Bildungsurlaub, bedingt durch Krankheit, nicht gearbeitet und nie BU genommen
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Ankündigungen > Allgemeine Fragen


Bildungsurlaub, bedingt durch Krankheit, nicht gearbeitet und nie BU genommen

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 04.01.2009, 17:54
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.08.2008
Beiträge: 16
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
Paulinchen befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Bildungsurlaub, bedingt durch Krankheit, nicht gearbeitet und nie BU genommen


Hallo, ich werde bald wieder arbeiten gehen (Gott sei Dank - ich war sehr, sehr lange krank) und ich möchte Bildungsurlaub nehmen.

Ich habe mich schon informiert und es ist soweit alles klar, aber kann mir jemand "sagen", wie es mit dem BU aus 2008 ist? Ich hatte, bedingt durch Krankheit, nicht gearbeitet und noch nie BU genommen.

Kann ich trotzdem einen BU aus 2008 ins Jahr 2009 mitnehmen,

Danke im Voraus.

Viele Grüße
Paulinchen

Geändert von Franky (13.01.2009 um 08:14 Uhr)
Mit Zitat antworten

  #2  
Alt 05.01.2009, 06:48
Profi
 
Registriert seit: 12.09.2007
Beiträge: 217
Bedankte sich: 2
49 Danksagungen in 49 Beiträgen
Bernd befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Hallo Paulinchen,

Bildungsurlaub ist Ländersache, d.h. jedes Bundesland regelt den BU für sich - einige Länder haben sogar keinen BU geregelt. Die meisten Gesetze der Länder sind sich zwar ähnlich, aber es gibt hier und da schon kleinere Unterschiede. Schau am Besten für Dein Bundesland nach (einfach mal rumgooglen), dort steht auch etwas zum Thema Übertragung von BU.

Die Regelungen, die ich kenne, besagen, dass man auf Antrag den BU von einem auf das nächste Jahr übertragen lassen kann. Ob du den Antrag noch im neuen Jahr stellen kannst, solltest Du mit Deiner Personalabteilung klären.

Übrigens: Viele Chefs sind absolute Gegner vom BU. Wenn Du also nach langer Krankheit wieder arbeitsfähig bist, solltest Du Dir überlegen, ob Du das Thema BU vorbringen willst. Frage Dich einfach mal, wie dies auf Deinen Chef wirkt und ob Du das wirklich möchtest.

LG
Bernd
__________________
Es gibt immer eine Lösung - vielleicht nicht eine, die Dir gefällt, aber eine, die Dir hilft!
Mit Zitat antworten

  #3  
Alt 05.01.2009, 09:11
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.08.2008
Beiträge: 16
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
Paulinchen befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Hallo Bernd, eigentlich sind mir die Hintergründe des Bu klar, auch die Ländersache, aber trotzdem danke.

Es war mir nur unklar, ob ich den BU mitnehmen kann, obwohl ich noch nie BU genommen hatte und länger krank war.

Nun zu meinem Chef: Ich bin im egal und er mir auch.

Es hat sich keiner nach mir erkundigt wie es mir geht, obwohl ich vorher NIE!!! krank war, auch nicht mit Erkältung usw. Es wird einem nicht gedankt, im Gegenteil.


Aufgrund eines BU kann einem ja nicht gekündigt werden. Natürlich kann man irgendwas finden, ist mir auch klar. Das werden die sich aber überlegen, da ich schon sehr, sehr lange (13 Jahre) in der Fa. bin, wird also teuer für die.

Viele Grüße
Paulinchen
Mit Zitat antworten

Antwort




Themen-Optionen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Bescheinigung von Arbeitgeber wie viele Stunden 2009 gearbeitet bastii Mini-Jobs 7 27.04.2009 13:17
Chef über chronische Krankheit von Kollegin informieren? Lady Krankheit und Behinderung 3 26.03.2009 14:55
Hilfe!!Mehr als 15 Stunden gearbeitet, was nun? chilie Arbeitslosengeld ALG I 1 28.10.2008 10:01
Aufhebungsvertrag trotz Krankheit?!?! Nette Arbeitslosengeld ALG I 3 27.05.2008 21:01
Wegen längerer Krankheit in Probezeit gekündigt typhoon Arbeitszeugnisse 6 17.11.2007 21:58


Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Ankündigungen > Allgemeine Fragen


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 01:59 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.