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#1
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| Hallo, Ich beende im Juli 08 meine Ausbildung an einer Berufsfachschule. Dies muss ich meines Wissens auch der Kindergeldkasse mitteilen. Sie wissen es zwar sowieso, da die Unterlagen zu meinem Ausbildungsende bereits in deren Händen sind, doch möchte ich vermeiden, dass sie einfach die KI-Geld Zahlung einstellen, falls ich im Anschluss an mein Ende der Ausbildung noch keinen Arbeitsplatz finde. Könnte ja sein, dass das noch dauert. Was muss ich also dann für einen Antrag bei der Kasse stellen ? Gehe davon aus, dass ich auch arbeitssuchend gemeldet sein muss. Kann ich das auch jetzt schon machen ? MFG wellen Durch Nichtstellen von Anträgen ( vergessen, nicht wissen) gehen jährlich den Leuten Millionen verloren. |
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#3
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| für den Link Es ist also richtig dass für mich (21.Jahre) die Kindergeldzahlung zum Ende des Prüfungsmonats (Juli.0 Es bestünde auch kein Kindergeldanspruch, wenn ich von Juli bis.Dez 08 keinerlei Einkommen oder Arbeitsplatz hätte? In diesem Falle ist natürlich eine Arbeitssuchendmeldung bei der Arbeitsagentur als auch ein Antrag auf ALG 2 notwendig. Dieser kann unter bestimmten Voraussetzungen (Einkommen der Eltern - Bedarfsgemeinschaft usw. - der übliche Papierkrieg mit den unötigigen und überflüssigen Ämtern) genehmigt werden. |
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