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#1
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| Hallo, bin im Moment in Elternzeit. War jetzt ein Jahr zuhause und nun ist mein Elterngeld natürlich zuende. Möchte gerne wieder was dazu verdienen und habe mir gedacht mehrere Putzstellen anzunehmen. Mein Mann geht Vollzeit arbeiten und verdient leider auch nicht so großartig viel. Meine Frage ist: wieviel darf ich dazuverdienen ohne das es gemeldet werden muß ? Und wenn ich mehr verdiene wo muß ich es dann anmelden ? Ist es dann schon Kleingewerbe ? Bitte helft mir !! Fragen über Fragen !! Liebe Grüße und vielen Dank Sylvi |
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#2
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| Wenn du verheiratet bist, darfst du im Rahmen eines Minijobs bis 400€ dazuverdienen, ohne deine kostenfreie Krankenversicherung zu gefährden. "Schwarz" arbeiten darfst du nicht, am besten immer mindestens im Rahmen eines Minijobs bzw. Midijobs (401€ bis 800€) arbeiten. Auskünfte zu Minijobs erteilt die Minijobzentrale, Auskünfte zu Midijobs gibt die Krankenkasse. Solltet ihr eine ALG II ("Hartz IV") - Bedarfsgemeinschaft (ARGE/Jobcenter) sein, so ist jeder Zuverdienst anzugeben, eine Verdienstgrenze nach oben gibt es nicht. Bei ALG II würde das Einkommen berücksichtigt und es würde der Freibetrag nach § 30 SGB II verbleiben. Solltest du ALG I (Agentur für Arbeit) beziehen, verbleibt ein Freibetrag von 165€, es ist jedoch auf die Dauer der Arbeitszeit zu achten: 14,99 Stunden pro Woche sind versicherungsunschädlich, bei 15 Stunden und mehr fällt man aus ALG I heraus.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu nontestatum für den nützlichen Beitrag: | ||
Hasenmutti07 (03.08.2008) | ||
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#3
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| Vielen dank !! Sorry wegen doppelter Frage... Steige noch nicht ganz durch hier... Bin noch angestellt... Leider bin ich nicht flexibel in der Arbeitszeit und kann so nicht in meinem Job arbeiten... |
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#4
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| Wenn ich aber mehrere Putzstellen annehme ist es aber in dem Sinne kein Minijob, auch wenn ich unter 400€ verdiene... Werde mal schauen ob mir die Minijobcentrale weiter helfen kann... |
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#5
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#6
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| Hallo Hasenmutti, Zitat:
Zitat:
Wolf IANAL |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu derWolf für den nützlichen Beitrag: | ||
Hasenmutti07 (04.08.2008) | ||
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#7
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| Zitat:
Dann solltest du vorher die Situation genau schildern, damit die User dir noch Hinweise gben können, denn mit einer Eigenkündigung wären Nachteile hinsichtlich des Arbeitslosengeldes (ALG I/ II) verbunden.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#8
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| Versuche nur die 2 Jahre zu überbrücken... Dann kann mein Baby in den Kindergarten und ich kann dann wieder in meinem Job arbeiten... Bin Kassiererin bei einem bekannten Discounter... Leider könnte ich erst ab 16.00 Uhr und am WE arbeiten, weil dann mein Mann auf Junior aufpaßt... Habe einen Vertrag über 100 Stunden und um den zu erfüllen müßte ich jeden tag Spätschicht machen... Bis gestern wußte ich auch nicht das mir mein Arbeitgeber entgegen kommen muß... ( danke! an " der Wolf " ) Versuche jetzt erstmal herauszufinden was für Möglichkeiten ich habe mit flexibler Arbeitszeit die Haushaltskasse aufzubessern... |
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