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#1
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| Meine Tochter ist ja vor einem halben Jahr ausgezogen und wir haben da noch so einige Probleme mit der GEZ. Die Wohnung musste ich auf meinen Namen nehmen, da sie noch keine 18 ist. Ich beziehe ALG II ohne zusätzlichen Leistungen, also sind wir von der GEZ befreit. Meine Tochter würde auch befreit werden, wenn sie BAB bekommen würde. Ihr stehen im Monat 4,..€ zu, deshalb erfolgt keine Auszahlung von BAB. Ist sie nun durch irgendeine Weiße berechtigt eine Befreiung von der GEZ zu erhalten? Wie machen es eigentlich Menschen, deren Einkommen mit Hartz IV übereinstimmt (+/- Null, oder nur um ein paar Cent darüber), haben die auch ein Anrecht auf GEZ Befreiung? Weiß zufällig jemand eine Antwort darauf? Dies hat ja nicht unbedingt eine Frage, die was mit Arbeit zu tun, aber vielleicht doch ein bisschen mit Hartz IV.
__________________ Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!! |
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#2
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| Mit der Einführung von HartzIV hat sich ja da einiges verändert. Früher konnte man sich ganz leger mit nem Wohngeldbescheid von der GEZ befreien lassen (wenn man nicht Sozialhilfe bezogen hat). Ich weiss nicht, wie es in anderen Städten ist, aber in Berlin läuft das so, dass man mit seinen kompletten Unterlaten (Einkommensnachweis, Mietvertrag etc.) zum Bürgeramt / Bürgerbüro geht und dort einen seitenlangen Antrag auf GEZ-Befreiung stellt. Ich würd einfach mal mit den Sachen dahingehen und mir das da erklären lassen (in Hinblick, dass du ja im Mietvertrag stehst und solche Sachen). |
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#3
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| Um von der GEZ befreit zu werden muss ein Sozialhilfebescheid vorgelegt werden. Eine Berufung auf zu geringes Einkommen gibt es glaube ich schon seit 2005 nicht mehr.
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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#4
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| Mit einem ALG II - Bescheid müsste das auch funktionieren. Aber Vorsicht: Die GEZ stellt sich gerne dumm. GEZ**Gebührenbefreiung
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#5
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| Da heißt das. Wenn ich jetzt 690€ Hartz Iv bekomme werde ich davon befreit, aber wenn ich 690€ Nettoverdienst habe, bekomme ich keine Befreiung?
__________________ Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!! |
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#7
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| Es muss ein aktueller Bescheid über eine der folgenden Leistungen vorliegen:
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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