Bitte um Hilfe - Arbeitsbekleidung
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Bitte um Hilfe - Arbeitsbekleidung

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  #1  
Alt 24.04.2006, 09:24
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Standard Bitte um Hilfe - Arbeitsbekleidung


Hallo

ich bin Sebständig und benötige zeitweise neue Arbeitsbekleidung. Kann ich diese als Betrieb***sgaben geltend machen? Bisher habe ich das nicht gemacht, traute mich nicht. Doch wenn das ginge

Danke für die Hilfe schon im Voraus.

Grüß jellim35
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  #2  
Alt 24.04.2006, 10:34
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Hi jellim35

Von meinem Vater ist mir bekannt (er hat einen Malerbetrieb), wenn er Arbeitsbekleidung kauft (auch für Mitarbeiter), muss darauf der Firmenname stehen. Nur wenn der Firmenname drauf steht, kannst Du es als betriebl. Ausgaben buchen. Also normale Alltagskleidung gilt da nicht, soweit ich weiß.

Tschüss Mühli
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  #3  
Alt 24.04.2006, 12:49
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Standard hallo

@jellim35

ja es ist richtig, was mühli meinte.
Aber was macht dann beispielsweise ein Versicherungsmakler. Muss der sich auch in seinen Anzug den Firmenname nähen?

Kann ja sein?
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  #4  
Alt 25.04.2006, 10:34
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Zitat:
Zitat von Freelancer
Aber was macht dann beispielsweise ein Versicherungsmakler. Muss der sich auch in seinen Anzug den Firmenname nähen?
Das habe ich mich auch gefragt, ?. Ich besitze ein kleines Friseurgeschäft, mit zwei Mitarbeitern. Sonst haben ich und die MA schwarze Hosen und weiße T-Shirts bei der Arbeit getragen (die haben sich die MA privat besorgt). Ich habe kürzlich jemanden kennegelernt der mir einheitliche Arbeitskleidung anfertigen könnte. Also Schirts und Unterteile, die dann mit meinem Firmenlogo und Werbesprüchen versehen werden. Dann steht der Name meines Unernehmens ja drauf, also kann ich das dann als Bertiebsausgaben buchen und die Steuer wiederholen?
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  #5  
Alt 27.04.2006, 19:48
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Das wäre ja dann typische Arbeitsbekleidung und Du kannst es ruhig als Betriebsausgaben verbuchen.
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