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#1
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| Hallo Kann mir vielleicht einer helfen, es geht um nicht "gezahlte Rechnungen". Ich habe am 25.02.08 eine Rechnung verschickt, als immer noch kein Zahlungseingang auf meinen Konto eingegangen ist habe ich am 05.03.08 eine Zahlungserinnerung geschrieben. War das schon zu früh? Eigendlich ja nicht wenn man denen genaue Fristen setzt. Bei der Zahlungserinnerung ist die frist bei 12.03.08 und jetzt ist immer noch kein Geldeingang. Was nun? Nochmal erinnnern, oder die erste Mahnung mit + 2-3% Aufschlag? Vielleicht weis von euch einer besser Bescheid! VG Catherine |
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#2
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| Hallo! Ich habe Dir in der Mitgliedervorstellung geantwortet.
__________________ Beste Grüße Franky Moderator arbeits-abc.de Folge uns auf Facebook Meine Bemühungen liegen darin, Fragen und Beiträge nach meinem besten Wissen zu beantworten. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch nicht übernommen werden (Menschen machen auch Fehler). Zudem sind von mir gemachte Äusserungen, Kommentare und eigene Beiträge, der Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Rechtsberatungsersatz zu verstehen. |
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#3
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| Hallo! Ich habe derzeit auch dieses Problem. Nur mit dem Unterschied dass sich der Zeitraum auf nun mehr 6 wochen beläuft. Nach dem Erhalt der Rechnung sowie der Zahlungserinnerungen hatte der Kunde weder Verlauten lassen mit der Leistung nicht zufrieden zu sein noch hat es Einwende gegeben |