Arbeitslos melden...wie läuft das???
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Arbeitslos melden...wie läuft das???

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  #1  
Alt 10.03.2008, 20:04
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Duro befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Arbeitslos melden...wie läuft das???


Ich werde im Juli dieses Jahres meine 3 jährige Ausbildung (erfolgreich) beenden. Mir gefällt dieser Job allerdings überhaupt nicht. Könnte jetzt nen roman darüber schreiben...Ich weiß nur momentan auch nicht was ich stattdessen machen soll darum muß ich mir halt leider auch gedanken machen mich erstmal arbeitslos zu melden.

Kann mir jemand sagen was ich dafür genau tun muss und auch wann?
Und wie ist das wenn ich nicht gekündigt werde sondern von alleine gehe?
Ich bin 25 und habe eine eigene wohnung, mit wieviel geld kann ich denn überhaupt monatlich rechnen?

Habe da echt null plan von weil ich mir nie darüber gedanken gemacht habe weil ich gehofft habe ich werde mich schon an meinen job gewöhnen aber das wird leider nicht mehr passieren.
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  #2  
Alt 10.03.2008, 21:17
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Steve befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Vorschlag: Informationen per Anruf beim Amt einholen

Abend Duro,

bei uns lief es so, dass mein Mann Anfang Oktober 2007 seine Ausblidung beendete und bis dato auch nicht wußte, ob er anschließend übernommen werden würde. Wir sind daraufhin zum Arbeitsamt (1 Monat vor Abschluss) und haben an der allgemeinen Information im Eingangsbereich alle Hinweise wegen der Meldung bekommen. 1. arbeitslos melden, 2. Antrag auf Sozialhilfe stellen und 3. 4-6 Wochen warten und dann anrufen, falls nichts kommt.
Erkundige Dich doch bei Deinem zuständigen Arbeitsamt und frage einfach, wo Du Dich arbeitslos melden kannst.

ZITAT: "Und wie ist das wenn ich nicht gekündigt werde sondern von alleine gehe?"
Da wäre ich vorsichtig, denn einer Bekannten wurden durch solch eine Aktion Leistungen versagt. -

Das Arbeitsamt wird Dir sicher auch Angebote machen, wo Du DIch vorstellen muss ... aber wie das läuft, weiß ich nicht. War bei uns Gott sei Dank nicht notwendig.

...so weit erstmal.

Viel Erfolg!
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  #3  
Alt 10.03.2008, 22:45
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Kann mir jemand sagen was ich dafür genau tun muss und auch wann?
Arbeitslosigkeit droht - www.arbeitsagentur.de

Und wie ist das wenn ich nicht gekündigt werde sondern von alleine gehe?
Wenn du Arbeitslosigkeit selber verschuldest, verursachst du beim Arbeitslosengeld (ALG I) eine dreimonatige Leistungssperre. Du wärest dann zwar krankenversichert, würdest aber solange kein ALG I erhalten.

Wärest du bedürftig, könntest du ALG II beantragen, die Leistungssperre aus ALG I würde aber fortwirken in der Form, dass man dir den Regelsatz von 347€ um 30% kürzt, auch drei Monate lang.


Ich bin 25 und habe eine eigene wohnung, mit wieviel geld kann ich denn überhaupt monatlich rechnen?
Das Arbeitslosengeld (ALG I) beträgt 60% des Nettolohnes.

Voraussichtlich wirst du mit dem ALG I nicht auskommen, d.h., du musst aufstockend ALG II beantragen.

ALG II umfasst angemessenen Wohnraum nach den örtlichen Vorgaben der ARGE und einen Regelsatz von 347€.

Bitte frage bei der ARGE/Jobcenter nach, ob dein Wohnraum "angemessen" ist.

Arbeitslosengeld II - www.arbeitsagentur.de

BMAS - Grundsicherung für Arbeitsuchende (ALG II)

EAO Erreichbarkeitsanordnung

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DIE TAFELN - Essen, wo es hingehört

Sozialgesetzbuch, zweites Buch (SGB II)

Das Sozialamt ist für dich nicht zuständig.



Für dich ist zuständig:

ALG I = Agentur für Arbeit
ALG II = ARGE/Jobcenter
Achtung: DAS sind zwei verschiedene Baustellen !
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.

Geändert von nontestatum (10.03.2008 um 22:49 Uhr)
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  #4  
Alt 30.06.2009, 20:12
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Zitat:
Zitat von nontestatum Beitrag anzeigen
Kann mir jemand sagen was ich dafür genau tun muss und auch wann?
Arbeitslosigkeit droht - www.arbeitsagentur.de

Und wie ist das wenn ich nicht gekündigt werde sondern von alleine gehe?
Wenn du Arbeitslosigkeit selber verschuldest, verursachst du beim Arbeitslosengeld (ALG I) eine dreimonatige Leistungssperre. Du wärest dann zwar krankenversichert, würdest aber solange kein ALG I erhalten.

Wärest du bedürftig, könntest du ALG II beantragen, die Leistungssperre aus ALG I würde aber fortwirken in der Form, dass man dir den Regelsatz von 347€ um 30% kürzt, auch drei Monate lang.


Ich bin 25 und habe eine eigene wohnung, mit wieviel geld kann ich denn überhaupt monatlich rechnen?
Das Arbeitslosengeld (ALG I) beträgt 60% des Nettolohnes.

Voraussichtlich wirst du mit dem ALG I nicht auskommen, d.h., du musst aufstockend ALG II beantragen.

ALG II umfasst angemessenen Wohnraum nach den örtlichen Vorgaben der ARGE und einen Regelsatz von 347€.

Bitte frage bei der ARGE/Jobcenter nach, ob dein Wohnraum "angemessen" ist.

Arbeitslosengeld II - www.arbeitsagentur.de

BMAS - Grundsicherung für Arbeitsuchende (ALG II)

EAO Erreichbarkeitsanordnung

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Das Sozialamt ist für dich nicht zuständig.



Für dich ist zuständig:

ALG I = Agentur für Arbeit
ALG II = ARGE/Jobcenter
Achtung: DAS sind zwei verschiedene Baustellen !

Hallo!

kurze Frage: bei mir ist der Fall ähnlich, also ich beende auch demnächst die Ausbildung (Referendariat (dauerte 2 Jahre)) und will dann in einen anderen Job, weiß aber noch nicht genau wohin (erst mal "umorientieren"). das problem: im ref war ich "zwangsverbeamtet", hab somit nichts in die arbeitslosenversicherung einbezahlt. das heißt, ich kann nur ALG 2 beantragen oder? muss ich dann erstmal mein (weniges) geld auf ausländische konten schaffen oder so??

hab außerdem diese 3-monatsfrist verpasst (ref endet in knapp 2 monaten).

bin dankbar für jede hilfreiche antwort
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  #5  
Alt 30.06.2009, 20:22
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Zitat:
Hallo!

kurze Frage: bei mir ist der Fall ähnlich, also ich beende auch demnächst die Ausbildung (Referendariat (dauerte 2 Jahre)) und will dann in einen anderen Job, weiß aber noch nicht genau wohin (erst mal "umorientieren"). das problem: im ref war ich "zwangsverbeamtet", hab somit nichts in die arbeitslosenversicherung einbezahlt.

das heißt, ich kann nur ALG 2 beantragen oder?

So sehe ich das auch ...

muss ich dann erstmal mein (weniges) geld auf ausländische konten schaffen oder so??

Nein. Du darfst ein geringes "Schonvermögen" [Freibetrag] besitzen.

hab außerdem diese 3-monatsfrist verpasst (ref endet in knapp 2 monaten).

Die spielt nur im SGB III (ALG I, Agentur für Arbeit) eine Rolle, du wärest aber bedürftig, unterliegst also dem SGB II (ARGE-Jobcenter)

bin dankbar für jede hilfreiche antwort
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  #6  
Alt 01.07.2009, 16:06
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....danke!
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