Übergangszeit zwischen FSJ und Einstellung
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Übergangszeit zwischen FSJ und Einstellung

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  #1  
Alt 21.08.2007, 08:29
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Hallo!

ich habe einige Fragen, wie ich denn in Zukunft verfahren soll.

Aber zunächst mal ne kurze Biographie:
Also im Jahr 2004 Abi gemacht, danach Zivi begonnen, direkt im Anschluss Ausbildung zum Rettunggsassistenten, noch ein halbes Jahr Praktikum gemacht um erforderliche Stunden zur Anerkennung der Berufsbezeichnung zu sammeln und dann 1 Jahr ein freiwillig soziales Jahr gemacht, in dem ich auch in der Funktion als Rettungsassistent gefahren bin, um so ein Jahr Berufserfahrung in vollzeit auf meinen Lebenslauf schreiben zu können! Dieses FSJ endet ende August!
Ca. im November oder dezember kommen die Ausschreibungen der Stadt für die Einstellungen bei der Berufsfeuerwehr, welche dann wenn alles klappt, zum 1. Juli 2008 einstellen wird.
Ergo habe ich allerdings nun in der Zeit von 09/2007 bis 06/2008 eine Übergangszeit, welche ich eigentlich damit verbringen wollte, nebenbei noch ein wenig ehrenamtlich zu fahren und in der Firma meines Vaters auszuhelfen.

Jetzt mein Problem (berichtigt mich bei falscher Ansichtsweise!!!):
Beim Arbeitsamt melden wollt ich mich nicht, da dann ja Verpflichtungen, wie offenlegen der finanziellen Situation und vll irgendwelche Seminare anstehen, geschweige denn, ich Arbeit annehmen muss, wenn diese mir eine anbieten. Den Anstoß dazu gab eigentlich mein vater, der bemerkte, dass man auf der Bescheinigung für das Kindergeld mindestens arbeitssuchend eintragen muss...

Kann mir vll irgendjemand sagen, was ich hier machen kann oder soll oder vll sogar muss ???


Vielen Dank im Vorraus!


Mit freundlichen grüßen

Chriss



P.S. An die Mods: sry wenn ich die falsche Kategorie für den Tread gewählt habe, dann pls move it.
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  #2  
Alt 21.08.2007, 08:44
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Zitat:
der bemerkte, dass man auf der Bescheinigung für das Kindergeld mindestens arbeitssuchend eintragen muss...
Informationen bzgl.Kindergeld: Kindergeld - www.arbeitsagentur.de
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Geändert von nontestatum (21.08.2007 um 09:16 Uhr) Grund: Themenaktualisierung
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  #3  
Alt 21.08.2007, 09:56
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Zitat:
in der Firma meines Vaters auszuhelfen.
Zitat:
Beim Arbeitsamt melden wollt ich mich nicht, da dann ja Verpflichtungen, wie offenlegen der finanziellen Situation und vll irgendwelche Seminare anstehen, geschweige denn, ich Arbeit annehmen muss, wenn diese mir eine anbieten.
Ich gehe davon aus, dass du unter 25 bist, deine Eltern wären demnach für deinen Unterhalt verantwortlich. Dein Vater ist Unternehmer, da würde ich erwarten, dass sein Einkommen so bekömmlich ist, dass eine ALG II - Unterstützung für dich nicht in Frage kommt.

Sehr wohl könntest du dich aber arbeitsuchend/ausbildungssuchend melden, um die Voraussetzungen für den Bezug von Kindergeld zu schaffen.

Zitat:
Ca. im November oder dezember kommen die Ausschreibungen der Stadt für die Einstellungen bei der Berufsfeuerwehr, welche dann wenn alles klappt, zum 1. Juli 2008 einstellen wird.
Ergo habe ich allerdings nun in der Zeit von 09/2007 bis 06/2008 eine Übergangszeit, welche ich eigentlich damit verbringen wollte, nebenbei noch ein wenig ehrenamtlich zu fahren und in der Firma meines Vaters auszuhelfen
Mir ist bekannt, dass die Einstellungsvoraussetzungen bei der Berufsfeuerwehr enorm streng und anspruchsvoll sind. Auch ist die Anzahl der Bewerber sehr hoch. Selbst wenn man sich bisher in diesem Bereich engagiert hat, kann man nicht davon ausgehen, dass man eingestellt wird.

Man sollte also ein alternatives Szenario entwerfen.

ich würde vorschlagen, dass du dieses anstehende Leerjahr in ein Lehrjahr umwandelst und in dem Unternehmen deines Vaters eine Ausbildung absolvierst. Das Ausbildungsjahr hat gerade erst begonnen, ein Einstieg müsste problemlos möglich sein. Welchen Beruf du erlernst, hängt von den Möglichkeiten in diesem Unternehmen ab. Aber eine übliche Kaufmannslehre sollte möglich sein und macht niemanden dümmer. Als Abiturient solltest du eine verkürzte Ausbildungszeit beantragen.

Nebeneffekt: wenn du innerhalb von zwei Jahren 360 Tage sozialversicherungspflichtige Arbeitstage nachweisen kannst, erwirbst du damit Anwartschaft auf ALG I, eine Leistung aus der beitragsfinanzierten Arbeitslosenversicherung, die während des Leistungsbezuges Krankenversicherung garantiert und die das U25-Problem nicht tangiert.
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  #4  
Alt 21.08.2007, 19:27
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Vorerst schonmal danke für die bisherigen Mühen eurerseits!

Aber noch ergänzend:
Zitat:
Ich gehe davon aus, dass du unter 25 bist, deine Eltern wären demnach für deinen Unterhalt verantwortlich. Dein Vater ist Unternehmer, da würde ich erwarten, dass sein Einkommen so bekömmlich ist, dass eine ALG II - Unterstützung für dich nicht in Frage kommt.
--> Bin 23, so hab ich mir das auch gedacht. Wollte auch so verfahren...

Zitat:
Sehr wohl könntest du dich aber arbeitsuchend/ausbildungssuchend melden, um die Voraussetzungen für den Bezug von Kindergeld zu schaffen.
--> Mit welchen Verbindlichkeiten wäre das denn verbunden?
--> Und kann ich mich auch bei der Kindergeldgeschichte auch arbeitslos angeben, ohne mich auf dem Arbeitsamt zu melden?

Zitat:
Mir ist bekannt, dass die Einstellungsvoraussetzungen bei der Berufsfeuerwehr enorm streng und anspruchsvoll sind. Auch ist die Anzahl der Bewerber sehr hoch. Selbst wenn man sich bisher in diesem Bereich engagiert hat, kann man nicht davon ausgehen, dass man eingestellt wird.
--> So wie es aussieht, bin ich eigentlich schon eingestellt... Ich hab zwar keine 100%, aber wenn der Sporttest funct, bin ich drin... Gott sei dank! Bin seit meiner Zivizeit dort im Amt tätig (2,5 Jahre jetzt schon) und es war auch mit der Amtsleitung so abgesprochen, dass ich in meiner FSJ zeit als Fahrzeugführer fahre, mit dem Ziel mich mit dem dadurch erworbenen Jahr Berufserfahrung zu bewerben.
-> Nichts desto trotz werde ich als Alternative ein Studium zum Herbstsemester mir in der Hinterhand halten!

Nonte hat mir noch folgendes geschrieben:
Zitat:
Hi, Crackmaster !

Mit 23 bist du nicht mehr familienversichert (Krankenversicherung) und musst dich selber versichern. Ab 1.4.2007 besteht eine Versicherungspflicht, du musst (!) dich versichern, sonst häufst du Schulden in Form von Nachversicherungsbeiträgen an. Darauf musst du achten, sobald du aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung herausfällst.

Im Falle eines Falles könnte dein Vater dich auch im Rahmen eines MIDI-Jobs (401,-- € bis 800,-- €) beschäftigen.

Gruss
Nonte
2 Fragen:
--> Das mit der Krankenversicherung ist glaube ich im mom mein größtes Problem! Wer übernimmt denn in welchem Falle wie die kosten??
--> Midi Job ? kenne nur unter 400€... kann mir das vll jemand genauer definieren.

Ich danke euch sehr!

Chriss

Geändert von Crackmaster (21.08.2007 um 19:32 Uhr)
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  #5  
Alt 21.08.2007, 19:45
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2 Fragen:
--> Das mit der Krankenversicherung ist glaube ich im mom mein größtes Problem! Wer übernimmt denn in welchem Falle wie die kosten??

Wie versichere ich mich:

1. über ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis
2. über ALG I
3. über ALG II
4. selber "freiwillig" (ab 1.4.07 nicht mehr ganz so "freiwillig")



--> Midi Job ? kenne nur unter 400€... kann mir das vll jemand genauer definieren.

Ein Midi-Job ist sowas ähnliches wie ein Mini-Job. Der Minijob geht bis 400 €, da bis du nicht krankenversichert (obwohl viele das glauben), Midi-Job geht ab 401,-- bis 800,-- €, da ist man krankenversichert.
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  #6  
Alt 21.08.2007, 23:46
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Zitat:
Zitat:
Sehr wohl könntest du dich aber arbeitsuchend/ausbildungssuchend melden, um die Voraussetzungen für den Bezug von Kindergeld zu schaffen.

--> Mit welchen Verbindlichkeiten wäre das denn verbunden?
--> Und kann ich mich auch bei der Kindergeldgeschichte auch arbeitslos angeben, ohne mich auf dem Arbeitsamt zu melden?
Die Meldung "Arbeitsuchend/Ausbildungssuchend" ist nicht mit fnanziellen Leistungen ausgestattet. Insofern kann nicht sanktioniert werden. Aber es gibt eine Eingliederungsvereinbarung und man erwartet, dass man sich auch entsprechend der Meldung bemüht.

Zwischen "arbeitslos" und "arbeitsuchend/ausbildungsuchend" gibt es einen Unterschied.

Arbeitslosigkeit droht - www.arbeitsagentur.de

Um kindergeldberechtigt zu sein, MUSST du dich bei der Agentur melden.
Bitte die Angaben auf der Agenturseite komplett und sorgfältig durchlesen!
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