Kurze Frage zum Abmelden beim Arbeitsamt.
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Kurze Frage zum Abmelden beim Arbeitsamt.

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  #1  
Alt 08.07.2008, 15:42
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Hallo =]
ich möchte mich beim Arbeitsamt abmelden. Nicht, weil ich Arbeit gefunden habe sondern, weil mir das Arbeitsamt keine Unterstützung, eher eine Last ist.
Meine Frage wäre nun: kann ich das so "einfach"? Ich beziehe keine Leistungen und bin "erst" 20 Jahre alt. Bin ich automatisch durch meine Mutter bis zum 21 Lebensjahr mit krankenversichert oder ist dies verschieden, so dass ich am besten bei der Krankenkasse selbst nachfrage?
Lieben Gruß
Sandy
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  #2  
Alt 08.07.2008, 16:36
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Hi,

du kannst dich natürlich beim Arbeitsamt abmelden. Ist deine Mutter normale Kassenpatientin? Dann bist du normalerweise bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres mit versichert, wenn ich da jetzt nicht grad was durcheinander bringe.

LG
Shalea
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  #3  
Alt 08.07.2008, 16:44
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Hallo Shalea
und vielen Dank für deine Antwort =]
Meine Mutter ist normale Kassenpatientin, ja. Sie wird sich für mich einfach mal erkundigen, sagt sie.
Somit hätte sich meine Frage auch schon erledigt Wollte nur hören, ob es so einfach möglich ist, sich abzumelden.
Lieben Gruß
Sandy
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  #4  
Alt 08.07.2008, 23:01
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Hast du bereits eine Berufsausbildung? Wenn nicht, müsstest du weiterhin ausbildungssuchend gemeldet bleiben, damit du weiterhin Kindergeld beziehen kannst.

Sollte deine Mutter ALG II beziehen (z.B. auch Aufstockung), müsstest du auch arbeitsuchend gemeldet bleiben, weil ihr dann eine Bedarfsgemeinschaft bildet.
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  #5  
Alt 09.07.2008, 14:37
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Hi =]

Ja, ich habe eine abgeschlossene Berufsausbildung und meine Mutter hat einen Job.
Ich schätze, dann würde nichts dagegen sprechen, wenn ich mich abmelden würde!?

Gruß
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  #6  
Alt 09.07.2008, 14:53
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In meinen Augen nicht, nein.
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  #7  
Alt 09.07.2008, 17:16
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Wenn du wirklich keine Leistungen der Agentur für Arbeit beziehst und nur arbeitsuchend gemeldet bist, brauchst du eigentlich nichts zu unternehmen, denn die Arbeitsuchendmeldung muss alle drei Monate erneuert werden, und wenn du diese Meldung nicht vornimmst, stellt die Agentur für Arbeit ihre Vermittlungsbemühungen von selber ein.

§ 38 SGB III

Zitat:
(4) 1Die Arbeitsvermittlung ist durchzuführen, [...]

Im übrigen ist sie nach drei Monaten einzustellen. 3Der Arbeitsuchende kann sie erneut in Anspruch nehmen.
Eine Folge ist, dass die Agentur für Arbeit die Zeit der Arbeitslosigkeit nicht mehr an die Rentenanstalt meldet und die Zeit im Rentenverlauif fehlt.

Da die Rahmenbedingungen für die spätere Rentenberechnung sich im Laufe der Zeit immer mal wieder ändern, könnte es sein, dass sich die Fehlzeiten negativ auf die Rentenberechnung auswirken.
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  #8  
Alt 09.07.2008, 17:33
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Cool Abmeden beim AA

Bei mir war es ganz einfach.
Ich bin zur Information hingegangen und habe gesagt dass ich mich abmelden will. Dies wurde im PC notiert.

UND DAS WARS.
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  #9  
Alt 09.07.2008, 18:18
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Das ist natürlich wahr, dass die Rentenzeiten nicht mehr angeschrieben werden. Aber ob ich noch Rente bekomme, ist in 40 Jahren auch fraglich . Auf dieser Wahrscheinlichkeit werd ich mich natürlich nicht ausruhen aber trotzdem vielen Dank für eure Antworten =]
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