Ich brauche einen Rat. Dringend!
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Ich brauche einen Rat. Dringend!

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  #1  
Alt 12.04.2006, 11:21
LailaHARTZ
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Standard Ich brauche einen Rat. Dringend!


Bin Mutter einer 2 und einviertel Jahr laten Tochter. Bislang bekam ich Erziehungsgeld und Hartz4. Jetzt ist sie 2 geworden und davor musst ich landeserziehungsgeld beantragen. Auch geht sie 4,5 Stunden am Tag in eine Kindertagesstätte. Deswegen wurde mir der Antrag auf LEG nicht gewährt. Weil die Tagesstätte aus staatl. Mitteln gefördert wird. Gibt es eine Möglichkeit, was ich tun kann. Brauche das Geld dringend und mein Kind wollte ich nicht da raus nehmen, ihr gehts gut da. Brauche dringend einen Rat und danke im Vorraus für Eure Tipps.
:'( Laila
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  #2  
Alt 12.04.2006, 21:43
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Woody befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Re: Ich brauche einen Rat. Dringend!

Hallo LailaHARTZ

Gerade habe ich mich in einer Bröschüre zum Erziehungsgeld aufgrund Deiner Frage belesen. Da für die einzelnen Bundesländer teilweise unterschiedliche Regelungen gelten, sage mir doch bitte in welchen Bundesland Du wohnst.
Bis dahin

Schöne Grüße Woody
__________________
Beste Grüße Woody.
(Keine Rechtsberatung o.a. - es handelt sich bei allen Äußerungen um meine persönlichen Ansichten)
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  #3  
Alt 19.04.2006, 21:05
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LailaHARTZ befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Re: Ich brauche einen Rat. Dringend!

Oje Woody, ich habe die ersten Tage auf eine Benachrichtung gewartet. Wie dumm von mir, ich war nicht registriert. Da kann ja keine Benachrichtigung auf meinen Beitrga kommen :P

Jetzt wollte ich aber doch mal sehen und siehe da war doch was

Naja gut zu Deiner Frage: Ich wohne im schönen Freistaat Sachsen. Mit den Fördermitteln war mir neu. Weißt Du mehr dazu? Was heißt aus staatlichen Mitteln gefördert?

LG Laila
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  #4  
Alt 27.04.2006, 20:14
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Woody befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Rotes Gesicht

ui Laila, jetzt ist wohl von mir eine Entschuldigung fällig.
Hoofe mein Beitrag nützt Dir noch was.

Wenn Dein Sohn weiterhin in die Tageseinrichtung gehen soll und Du Landeserziehungsgeld beziehen möchtest, musst Du einer Nebentätigkeit, von mind. 30 Stunden pro Woche nachgehen. Hinweis: Das Einkommen der Nebentätigkeit musst Du bei den Behörden angeben und kann eventl. eine Kürzung der Leistungen verursachen (auch beim Landererziehungsgeld), wenn die Einkommensgrenze überschritten ist.

Schöne Grüße Woody
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  #5  
Alt 03.07.2006, 17:21
Benutzerbild von fred
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fred befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Ausrufezeichen Landeserziehungsgeld

Hallo lailaHarz,

Ich habe deinen Beitrag gerade gelesen und habe, so glaube ich eine Schlechte Nachricht für dich.

Hier ein Auszug über die Gewährung von Landeserziehungsgeld im Freistaat Sachsen: (Original aus den Bestimmungen)

Anspruchsvoraussetzungen
Anspruch auf Landeserziehungsgeld hat, wer:

* seinen Hauptwohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Freistaat Sachsen hat,
* mit dem Kind, für das ihm die Personensorge zusteht, in einem Haushalt lebt,
* dieses Kind selbst betreut und erzieht,
* für dieses Kind keinen mit staatlichen Mitteln geförderten Platz in einer Kindertageseinrichtung im Sinne von § 1 des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen im Freistaat Sachsen und keine staatliche Förderung der Tagespflege in Anspruch nimmt,
* keine oder keine volle Erwerbstätigkeit im Sinne von § 2 Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG) ausübt.


Entweder du must dein Kind aus der Einrichtung nehmen um wieder Anspruch zu haben, an sonsten wirst du es wohl nicht bekommen.

Gruß Fred
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