten ist schlecht ich hatte damals mein eigenes zimmer und meine beiden brüder waren zusammen in einem zimmer,als ich 2005 ausgezogen bin,haben beide ihr eigenes zimmer bekommen.die sind 11 jahre und 17jahre und in dem alter wieder sich ein zimmer teilen denke nicht bzw von meinen eltern aus schon garnicht. ich möchte hier ja nicht wieder komlpett wohnen weil ich auf dauer nicht mit meiner mum zurecht komme.was aber schon immer so ist.wenn ich hier wieder ganz wohnen dürtfe dann dürfte ich ja nicht mal besuche bekommen,ausser eine freundin die ich schon jahre kenne,und mein freund kann ja so schon nicht zu mir da ich hier nicht mal ein zimmer habe.wenn ch wieder alleine wohnen würde dann wäre das verhältnis mit meiner mum bzw eltern wieder viel besser. bei der job agentur war ich ja schon 3 mal aber das bringt nichts da meine eltern ja nicht mit machen was die alles an unterlagen haben wollen,ich kann da shier einfach nervlich nicht mehr,muss sogar jetzt in die hautklinik da es evt schon psychosomatisch ist,ich kratze mich zu tode auf deutschgesagt.allergietest ist auch nichts bei raus gekommen und salben haben auch alles nichts gebracht.es geht nicht weg und ich habe es seit mitte august wo der ganze stress bei mir angefangen hat |
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#6
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| Wenn Du Unterlagen für die Ämter benötigst und Deine Eltern sie Dir nicht freiwillig geben, wird Dir am Ende vielleicht nur der harte Gang bleiben und diese Einklagen. Hast Du Deinen Eltern ein unterzeichnetes Schriftstück von der Arge vorgelegt, was die alles benötigen? Wenn ja, dann sag Ihnen doch, dass Du ansonsten gezwungen bist diese Unterlagen einzuklagen und dass es für sie dann noch teurer wird (Gerichtskosten, Deine RA- Kosten...).
__________________ Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!! |
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naddl (18.11.2007) | ||
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#7
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| danke für die antwort ja ich hatte 2 seiten voll vom amt (jobagentur) was ich alles mitbringen muss,kv karten der ganzen familie,kontoauszüge der letzten 3 monate von der ganzen familie,km stand vom auto,heiratsurkunde,sozialversicherungskarte....ei nfach alles und da machen meine eltern nicht mit.ich muss aber hier raus und ich glaube das die beim, sozialamt mir bestimmt nicht weiter helfen werden wenn es doch alles nicht so schwer wäre meine eltern sagen ich soll mir einfach einen job schen was ich aber schon seit august tue und ich aber nichts bekomme,nehme auch alle vermittlungsvorschläge vom aa an aber immer direkt absagen und an der bewerbung liegt es nicht haben die beim aa sich angesehen |
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#8
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| Welche Leistungen gewährt das Sozialamt Bedürftigen bei der Gründung eines eigenen Haushaltes bzw. bei Bezug einer Wohnung? Ein wesentliches Ziel der Sozialhilfe besteht in der Verhinderung bzw. Überwindung von Wohnungslosigkeit. Obdachlosigkeit ist eine besondere soziale Notlage. Neben Geld- und Sachleistungen gibt es für Menschen, die von Wohnungslosigkeit bedroht oder betroffen sind, spezielle Beratungsangebote und persönliche Betreuung. Die Hilfe zum Lebensunterhalt (Regelsatz) deckt nur die allgemeinen Haushaltkosten (Ernährung, Körperpflege, hauswirtschaftlicher Bedarf, kleinere Anschaffungen und Instandhaltungen); siehe Regelsatzverordnung Ab 1.1.2005 kann man nur für die Erstausstattung einer Wohnung einmalige Leistungen beantragen. Für die Erneuerung größerer Haushaltgegenstände oder Möbel gibt es keine Beihilfen mehr sondern max. ein Darlehen, dass auch vom monatlichen Regelsatz zurück zu zahlen ist. Die Bewilligung ist immer vom Einzelfall abhängig, sie muss vor dem Kauf bzw. Vertragsabschluss beantragt werden. Einmalige Leistungen werden nicht generell in Geldleistungen gewährt, es besteht auch nicht immer Anspruch auf neue Waren. In vielen Gemeinden gibt es Möbeldepots, in denen Bedürftige mit Bezugsscheinen preiswerte Gebrauchtwaren erhalten können. das habe ich im internet gefunden würde das für mich dann in frage kommen?also wenn ich dahin gehe und mich erkundige bzw meine situation erzähle? |
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#9
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| Zitat:
Mit Hartz IV (1.1.2005) wurde die Sozialhilfe neu geordnet. Es wird unterschieden in Personen, die arbeitsfähig sind, und in Personen, die NICHT arbeitsfähig sind. Arbeitsfähige Personen werden von der ARGE/Jobcenter nach dem SGB II betreut und erhalten AlG II. Arbeitsunfähige Personen werden weiterhin vom Sozialamt nach dem SGB XII versorgt. Da du arbeitsfähig bist, ist die ARGE für dich zuständig. Dabei unterliegst du aber den U25-Regelungen, d.h., deine Eltern müssen dich versorgen. Ich sehe da nur eine Möglichkeit: deine beiden Brüder werden in ein Zimmer einquartiert und du erhälst wieder dein altes Zimmer. Das wird deinen Brüdern nicht recht sein, aber klar ist auch, dass zumindest dein älterer Bruder sich bereits in absehbarer zeit in der gleichen Situation wie du wiederfindet: Schule aus, Ausbildung, arbeitslos U25. Da wird ihm der Unterkiefer bis zum Fussboden runterfallen. Es ist besser für alle Beteiligten, sich den Realitäten zu stellen. Dem Familienzusammenhalt wird in Zukunft eine grössere Bedeutung als bisher zufallen.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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naddl (18.11.2007) | ||
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#10
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| hey meine beiden brüder wieder in ein zimmer??das wird wohl nichts,dann hätte es schon längst wieder passieren können aber meine eltern machen das auch nicht.die sagen es wäre schon von den möbeln her überhaupt nicht möglich und ich ehrlich gesagt möchte es auch nicht da ich hier einfach nicht zurecht komme das bringt auch nichts wenn ich mich oder meine mum und ich mich zusammen reissen |
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