kein Arbeitslosengeld 2...habe ich trotzdem Ansprüche auf einen Bildungsgutschein???
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Ankündigungen > Allgemeine Fragen


kein Arbeitslosengeld 2...habe ich trotzdem Ansprüche auf einen Bildungsgutschein???

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 15.05.2008, 09:58
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.05.2008
Beiträge: 8
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
Blemmi befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard kein Arbeitslosengeld 2...habe ich trotzdem Ansprüche auf einen Bildungsgutschein???


hallo,
ich bin im moment ziemlich verwirrt weil sich keine behörde für mich zuständig fühlt. mein arbeitslosengeld 1 ist vor kurzem abgelaufen. anspruch auf arbeitslosengeld 2 habe ich aufgrund der "vermögenslage" (total schwachsinnig!sollen meine eltern ihr haus und alles andere verkaufen nur damit ich arbeitslosengeld bekommen?) meiner eltern nicht. nun stellt sich die frage ob ich trotzdem ansprüche, z.b. auf einen bildungsgutschein, habe? die bearbeiterin des trägers bei dem ich an einer maßnahme teilnehmen möchte sagte das das möglich sei? aber vom arbeitsamt bzw. meiner gemeinde war davon kein wort.das zeigt mal wieder das wenn man irgendwas haben will sich schon selbst drum kümmern muss......naja die eigentliche frage ist jetzt: habe ich anspruch auf einen "bildungsgutschein" obwohl ich kein arbeitslosengeld 1 oder 2 beziehe und arbeitslos bin???
Mit Zitat antworten

  #2  
Alt 15.05.2008, 10:13
Benutzerbild von wombat
Guru
 
Registriert seit: 06.12.2007
Ort: Münchner Hinterland
Beiträge: 1.672
Bedankte sich: 18
371 Danksagungen in 335 Beiträgen
wombat befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Zitat:
Zitat von Blemmi Beitrag anzeigen
hallo,
habe ich anspruch auf einen "bildungsgutschein" obwohl ich kein arbeitslosengeld 1 oder 2 beziehe und arbeitslos bin???
"Anspruch" ist schon mal das falsche Wort. Solange du arbeitslos gemeldet bist (gleichgültig ob du ALG beziehst oder nicht) kannst du einen Bildungsgutschein beantragen und die Arbeitsagentur KANN dir einen solchen ausstellen, MUSS aber NICHT.
__________________
______________________
schöne Grüße
wombat

Für jene die von Quantität auf Qualität schließen. Die Anzahl meiner Beiträge resultiert nur aus meinem zwanghaften Drang meine höchst persönliche, fachlich unbeleckte, bemüht vernünftige aber möglicherweise falsche Meinung zum Besten zu geben. Zögert also nicht, euch Rat von Experten zu holen, die dafür dann (hoffentlich) auch geradestehen. Ich gehöre nicht zu dieser Elite und tue letzteres auch nicht.
Mit Zitat antworten

Antwort




Themen-Optionen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Arbeitslosengeld I anspruch trotz Kündigung? die_kleine_elfe Arbeitslosengeld ALG I 7 01.03.2010 07:54
Nach Selbstständigkeit arbeitslos, was für Ansprüche habe ich deluxe089 Arbeitslosengeld ALG I 0 06.08.2009 13:54
Arbeitslosengeld 1 nur 4 Wochen?? sanma Arbeitslosengeld ALG I 15 15.06.2009 18:25
Bildungsgutschein trotz Jobs? inossa Ausbildung 2 06.10.2008 17:56
Arbeitslosengeld??? derKnilch Arbeitslosengeld ALG I 6 12.04.2008 16:26


Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Ankündigungen > Allgemeine Fragen


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 02:30 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.