Magische 25 - Wohnungssuche leicht gemacht?
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Magische 25 - Wohnungssuche leicht gemacht?

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  #1  
Alt 25.05.2010, 19:46
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Hallo liebe Mitglieder,

schön, dass es immernoch Foren gibt, und insbesondere Personen, die erntshaft bemüht sich sachlich kompetent ein jedes Anliegen zu kommentieren, Hilfe, Tips und Ratschläge zu geben.

So erhoffe auch ich mir, die nötigen Informationen zu erhalten, die ich brauche.
Was mich auch schon zu meinem Anliegen führt.

In Kürze vollende ich das 25. Lebensjahr. Ich befinde mich derzeit in Ausbildung und wohne noch zu Hause. Leider ist die häusliche Sizuation nicht gerade harmonisch, weshalb es mir sehr wichtig ist, mein eigenes Leben, in eigenen vier Wänden gesalten zu können. In der Verganheit wurde mein Vorhaben jedoch leider immer wieder aufgrund der U 25-Regelung zu nichte gemacht, d.h. ich erhielt keine Leistungen bzw. finanzielle Unerstützung vom Staat.

Doch nun werde ich in Kürze 25, wa wiederum bedeutet, dass fortan andere Maßstäbe gelten. So auch, dass meine Eltern dann NICHT mehr unterhaltspflichtig sind und mir im Sinne vom SGB II Pragraph schieß-mich-tod ein Recht auf Wohnung zu steht.

Gern würde ich wissen an welche Behörde ich mich insbesondere richten muss, welche Voraussetzunegn erfüllt sein müssen und welche Art finanzieller Unterstützungen mir tatsächlich gewährleistet werden.

Ich kann mir noch nicht ganz vorstellen, dass ich finanzielle Unterstüzung auch wirklich erhalte, da ich mich in Ausbildung befinde und auch Einkommen habe. Jedoch ist es, wie man so schön sagt, zum Sterben zu viel, zum Leben zu wenig.

Ich hoffe, dass vllt jemand hier fachkundige Erfahrungen oder Informationen auf dem Themengebit hat und mir konstruktiv weiterhelfen kann.

Für alle Kommentare und Tips. etc. danke ich euch im Voraus und verbleibe erwartungsvoll

mit lieben Grüßen.
Carpaccio
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  #2  
Alt 26.05.2010, 07:17
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Zunächst: Ein Recht auf Wohnung hast du nicht, das SGB II und die Rechtsprechung ist zwar davon beseelt, Obdachlosigkeit zu vermeiden, aber erforderlichenfalls genügt auch eine Unterkunft im Obdachlosenasyl.

Wenn du 25 bist, kannst du dir in Absprache mit der Arge/Jobcenter eine angemessene Wohnung suchen, angemessen heisst: im niedrigsten Mietniveau, üblicherweise heisst das: irgendwo im sozialen Brennpunkt oder äusserst beengt oder fernab jeder Infrastruktur.

Stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, weil du z.B. noch eine Ausbildung absolvierst, musst du dich selber finanzieren, z.B. mit der Ausbildungsvergütung, mit BAB und evtl. einem kleinen ALG II - Zuschuss.

Mit anderen Worten: solange du dich in Ausbildung befindest, ist eine eigene Wohnung eher schlecht zu finanzieren und schlecht vorstellbar.

Dein Vorhaben, dich von der familiären Abhängigkeit in die Abhängigkeit von ALG II und der Arge/Jobcenter zu bringen, zeugt nicht von Klugheit. Denn derzeit wird wieder mal am SGB II gebastelt und es wird ständig überlegt, wie man die Hilfeleistungen gegenüber den Bedürftigen reduzieren kann, heisst: im Augenblick kann keiner sagen, was morgen sein wird, man kann nur eines sagen: besser wird's nicht.

Das Motto für die Zukunft kann nur sein: die Familienbande pflegen, den Familienzusammenhalt fördern. Denn das staatliche soziale Netz wird immer weitmaschiger und fängt nicht mehr jeden Sturz zuverlässig ab, im Gegenteil: der Gesetzgeber hat da ein paar böse Fallen installiert, die durchaus ruinös sind.
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  #3  
Alt 26.05.2010, 22:34
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Danke für deine Antwort. Klingt sehr schlüssig so weit.
Allerdings ist es ja nicht so, dass ich mich in Abhängigkeit begeben, sondern lediglich meine eigene Wohnung möchte. Und ja, es reiche ja auch vollkommen, wenn ich einen Zuschuss erhielte! Möchte ja größtenteils dafür selbst aufkommen, aber es fehlen halt noch hier und da ein paar Taler. Zudem hab ich nä.Jahr im März ausgelernt und benötigte dann keine Hilfe mehr. (Bitte kein Kommentar, wie: Na dann warte doch noch dieses eine Jahr)
Natürlich wäre das die folgerichtige Konsequenz, sofern ich keine Unterstützung bekäme.

Aber vielmehr interessiert mich noch WAS genau ich beantragen muss und ob das Jobcenter oder Arbeitsamt zuständig für mich ist.

Danke trotzdem für deinen Text.

Carpaccio
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  #4  
Alt 26.05.2010, 22:49
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Hey,
eine Wohnung hat sich nicht nur mit Miete gezahlt.
Hast du den auch für den anfang etwas gespartes Geld um dir das nötigste zukaufen?
Das leben ist sehr teuer, ich würde es mir noch einmal überlegen und lieber den einen Jahr noch abwarten.

Gruß
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  #5  
Alt 27.05.2010, 05:09
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Zitat:
Zitat von Carpaccio Beitrag anzeigen
Danke für deine Antwort. Klingt sehr schlüssig so weit.
Allerdings ist es ja nicht so, dass ich mich in Abhängigkeit begeben, sondern lediglich meine eigene Wohnung möchte.

Selbstverständlich begibst du dich in Abhängigkeit, und zwar in die Abhängigkeit von der Arge/Jobcenter.

Und ja, es reiche ja auch vollkommen, wenn ich einen Zuschuss erhielte! Möchte ja größtenteils dafür selbst aufkommen, aber es fehlen halt noch hier und da ein paar Taler. Zudem hab ich nä.Jahr im März ausgelernt und benötigte dann keine Hilfe mehr. (Bitte kein Kommentar, wie: Na dann warte doch noch dieses eine Jahr)


Du benötigst erst dann keine Hilfe mehr, wenn du einem Job nachgehst, der dir sowiel Lohn einbringt, dass du weder ALG I noch ALG II benötigst.

Natürlich wäre das die folgerichtige Konsequenz, sofern ich keine Unterstützung bekäme.

Aber vielmehr interessiert mich noch WAS genau ich beantragen muss und ob das Jobcenter [ = ALG II] oder Arbeitsamt Ein Arbeitsamt gibt es nicht mehr, heisst jetzt Agentur für Arbeit = ALG I] zuständig für mich ist.

Du beantragst ALG I, dafür ist die Agentur für Arbeit zuständig. Dann kannst du Wohngeld beim Wohnungsamt beantragen, oder falls dann noch Bedürftigkeit vorliegt, beantragst du auch ALG II bei der Arge/Jobcenter. ALG I wird bei ALG II angerechnet, ALG II und Wohngeld schliessen sich gegenseitig aus.

Danke trotzdem für deinen Text.

Carpaccio
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