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#1
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| hallo, ich bin im moment ziemlich verwirrt weil sich keine behörde für mich zuständig fühlt. mein arbeitslosengeld 1 ist vor kurzem abgelaufen. anspruch auf arbeitslosengeld 2 habe ich aufgrund der "vermögenslage" (total schwachsinnig!sollen meine eltern ihr haus und alles andere verkaufen nur damit ich arbeitslosengeld bekommen?) meiner eltern nicht. nun stellt sich die frage ob ich trotzdem ansprüche, z.b. auf einen bildungsgutschein, habe? die bearbeiterin des trägers bei dem ich an einer maßnahme teilnehmen möchte sagte das das möglich sei? aber vom arbeitsamt bzw. meiner gemeinde war davon kein wort.das zeigt mal wieder das wenn man irgendwas haben will sich schon selbst drum kümmern muss......naja die eigentliche frage ist jetzt: habe ich anspruch auf einen "bildungsgutschein" obwohl ich kein arbeitslosengeld 1 oder 2 beziehe und arbeitslos bin??? |
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#2
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| "Anspruch" ist schon mal das falsche Wort. Solange du arbeitslos gemeldet bist (gleichgültig ob du ALG beziehst oder nicht) kannst du einen Bildungsgutschein beantragen und die Arbeitsagentur KANN dir einen solchen ausstellen, MUSS aber NICHT.
__________________ ______________________ schöne Grüße wombat Für jene die von Quantität auf Qualität schließen. Die Anzahl meiner Beiträge resultiert nur aus meinem zwanghaften Drang meine höchst persönliche, fachlich unbeleckte, bemüht vernünftige aber möglicherweise falsche Meinung zum Besten zu geben. Zögert also nicht, euch Rat von Experten zu holen, die dafür dann (hoffentlich) auch geradestehen. Ich gehöre nicht zu dieser Elite und tue letzteres auch nicht. |
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