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#1
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| Hallo, ich bin neu hier. Ich hab ein großes Problem und hoffe hier vielleicht Hilfe zu finden. Ich bin Kerstin 19 Jahre alt und habe keinen Schulabschluss. Mein letztes Zeugnis was ich habe ist vom Gymnasium 7. Klasse. Durchschnitt 2,1. Ich musst auf Grund von Familieären und persönlichen Problemen 2 Jahre aussetzen und wurde von der Schule befreit. Mit 17 nahm mich keine Schule mehr auf, weil ich als zu alt zählte für eine 8. Klasse. Mit 18 begann ich dann erneut einen Versuch an einer Abendschule, was jedoch auch nicht funktionierte, vor 3 Wochen (kurz vor Abschluss Klasse 9) bin ich auf Grund von Fehltagen rauseworden wurden. Ich hatte über das ganze Jahr immer wieder ein paar Fehltage durch psychische Krankheiten die durch meine Kindheit entstanden sind(Borderline, Posttraumatische Belastungsstörung,...). Was ich jedoch bei dem Bewerbungsgespräch erwähnte und den Zuspruch bekam dass es keine Probleme geben wird, wenn ich auf Grund von den Krankheiten fehle. Wenn dies vor kam hatte ich auch immer extra einen Krankenschein vom Hausarzt. Kurz bevor ich rausgewurfen wurde hatte ich eine Lungenentzündung und hab 3 Wochen gefehlt. Dazu kam dann noch ein schwerwiegendes Familieäres Problem. Nun bin ich vor ein paar Tagen 19 geworden und weiß nicht wirklich weiter. An dieser Abendschule werde ich vorerst nich mehr genommen. Ein Fernstudium kann ich mir finanziell nicht leisten. Nun weiß ich nich was ich für Möglichkeiten habe. Durch diese Krankheiten werde ich wahrscheinlich immer wieder einige Tage fehlen. Sicherlich klingt das nun wie eine Ausrede, aber dies ist es nicht. Wenn ich gefehlt habe, hab ich vorgearbeitet und auch meine Leistungen waren hauptsächlich 1 und 2. Wenn ich an meine Zukunft denke, wenn ich es jemals schaffen sollte einen Schulabschluss zu bekommen (wo ich im Moment nich weiß wie), wie wird es im Berufsleben? Ich habe viele Therapien hinter mir, jedoch verschwinden diese Krankheiten nicht. Sie werden mein lebenlang da sein. Was für Möglichkeiten an Jobs gibt es wo soetwas nicht störend ist? Gibt es das überhaupt? Es ärgert mich so sehr, dass ich weiß, ich könnte vieles schaffen. Aber mir meine Vergangenheit im Wege steht. Ich hoffe das vielleicht einige von euch ein paar Tipps haben. Liebe Grüße Blutdesengels |
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#2
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| Deutschland ist ein Land, in dem die Wirtschaft auf Profit und Effizienz getrimmt wird. Wer krank feiert, wird entsorgt, d.h.. gekündigt, und wenn dies zunächst nicht möglich ist, landet der Betreffende auf einer schwarzen Liste und wird als Baustelle betrachtet, die es zu bereinigen gilt. Da in deiner Situation ein Schulbesuch bis zum Abitur wohl nicht in erreichbarer Nähe erscheint, würde ich eine Lehre vorschlagen. Ich würde in dieser Situation die Gastronomie - Hauswirtschaft - Kochen in's Auge fassen, da wäre es wohl möglich, sich Minijobs udn Saisonarbeit an Land zu ziehen. Wenn du handwerklich begabt bist, würde ich den Beruf des Schneiders erlernen. Da wäre auch eine kleine Selbständigkeit denkbar - z.B. Änderungsschneiderei, Spezialanfertigungen ... Das sind aber nur Vorschläge, um zu verdeutlichen, dass man nicht einseitig und in Spurrillen denken darf. Bitte lasse dich auch von deiner Agentur für Arbeit beraten.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Nontes Vorschlag wäre auch eine Überlegung wert, aber gerade bei betrieblichen Ausbildungen werden Fehlzeiten noch kritischer betrachtet als bei schulischen Ausbildungen. Soviel ich weiß ist es ein im Grundgesetz verankert, dass niemand wegen einer Behinderung benachteiligt werden darf. Zwar hinkt das wahre Leben solchen Grundsätzen immer hoffnungslos hinterher, aber man sollte meinen wenigstens Schulen, halten sich einigermaßen daran. Meines Wissens dürfen begründete Fehlstunden kein Grund sein, jemanden von der Schule zu weisen, insbesondere wenn die Leistung stimmt. Wenn dir also daran liegt, einen Schulabschluss zu erreichen, dann würde ich dem Rausschmiss widersprechen. An welcher Stelle man dies tun muss, müsste ich leider erst ergoogeln. Vielleicht kann dir derweil jemand anders in diesem Punkt weiterhelfen. Halt die Ohren steif!
__________________ ______________________ schöne Grüße wombat Für jene die von Quantität auf Qualität schließen. Die Anzahl meiner Beiträge resultiert nur aus meinem zwanghaften Drang meine höchst persönliche, fachlich unbeleckte, bemüht vernünftige aber möglicherweise falsche Meinung zum Besten zu geben. Zögert also nicht, euch Rat von Experten zu holen, die dafür dann (hoffentlich) auch geradestehen. Ich gehöre nicht zu dieser Elite und tue letzteres auch nicht. Geändert von wombat (23.06.2008 um 11:53 Uhr) |
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#4
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| Habe hier einen ähnlichen Fall gefunden. Der richtige Ansprechpartner wäre also die Schulaufsichtsbehörde. Unberechtigter Schulverweis!
__________________ ______________________ schöne Grüße wombat Für jene die von Quantität auf Qualität schließen. Die Anzahl meiner Beiträge resultiert nur aus meinem zwanghaften Drang meine höchst persönliche, fachlich unbeleckte, bemüht vernünftige aber möglicherweise falsche Meinung zum Besten zu geben. Zögert also nicht, euch Rat von Experten zu holen, die dafür dann (hoffentlich) auch geradestehen. Ich gehöre nicht zu dieser Elite und tue letzteres auch nicht. |
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#5
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| Danke für die Antworten ![]() Hm Schulaufsichtsbehörde, da brauch man sicherlich auch einen Anwalt. Weiß zufällig jemand ob soetwas im Rechtsschutz mit drin ist? Und noch eine Frage, da bei und ja in wenigen Wochen die Ferien beginnen, ist es da dennoch möglich, wenn sich das längere Zeit hinziehen sollte, dass ich dann den Abschluss für dieses Schuljahr bekomme? LG Kerstin |
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#6
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| Wenn man bei anderen Behörden Widerspruch, einlegt braucht man dazu keinen Anwalt. Die Beamten sind dann verpflichtet den Sachverhalt nochmal zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Dennoch kann es nicht schaden anwaltlichen Rat einzuholen, wenn man die Möglichkeit dazu hat. Wenn du Rechtschutz hast, dann ruf an und frag ob sowas mit versichert ist. Wie gesagt, leider (oder Gottseidank) habe ich keine praktische Erfahrung damit. Wahrscheinlich wäre es für die Erfolgsaussichten wichtig, ob es vorab irgendwelche offizielle Verwarnungen gegeben hat, ob man den Schulverweis mit dir (und deinem Betreuer, falls du einen hast) besprochen hat, wer den Schulverweis unterschrieben hat (war der Mensch denn dazu berechtigt?) und ob eine Rechtsbelehrung dabei war, die dich aufklärt ob und was du dagegen unternehmen kannst. So oder so ist flott handeln angesagt, wenn der Verweis schon 3 Wochen her ist. Also umgehend einen Schrieb verfassen, in der Form Betreff "Widerspruch gegen den Schulverweis vom ..." Sehr geehrte ... hiermit lege ich Widerspruch gegen den ausgesprochenen Verweis ein, da ich ihn für unrechtmäßig und diskriminierend halte. Die genannten Fehlzeiten die den Verweis begründen, waren jeweils krankheitsbedingt und wurden durch entsprechende Krankmeldungen belegt. Hinzu kommt, dass meine Leistungen dadurch keineswegs gelitten haben. Ich bitte um Prüfung der Sachlage und Rücknahme des Schulverweises. Desweiteren bitte ich um Aussetzung des Vollzugs und Erlaubnis zum weiteren Besuch der ...schule bis zur abschließenden Klärung meines Widerspruchs. mfg ... Diesen Schrieb würde ich nach dem Motto "doppelt hält besser" sowohl an die Schule als auch an das Schulaufsichtsamt schicken und mich parallel telefonisch oder persönlich bei letzteren erkundigen, wie das Problem schnell zu lösen ist und was du noch tun musst um zunächst mal weiter zur Schule gehen zu können. Viel Glück!
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#7
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| Bitte auch auf die neue Gesetzeslage achten. Es kann sein, dass geklagt werden muss. Ab 1.11.2007: Wolf duldet keinen Widerspruch | blog.juracity.de
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#8
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| Ist das tatsächlich schon Gesetz, Nonte? Gültet es für die Bescheide aller Behörden? Habe da einen Bescheid bzgl. Frühförderung vom Juni 2008 rumliegen und da steht in der Rechtsbehelfsbelehrung wie gehabt: "Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden ..."
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#9
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| Also es gab während des Schuljahres immer wieder Probleme mit den Krankenscheinen. Was jedoch keine Fehler von mir waren, einmal hatte ich die Krankenscheine einer Mitschülerin mitgegeben, diese vergaß jedoch die Scheine abzugeben. In einem Gespräch wurde das dann geklärt. Und diese Mitschülerin bestätigte auch, dass sie die Krankenscheine hatte. Nach 10 Minuten war das Thema dann auch erledigt. Desweiteren kam es mehrfach vor, dass ich den Krankenschein per Post schickte und in der Schule mir dann gesagt wurde er wäre nich angekommen... Meist ist er nach 1-2 Wochen erstaunlicher Weise wieder aufgetaucht. Wenn dies vorkam hab ich jeder Zeit gesagt ich kann eine Bestätigung bringen, dass ich krank geschrieben war. Nachdem ich das erwähnte tauchten die Scheine immer wieder auf. Es hat überhaupt kein Gespräch stattgefunden. Ich habe einen Brief erhalten in dem dies Stand. Bei telefonischer Nachfrage wurde mir nur gesagt dass alles in dem Brief stand. Eine andere Mitschülerin, die zu der Zeit ebenfalls krank war, weil sie eine OP hatte, bekam das gleiche. Bei ihr waren jedoch die Leistungen auch im unteren Bereich. Der Schulverweis wurde von der Direktorin unterschrieben. Es ist schon ziemlich komisch wie das alles ablief. LG Kerstin |
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#10
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| Liebe Kerstin, wir können jetzt noch lang hin und her spekulieren, aber das kann eine Betrachtung vor Ort und das Handeln deinerseits nicht ersetzen. Wenn du in dem Punkt was was erreichen willst, dann zeig mal was in dir steckt: Ran an das Schreibpult und ans Telefon! Und vergiss nicht uns zu erzählen, was bei rausgekommen ist.
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