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#1
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| Hallo. Ich "muss" ab Januar 2009 für drei Monate nach Schweden. Da meine Frau ab Januar schon Arbeit hat und ich noch am suchen bin, kommt für mich nur der Antrag E303 in Frage. Ist das der richtige Link? http://www.arbeitsagentur.de/zentral...03-deutsch.pdf Sollte ich immer noch bis Ende März keine Arbeit gefunden haben, würde ich gerne meinen restlichen ALG1-Anspruch mit nach Schweden nehmen. Dafür wäre wohl der Antrag E301 der richtige, oder? http://www.arbeitsagentur.de/zentral...ragE301-dt.pdf Wie sieht es dann mit dem Beantragen aus. Da man davon ausgehen kann, dass wir einen zweiten Wohnsitz in Schweden haben, wollen wir den in D aufgeben. Wie mache ich nun alles richtig? Ich möchte natürlich nicht durch einen Fehler meinen gesamten ALG1-Anspruch verlieren. Schönen Abend noch, Mr.X |
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#2
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| Willkommen und ... Fragen sind gut. Hier ein paar Antworten auf deine Fragen zu E 301 und E 303: Der E 301 ist das Dokument, welches beim ausländischen Arbeitsamt (innerh. d. EU) beantragt werden muss, wenn man a.) ein "unechter Grenzgänger" ist. Bedeutet: Wohnsitz in D, Nebenwohnsitz gemeldet im Ausland; ein tägliches Pendeln über die Staatsgrenze fällt weg, man kommt nur aller paar Wochen oder Monate nach Hause. b.) Dieses Dokument kann man sich bei der Internetseite der Agentur herunterladen. Es wird erst (v. ausl. AA) ausgefüllt, wenn die Rückkehr nach D bevorsteht und enthält die zurückgelegten sozialversicherungspflichtigen Zeiten nebst Bruttolohn mtl. Der E 303 ist das Dokument für "Auswanderer". a.) Auch dieses ist herunterzuladen, aber sinnvoll, nach 12 (!) Monaten beim ausl. AA beantragt zu werden. Dazu muss man seinen Hauptwohnsitz nachweislich ins EU- Ausland verlegt haben. b.) Man ist also weder "echter" noch "Unechter Grenzgänger". Deswegen der Unterschied zwischen E 301 und E 303. Inhaber des E 301 als unechte Grenzgänger haben nach Rückkehr Anspruch auf Berechnung/ Anrechnung von ALG I nach ihrem ausl. Einkommen, dessen Nachweis mit dem E 301 geführt wird. Inhaber des E 303 nehmen ihren Anspruch auf deutsches ALG I mit ins Ausland. Schlüssig erklärt? Will ich hoffen. Noch was: Der E 303 in eurem Falle ist NICHT bei Ausreise und Arbeitsantritt in Schweden zu beantragen oder nötig. Denn- ihr habt ja noch gar kein Einkommen erzielt. Aber darauf achten: Vor Ablauf der ersten 12 MMonate dringend beantragen und ausfüllen lassen. Dann per Einschreiben/ RS an das dt. AA schicken. Nie das Original!!!! Hab's schon erleben müssen, dass dieses dann im Amt verschollen ist und dem Betreffenden der Anspruch streitig gemacht wird. Also aufpassen, bitte! M.l.G.! soisrecht2 |
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Mr. X (07.10.2008) | ||
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#3
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| Hallo. Irgendwie bin ich doch ein wenig verwirrt. Du hast zwar alles sehr detailiert erläutert, ![]() doch waren das zu viele Infos für mich. ![]() Ich nahm an, dass ich den E303 Antrag stellen muss, wenn ich für drei Monate ins Ausland möchte. Dadurch erhalte ich mein ALG1 für die drei Monate und für die restliche Monate hier in Deutschland. Bei mir wären es dann noch 4 Monate, also bis Ende July. Nun nahm ich an, dass ich nach den drei Monaten evtl. den Antrag E301 stellen muss, wenn ich lieber in Ausland bleiben möchte und weiterhin auf die Suche nach Arbeit bin. Gehört habe ich, dass ich dann den ausländischen Arbeitsvermittlung unterstehe, aber immerhin eine bessere Alternative als 4 Monate getrennt von meiner Frau zu leben. Und das bei doppelten Haushaltsausgaben. Zitat:
Und leider habe ich den Rest auch nicht verstanden... SORRY Ich soll erst später den Antrag E303 einreichen? Warum sprach dann der dt. Arbeitsvermittler von einer vorhergehenden Genehmigung meines Auslandsaufenthaltes??? SORRY nochmals... Bin total verwirrt! ![]() Gruß Mr. X |
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#4
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| Einige Dinge, wichtige, sind von dir in deiner Anfrage nicht aufgeführt worden. Nun will ich die Erklärungen aus dem Amtsdeutschen weiter übersetzen: 1. Es ist ein Unterschied, ob man nur mal 3 Monate ins Ausland auf Arbeitsuche (a) gehen möchte und noch keinen Job hat oder ob man sich klugerweise im Vorfeld des Vorhabens einen Job dort gesichert hat (b). a.) Dann KANN der E 303 genutzt werden, um auf Kosten des AA durch die Welt zu reisen (böse ausgedrückt). Man ist also in diesem Moment auch eigentlich ohne festen Wohnsitz im Ausland. b.) Hat man sich im Vorfeld- nicht wie viele, viele Auswanderer in den Medien- klug verhalten und sich um eine Jobaussicht bemüht, möglichst schriftlich mit Zusage, dann sieht die Welt schlüssiger aus. Denn dann gilt der E 301. Und das nicht nur für 3 Monate, sondern- wie schon erklärt- über die Mindestfrist von 350 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungstagen. Deshalb die 12 Monate. Beispiel: Ich vermittle ehem. Areitslose nach Österreich in Vollzeit und nicht zu ZAF. Das betrifft ALG I und ALG II- Empfänger. Diese arbeiten und wohnen in Österreich über 12 Monate. Danach kehren der Großteil hier her zurück. Um einen Anspruch auf ALG I fortzuführen oder aus H4 herauszukommen und ALG I beantragen zu können ist es notwendig, dass diese Leute mit unserer Hilfe und Unterstützung ihren E 301 vollständig ausgefüllt und bestätigt auf dem Amt abgeben, um ihren Anspruch ausrechnen zu lassen. I.d.R. funktioniert es es so, wie das Gesetz es vorschreibt. Also: Ehem. vermittelte ALG I- Empfänger erhalten ihren Fortzahlungsanspruch auf ALG I nach ihrem ausl. Einkommen. Ehem. H4- Empfänger erwerben damit einen Anspruch auf ALG I nach ihrem ausl. Einkommen und sind aus H4 raus. Verstanden? In eurem Falle: Der von dir zitierte "deutsche Arbeitsvermittler" sitzt bestimmt auf dem Arbeitsamt und ist besoldet ... Aber er hat schon ein Stück weit recht. Klar mußt du JEDEN Antrag vor Eintritt des Falles stellen. Das ist so. Also auch den E 303, damit du, w.o.z., auf "Arbeitsuche" gehen kannst. Also Reisebüro ... Dass deine Frau nahtlos in Schweden schon wieder Arbeit hat, ist ein ganz anderer Fall, weil ihr zum "Rechtskreis SGB III" gehört. Für sie ist der E 301 zwingend notwendig, aber NICHT der E 303! Du, Mr. X, stehst in einer ganz anderen Situation. Du mußt dir erst mal Arbeit suchen. Gutgemeinter Rat von mir, welcher sich fast täglich mit den Wünschen von Arbeitsuchenden auseinander setzen muss: Lote dich erst mal mit deiner Frau richtig aus, überprüft, ob in deinem Job überhaupt eine Chance besteht in Schweden Fuß zu fassen und orientiere dich darauf, dass ihr nicht nur vom Einkommen deiner Frau in diesem teuren Land leben könnt. Seid ihr euch darüber nicht im Klaren und einig, fangen die Schwierigkeiten für euch eigentlich erst richtig an. Na, bin ja auf deine Antworten gespannt. Übrigens: E 100 ... ist Krankenkasse (KV), E 200 ... ist Rentenversicherung, E 300 ... ist alles ums Arbeitsamt usw. Kann jeder auf den Seiten der Arbeitsagentur abrufen. Man muss sich nur Mühe geben und ein wenig suchen. M.l.G.! soisrecht2 P.S. Das mit dem "echten" und "unechten Grenzgänger" solltet ihr nicht aus den Augen verlieren. Das wird dir der "Arbeitsvermittler" vom Amt vielleicht gar nicht erklären... |
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#5
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| ... wenn du innerhalb von 3 Monaten im Ausland IMMER NOCH NICHTS GEFUNDEN hast, machst du da nicht was falsch? Dann kannst du mit dem E 301 gar nichts anfangen. Also aufpassen!!!! M.l.G.! soisrecht2 |
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Mr. X (08.10.2008) | ||
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#6
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| Zitat:
Danke dir für deine Aufklärung. Nach deiner Einteilung sitze ich zwischen a) & b). Kurze Info: Eigentlich hatten wir vor, gemeinsam zum 01.01., jeweils getrennt voneinander, eine neue Arbeit aufzunehmen. Kurz vor meiner Vertragsunterzeichnung, wurde überraschender Weise ein Einstellungsstopp verhängt. Nur möchte man mich trotzdem fürs Unternehmen gewinnen. Wahrscheinlich zum 01.04 statt 01.01. Bis dahin ist die Sperre gültig => Sprich: Ich soll ein Quartal später anfangen. (Heute noch mit dem zukünftigen Abteilungsleiter telefoniert) Jetzt hatte ich vor, diese drei Monate mit dem Antrag E303 im Ausland zu überbrücken. Denn Geld bekomme ich nicht vom zukünftigen Arbeitgeber. Allerdings die Möglichkeit durch Intensivsprachkurse mich der neuen Heimatsprache zu nähern. Und dadurch steigen meine Berufschancen verständlicher Weise enorm an. Für den Kurs muss ich mich aber im Ausland registrieren lassen, also einen zweiten Wohnsitz haben. Steht das dann im Widerspruch mit dem E303? Arbeitssuchend aber mit "festen" (Zweit-) Wohnsitz im Ausland? Zum Thema E301 Aha, dann habe ich das mit dem Antrag E301 falsch verstanden. Ich nahm nämlich an, dass ich durch diesen Antrag die Möglichkeit erhalte, die Auszahlung im Ausland zu bewirken. Dem ist aber nicht so. Mit dem Antrag E301 erreiche ich, dass ich weiteren Anspruch in Deutschland habe. Habe ich das jetzt richtig verstanden? Sollte ich aber Pech haben und der Einstellungsstopp wird verlängert, stehe ich natürlich bescheiden da. Dann müsste ich ab den 01.04 wieder in D sein und bin von meiner Frau getrennt bzw. kann meine Bemühungen vor Ort einen anderen Job zu finden streichen. Jetzt stehe ich aber vor einem Dilemma. Wenn alles klappt, schaffe ich es mit Hilfe des Auslandaufenthaltes einen Job zu finden. Wenn es nicht zum 01.04. klappt, sitze ich meinen ALG1 in D ab. Denn ALG2 (Harz4) werde ich durch den Verdienst meiner Frau nicht erhalten. (Soviel ist mir schon gesagt worden.) Und dann bin ich eh wieder im Ausland... Dann hält mich nichts mehr in D, so zu sagen... Denn es handelt sich hier um eine richtige Auswanderung. Ohne Wiederkehr nach Deutschland Wie schaffe ich es also, mein ALG1 für die letzten 7 Monate ins Ausland zu verlegen? Denn auf den hiesigen Arbeitsmarkt habe ich absolut geringe Vermittlungschance. Ganz im Gegensatz in meiner neuen Wahlheimat!!! Hier ist es ein Beruf mit Zukunft! Vorausgesetzt, man beherrscht die Sprache. Wie kann ich das Amt davon überzeugen, dass mich die kostenlosen Sprachkurse zum Ziel führen? Vielleicht hast du dazu einen Tipp? Danke dir & Gruß Mr.X |
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#7
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| Meine Tochter hat sich über 26 Monate zu einem Sprachkurs außerhalb der EU entschieden und diesen erfolgreich durchgezogen (kein Englisch o.ä.). Nun ist sie für drei Monate hier bei uns zu Hause und mußte sich auf dem AA melden. Vor diesem Sprachkurs hat sie 1,5 Jahre in M mit solidem Lohn gearbeitet. Da sie sich nach 1 Jahr ab Beginn der Sprachreise wieder kurz beim AA gemeldet hat, steht ihr aus ihrer Zeit in M ALG I zu. Was glaubst du, was nun passiert ist? Ihr wurde der Anspruch verweigert, weil die damalige "Arbeitsvermittlerin" eine saftige Falschberatung hingelegt hat. Zu deinem Vorhaben, auszuwandern: Verstehe ich grundsätzlich. Nur die Konstellation der Förderung über das AA ist in deinem Falle so verwirrend, dass ich dir nur empfehlen kann, dich an die fachkompetente "Auswanderungsberatung" der Caritas o.ä. Organisationen zu wenden ("Auswanderungsberatung" ist in D immer noch gesetzlich verboten- übrigens. Da hat man nämlich versäumt, die erlassenen Nazigesetze zu überarbeiten.). Versuch's also mal auf diesem Wege und google dich schlau. Drück' dir ganz fest die Daumen! ![]() M.l.G.! soisrecht2 |
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Mr. X (14.11.2008) | ||
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#8
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| Hallo. Das mit deiner Tochter tut mir leid... Ist schon echt ne Frechheit! Ich hatte jetzt mal nach einer "Auslandberatung" gegoogelt und soweit nichts gefunden, jedenfalls in meiner Stadt. Vor kurzem habe ich ausserdem noch an einer Veranstaltung der ZAV teilgenommen. Sie war zwar sehr allgemein gehalten aber informativ. Gruß Mr. X |
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#9
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| ... kannst du fast in der Pfeife rauchen. Warum?: Ist auch nur die Arbeitsagentur, nur mit einem fast anderen Namen. Wurde übrigens 2002 "gegründet", um mittels "Sammeln von Informationen" (auch ich wurde mehrmals angesprochen, um welche preiszugeben. Aber niente!) als Beratung von Auswanderern, welche arbeitslos oder arbeitsuchend sind, in der Öffentlichkeit aufzutreten. Menschen, welche sich über die ZAV "in Arbeit vermitteln lassen", werden auch nur gegen Geld "vermittelt". Allerdings muß dieses der künftige AG als "Aufwandspauschale" leisten. Der Vermittlungsgutschein gilt dann als für die Arbeitsagenturen "Erspartes" oder "Eingespartes". Da muß man schon ein wenig Insiderwissen haben, um dieses Konstrukt zu durchschauen. Ein Arbeitsuchender kann das nicht wissen und freut sich über jede Menge erarbeiteter Broschüren. Doch die wenigsten lesen diese. Siehe: "Auswandererserien" als schlechteste Beispiele. Ein böser soisrecht2 |
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#10
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| Oha... Dieses Konstrukt war mir nicht bekannt. Die Broschüren allerdings habe ich mir durchgelesen. ![]() Waren ja einige Infos über mein Einwanderungsland vorhanden. Aber nochmals Danke für den Tipp. Gruß Mr.X |
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