GEZ Befreiung?
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GEZ Befreiung?

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  #1  
Alt 26.06.2007, 07:47
Benutzerbild von Tine9933
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Daumen hoch GEZ Befreiung?


Meine Tochter ist ja vor einem halben Jahr ausgezogen und wir haben da noch so einige Probleme mit der GEZ.
Die Wohnung musste ich auf meinen Namen nehmen, da sie noch keine 18 ist. Ich beziehe ALG II ohne zusätzlichen Leistungen, also sind wir von der GEZ befreit. Meine Tochter würde auch befreit werden, wenn sie BAB bekommen würde. Ihr stehen im Monat 4,..€ zu, deshalb erfolgt keine Auszahlung von BAB.
Ist sie nun durch irgendeine Weiße berechtigt eine Befreiung von der GEZ zu erhalten? Wie machen es eigentlich Menschen, deren Einkommen mit Hartz IV übereinstimmt (+/- Null, oder nur um ein paar Cent darüber), haben die auch ein Anrecht auf GEZ Befreiung?
Weiß zufällig jemand eine Antwort darauf? Dies hat ja nicht unbedingt eine Frage, die was mit Arbeit zu tun, aber vielleicht doch ein bisschen mit Hartz IV.
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  #2  
Alt 26.06.2007, 09:13
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Mit der Einführung von HartzIV hat sich ja da einiges verändert. Früher konnte man sich ganz leger mit nem Wohngeldbescheid von der GEZ befreien lassen (wenn man nicht Sozialhilfe bezogen hat).
Ich weiss nicht, wie es in anderen Städten ist, aber in Berlin läuft das so, dass man mit seinen kompletten Unterlaten (Einkommensnachweis, Mietvertrag etc.) zum Bürgeramt / Bürgerbüro geht und dort einen seitenlangen Antrag auf GEZ-Befreiung stellt.

Ich würd einfach mal mit den Sachen dahingehen und mir das da erklären lassen (in Hinblick, dass du ja im Mietvertrag stehst und solche Sachen).
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  #3  
Alt 26.06.2007, 12:37
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Standard Hallo Tine!

Um von der GEZ befreit zu werden muss ein Sozialhilfebescheid vorgelegt werden. Eine Berufung auf zu geringes Einkommen gibt es glaube ich schon seit 2005 nicht mehr.
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  #4  
Alt 26.06.2007, 13:05
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Mit einem ALG II - Bescheid müsste das auch funktionieren.

Aber Vorsicht: Die GEZ stellt sich gerne dumm.

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  #5  
Alt 26.06.2007, 14:33
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Da heißt das. Wenn ich jetzt 690€ Hartz Iv bekomme werde ich davon befreit, aber wenn ich 690€ Nettoverdienst habe, bekomme ich keine Befreiung?
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  #6  
Alt 26.06.2007, 15:42
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  #7  
Alt 26.06.2007, 22:10
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Es muss ein aktueller Bescheid über eine der folgenden Leistungen vorliegen:
  • Sozialhilfe
  • über den Bezug von Grundsicherung
  • über den Bezug von ALG II oder Sozialgeld sowie das Blatt des Berechnungsbogens, aus dem ersichtlich ist, ob Zuschläge nach § 24 Zweites Buch des Sozialgesetzbuches gewährt werden oder nicht.
  • über den Bezug von Asylbewerberleistungen
  • über BAföG
  • über den Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe
  • den Bezug von Ausbildungsgeld nach §104 SGB III
  • über den Bezug von Leistungen nach § 27 e BVG
  • ...
-> mehr dazu im Link von Nonte!
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