Sehr Heikle Situation...bitte helft mir!!!
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Sehr Heikle Situation...bitte helft mir!!!

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  #1  
Alt 22.08.2007, 08:38
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pussycat80 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Sehr Heikle Situation...bitte helft mir!!!


Hallo zusammen,

also ich habe einege fragen.
Ich wohne bei meinen Eltern die teilweise arbeitslosengeld2 beziehen, ich somit auch,denn ich bin momentan arbeitslos.
Ab september fange ich eine Ausbildung zur erzieherin in stuttgart an, welche schulisch ist, und somit nicht bezahlt wird.
ich habe mich beim jobcenter erkundigt und die antwort bekommen dass ich erst mal bafög beantragen soll wenn dies abgewiesen wird habe ich anrecht auf arbeitslosen geld 2,während meiner ausbildung.
bafög wurde abgelehnt und nun kommt das schwierige ins spiel.
Ich möchte mit meinem freund zusammen ziehen. Meine Eltern sind bereit mir die Wohnung zu bezahlen. Da sie aber auch arbeitslosengeld empfänger sind wollte ich fragen ob sie das eigentlich dürfen? ich mein die dürfen doch mit dem geld machen was die wollen oder?die verlangen dann ja net mehr geld vom arbeitsamt!
und wenn ich ausziehe und mir die wohnung von meinen eltern bezahlt wird habe ich dann überhaupt noch anrecht auf arbeitslosengeld2? und wenn ja wie viel?

beim Arbeitsamt habe ich schon teilweise nachgefragt aber mit dem fachchinesisch dort kann ich echt nix anfangen...würde mich echt freuen wenn mir jemand helfen könnte!!!!


Dankeschön im vorraus

pussycat80
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  #2  
Alt 22.08.2007, 10:15
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Standard Hallo pussycat80 - Willkommen in unserem Forum!

Ich nehme an Du bist unter 25 Jahre. Wenn sich die Ausbildungsstätte in unmittelbarer Nähe Eurer Wohnung befindet, könnte es mit einem Umzug in die eigenen vier Wände schwierig werden. Dann hast Du geschrieben, dass Dir Deine Eltern die Wohnung bezahlen würden. Meinst Du damit die monatliche Miete? Wenn ja frage ich mich, wie Sie das bewerkstelligen wollen, wenn die selbst Arbeitslosengeld 2 beziehen?
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Liebe Grüße Ratgeberin
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pussycat80 (22.08.2007)

  #3  
Alt 22.08.2007, 10:16
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Zitat:
Meine Eltern sind bereit mir die Wohnung zu bezahlen. Da sie aber auch arbeitslosengeld empfänger sind wollte ich fragen ob sie das eigentlich dürfen? ich mein die dürfen doch mit dem geld machen was die wollen oder?die
Ich nehme mal an, du bist U25. Dann sind deine Eltern verpflichtet, für deinen Unterhalt zu sorgen.

Diesen Unterhalt können deine Eltern auch erbringen, indem sie dir eine Wohnung stellen und bezahlen.

Meiner unmassgeblichen Meinung nach steht dem RECHTLICH also nichts entgegen, ABER:

Kann ein ALG II - Empfänger zwei Wohnungen bezahlen?

Meiner Meinung nach ist das nicht möglich. Die ALG II - Unterstützung ist zu gering, ALG II beruht auf Zahlen von 1998, und inzwischen haben wir das Jahr 2007 mit einer neuen Währung und diversen Preisschüben. Die Leute sind sogar gehalten, sich bei der Tafel zu versorgen.

Dein Wunsch ist zwar verständlich, aber dieses Opfer darfst du von deinen Eltern nicht fordern.
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pussycat80 (22.08.2007)

  #4  
Alt 22.08.2007, 12:21
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Zitat:
Rein offiziell wird das so sein dass meine eltern die wohnung bezahlen.
Das heisst, über das Konto deiner Eltern werden die Mietzahlungen bedient.

Wenn die Eltern deines Freundes dann Mietanteile auf das Konto deiner Eltern einzahlen, könnte dies als Einkommen gewertet werden und bei der ALG II - Unterstützung angerechnet werden.

Besser wäre es wohl, das Elternpaar, das keine ALG II - Unterstützung ehält, wickelt die Mietangelegenheit ab.

Meiner Ansicht nach solltet ihr das mit der Arge besprechen und die evtl. erforderlichen Genehmigungen für den Umzug einholen. Sonst ist der Ärger vorprogrammiert.

Im übrigen bin ich aber der Meinung, dass ihr euch das nicht richtig ausgerechnet habt.

Wie gross muss die Wohnung sein? Sagen wir mal 50 qm, zwei Zimmer. Kostenpunkt 400 € im Monat warm, + Nebenkostennachzahlung. Für Stuttgarter Verhältnisse dürfte das noch zu knapp gerechnet sein.

400 € X 12 Monate = 4.800 €, + 650 € Nachzahlung Nebenkosten, + Strom.
Zuzüglich Rücklage für Renovierung.

Das würde ich nicht machen. Das gibt Probleme.
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  #5  
Alt 22.08.2007, 14:37
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mein freund macht eine ausbildung /studium bei der ba, wo er nicht schlecht verdient...
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  #6  
Alt 22.08.2007, 15:32
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Zitat:
wo er nicht schlecht verdient...
Wenn ihr zusammenzieht, und du bist ALG II - Leistungsempfänger, dann hättet ihr spätestens nach 1 Jahr das Problem, dass ihr eine EHEÄHNLICHE GEMEINSCHAFT seid, d.h., deine und seine Bezüge werden in einen Topf geworfen, das bedeutet, deine ALG II - Bezüge werden voraussichtlich gekürzt oder auch ganz eingestellt.
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  #7  
Alt 22.08.2007, 15:46
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er wird nicht bei mir wohnen...
ausserdem habe ich mir gedacht dass ich bei meinen eltern als 1. wohnsitz bleibe und in der wohnung den 2. wohnsitzt haben werde, denn so kann eigentlich nix schief gehen ... jetzt wohne ich auch in einem wohnheim und meine eltern bezahlen es mir... ist auch mein 2. wohnsitz...somit wäre das mit der wohnung ja dasselbe...oder? nur teurer...

Geändert von pussycat80 (22.08.2007 um 15:57 Uhr)
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  #8  
Alt 22.08.2007, 16:13
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Zitat:
Ich möchte mit meinem freund zusammen ziehen.
Zitat:
er wird nicht bei mir wohnen...
---------------

also wie auch immer: ihr schafft euch da komplizierte Verhältnisse, es würde mich wirklich wundern, wenn die ARGE nicht aufmerksam würde und euch die Unterstützung streicht, bis Klarheit herrscht und der Knoten auseinandergedröselt wurde.
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pussycat80 (22.08.2007)

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