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#1
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| Hallo ich bin Sebständig und benötige zeitweise neue Arbeitsbekleidung. Kann ich diese als Betrieb***sgaben geltend machen? Bisher habe ich das nicht gemacht, traute mich nicht. Doch wenn das ginge Danke für die Hilfe schon im Voraus. Grüß jellim35 |
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#2
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| Hi jellim35 Von meinem Vater ist mir bekannt (er hat einen Malerbetrieb), wenn er Arbeitsbekleidung kauft (auch für Mitarbeiter), muss darauf der Firmenname stehen. Nur wenn der Firmenname drauf steht, kannst Du es als betriebl. Ausgaben buchen. Also normale Alltagskleidung gilt da nicht, soweit ich weiß. Tschüss Mühli |
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#3
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| @jellim35 ja es ist richtig, was mühli meinte. Aber was macht dann beispielsweise ein Versicherungsmakler. Muss der sich auch in seinen Anzug den Firmenname nähen? Kann ja sein? |
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#4
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| Zitat:
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#5
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| Das wäre ja dann typische Arbeitsbekleidung und Du kannst es ruhig als Betriebsausgaben verbuchen.
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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