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| • Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern |
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#1
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| Hallo mein Name ist Johannes ,ich bin 29 Jahre alt und habe folgendes Problem.Ich bin hausintern umgezogen.Meine alte Wohnung habe ich an einen guten Freund M. vermietet.M. will mit A. dort einziehen.Der mietvertrag wurde am 05.05.2010 unterschrieben.Mietbeginn ist der 01.08.2010, weil die "alte Wohnung" bis zum 30.06.2010 auf mich läuft. |
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#2
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| Der Mieter kann das Mietverhältnis zumindest termingerecht kündigen. Die Frage ist eher, ob der Mieter die Miete zahlen kann. Erhält dieser Mieter ALG II = Hartz IV ? Wenn du nicht Eigentümer der Wohnung bist, sondern die Wohnung nur weitervermietet hast, steht die Frage im Raum, ob der Wohnungseigentümer/Vermieter dir die Weitervermietung/Untervermietung erlaubt hat. Wichtig: du musst Mieteinnahmen bei deiner Steuererklärung angeben und du musst gegenüber dem Mieter eine wasserdichte Nebenkostenabrechnung erstellen.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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