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#1
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| Hallo, kann mir vielleicht jemand weiter helfen und zwar geht es darum das ich Krank geschrieben bin soll aber trotzdem zum Arbeitsamt kommen oder ein Attest bringen das ich nicht laufen kann. Ist das denn möglich obwohl ich Krank bin. Danke |
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#2
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| Hallo liebchen1972, ich glaube, das Arbeitsamt möchte (muß) das Attest haben.(Und ja die dürfen das!) Wie es dorthinkommt sollte Dir überlassen sein. Kann es sein das Du eine Aussage wie: "Dann müssen Sie uns ein Attest vorbeibringen!" mit Deiner Aussage verwechselst? Gruß Onkel Tom
__________________ Das Ziel meiner Aussage sind Tips und Hinweise , in keinster Weise sollten Sie mit einer Rechtsberatung verwechselt werden |
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#3
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| Hallo Tom, nein ich verwechsele das nicht bei denen liegt meine Krankmeldung ja vor und bekomme trotzdem einen Termin und wenn ich diesen Termin nicht wahr nehme dann soll ich ein Attest vorlegen wo drin steht das ich nicht fähig bin zu laufen. gruß liebchen1972 |
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#4
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| Herzlich Willkommen in unserem Forum! Grundsätzlich hindert eine Krankmeldung nicht daran einen Termin wahrzunehmen - z. B. bei der Arbeitsagentur. Ob Du gehen kannst oder nicht, spielt hierbei meines erachtens keine Rolle. Diese Frage ist auch schon viel zu intim, da diese darauf abzielt die ärztliche Schweigepflicht zu umgehen. Die Arbeitsagentur könnte allerdings einen Anspruch darauf haben, zu erfahren, ob Dein gesundheitlicher Zustand Dich daran hindert, den Termin wahrzunehmen. Das ärztliche Attest kann daher nur folgendes Aussagen: "Frau liebchen1972 ist aus ärztlicher Sicht gesundheitlich nicht in der Lage am Datum einen Termin wahrzunehmen." LG |
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