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#1
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| Hallo. Folgende Frage: Sollte ich mal einen Termin beim Vermittler haben und ich weiß schon im Vorfeld, dass ich den nicht wahrnehmen kann, kann man ihn dann absagen ohne gleich sanktioniert zu werden? Gruß & Danke Mr.X |
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#2
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| Mit einem guten Grund (Vorstellungsgespräch, Arzt Termin oder ähnliches) kannst du den Termin bei deinem Sachbearbeiter sicherlich verschieben.
__________________ Viele Grüße, FreiBir Um sicher Recht zu tun, braucht man sehr wenig vom Recht zu wissen. Allein um sicher Unrecht zu tun, muß man die Rechte studiert haben. Georg Christoph Lichtenberg |
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#3
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| Verschieben würde mir reichen... Jedoch wird wohl der Grund: "Meinen Vater beim Umzug/Renovieren helfen" wird wohl nicht als wichtiger Grund angesehen, oder? Obwohl er alleine lebt und zu 60% Behindert ist... oder? Gruß Mr.x |
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#4
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| Das hängt wohl von dem Willen/Verständnis deines Sachbearbeiters ab, aber zu einem wirklichen Grund, zählt das sicherlich nicht. Ich würde einfach mal freundlich versuchen den Termin zu schieben, wenn es nicht klappt, muss der Umzug deines Vaters wohl für eine Stunde unterbrochen werden, damit du deinen Termin wahrnehmen kannst.
__________________ Viele Grüße, FreiBir Um sicher Recht zu tun, braucht man sehr wenig vom Recht zu wissen. Allein um sicher Unrecht zu tun, muß man die Rechte studiert haben. Georg Christoph Lichtenberg |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu FreiBir für den nützlichen Beitrag: | ||
Mr. X (24.11.2008) | ||
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