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#1
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| Hallo ihr Lieben, ich habe mich neulich gefragt ob Jugentliche (17 Jahre, Deutsche Staatsbürger) der Deutschen Schulpflicht unterliegen, wenn ihr Wohnsitz im Ausland gemeldet ist, in für sie keine Schulpflicht mehr herscht??? ![]() Es währe supernett wenn ihr mir damit weiterhelfen könntet!!! Lg. Jazzizzy |
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#2
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![]() Einfach mal eine E-Mail aus dem Ausland an das Schulamt schicken. Gibt es denn bereits einen Schulabschluss?
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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#3
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| Beispiel: Der momentane Wohnsitz eines 17 Jährigen befindet sich in Deutschland. Er würde nach seinem Realschulabschluss gerne für 1 Jahr nach z.B. Schottlant um bei Großeltern zu leben und dort einen College Curse mit 3 Schultagen die Woche, von November bis Ostern zu belegen und anschlißend ein Zertifikat zu ereichen. Dies wäre von der Schottischen Schulsituation kein Problem. Allerdings wäre der Schüler in Deutschlant noch Schulpflichtig (Reglung in Niedersachsen). Währe er er auch dann noch, wenn sich sein Wohnsitz in Schottland befinden würde? |
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