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#1
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| Hallo, ich hätte da die ein oder andere Frage. Vielleicht kann mir jemand helfen, denn ich habe erst übernächste Woche einen Termin bei der Argentur für Arbeit. Also unsere Situation ist folgende: Mein Mann arbeitet und verdient auch nicht schlecht. Allerdings arbeitet er auswärts und muss somit noch eine weitere Wohnung bezahlen. Somit schrumpft sein Gehalt doch auch wieder um ein Wesentliches. Wir haben vor drei Jahren gebaut und haben eine Belastung von ca 800 Euro monatlich für unser Haus. Ich selber gehe auf 400 Euro Basis arbeiten und verdiene so ca 200 Euro dazu. Wir haben zwei Kinder. Gibt es Gelder die ich beantragen könnte?? Kindergeldzuschuss oder sonstige Unterstützung?? Würde mir eine Weiterbildung bezahlt werden?? Ich bin im Netz nicht wirklich schlau gworden.........vielleicht kann mir einer von euch ein bißchen helfen?! Danke und liebe Grüße Michaela |
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#2
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| Willkommen von mir! Tja, das wird nicht einfach werden... erkläre dir mal, warum: Deine Fragen und Erläuterungen beziehen sich auf sog. "Leistungsangelegenheiten". Hier gilt der Grundsatz, dass an sich keine "Ferndiagnosen" gestellt werden können, weil ... ... du einfach beachten solltest, dass man in unserem Ländle IMMER erst einen Antrag stellen muss, um zu erfahren, ob einem etwas an Unterstützung zusteht- und dann kommt noch der Stempel drauf: "ohne Förderzusage". Das, Michaela, ist Realität. Das Amt (so sehen die das) ist nicht dafür verantwortlich, dass ihr Hausbesitzer (besser: es gehört der Bank) seid; dein Mann verdient ordentlich und muss von der Familie getrennt leben- auch euer Problem. Doch HAAAALT: Wie wäre es, einen Zuschuss darauf zu beantragen, dass eine "doppelte Haushaltsführung" notwendig ist? Aber nicht mit der "steuerlichen Vergünstigung" in einem Jahr abspeisen lassen! M.l.G.! soisrecht2 |
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