Ünterstützung von Agentur f. Arbeit bei neuem Job mit zu wenig Gehalt?
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Ünterstützung von Agentur f. Arbeit bei neuem Job mit zu wenig Gehalt?

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  #1  
Alt 19.05.2009, 14:04
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supermann befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Ünterstützung von Agentur f. Arbeit bei neuem Job mit zu wenig Gehalt?


Hallo!
Ich hab folgendes Problem: Ich bin seit 16.05.09 Arbeitslos und hab vorher nicht schlecht verdient, bekomme also ein ordentliches Arbeitlosengeld. Jetzt habe ich ein Jobangebot, bei dem Gerüchten zufolge nur etwas weniger als die Hälfte meines vorherigen Gehalts gezahlt wird (also weniger als ALG1...). Kann man von der Agentur f. Arbeit da irgendwelche Ausgleichszahlungen (z.B Differenz zum ALG1 oder so) beantragen. Ein ehemaliger Kollege bekommt angeblich so etwas in der Art, er sagte mir, dass das aber nur für über 50-jährige geht und ich bin erst 32...
Ich würde ja auch für wenig Geld arbeiten, aber ich komm mit dem ALG1 schon nicht über die Runden, da ich meine relativ teure Wohnung erst nach 3-monatiger Kündigungsfrist räumen kann und noch andere Verpflichtungen habe.

Vielen Dank im Voraus!
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  #2  
Alt 25.05.2009, 09:18
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jessica289 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard ich rate ab

hallo, ich rate dir davon ab, dann nutze lieber deine zeit, um dir was vernünftiges zu suchen. wenn das so schlecht bezahlt wird. ich habe mit solchen besser-diesen-als-keinen-jobs schlechte erfahrungen gamacht, vor allem mit den arbeitgebern.

viel glück. ich war jetzt seit februar arbeitslos und habe jetzt demnächst etwas neues! :-)
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  #3  
Alt 25.05.2009, 21:01
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nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Zitat:
Zitat von supermann Beitrag anzeigen
Hallo!
Ich hab folgendes Problem: Ich bin seit 16.05.09 Arbeitslos und hab vorher nicht schlecht verdient, bekomme also ein ordentliches Arbeitlosengeld. Jetzt habe ich ein Jobangebot, bei dem Gerüchten zufolge nur etwas weniger als die Hälfte meines vorherigen Gehalts gezahlt wird (also weniger als ALG1...). Kann man von der Agentur f. Arbeit da irgendwelche Ausgleichszahlungen (z.B Differenz zum ALG1 oder so) beantragen.

Nein. Bei Bedürftigkeit könntest du dein Gehalt durch ALG II aufstocken lassen [Arge/Jobcenter] ODER Wohngeld beantragen.

Ein ehemaliger Kollege bekommt angeblich so etwas in der Art, er sagte mir, dass das aber nur für über 50-jährige geht und ich bin erst 32...

Schwer vermittelbare Personen und Personen aus dem Bereich Ü50 können durch die Agentur für Arbeit gefördert werden ... in der Regel erhält dann der Arbeitgeber einen Lohnzuschuss ...

Ich würde ja auch für wenig Geld arbeiten, aber ich komm mit dem ALG1 schon nicht über die Runden, da ich meine relativ teure Wohnung erst nach 3-monatiger Kündigungsfrist räumen kann und noch andere Verpflichtungen habe.

Den Job würde ich trotzdem annehmen, du schonst dein ALG I ! Der nicht verbrauchte Anteil bleibt dir 4 Jahre lang erhalten.

Vielen Dank im Voraus!
SGB 2 - Einzelnorm

Zitat:
Soweit die Aufwendungen für die Unterkunft den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf des allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft so lange zu berücksichtigen, wie es dem allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate.
Wenn du die Bedürftigkeitsrichtlinien der ARGE/Jobcenter erfüllst, zahlt dir die ARGE/Jobcenter die UNangemessene Miete noch max. 6 Monate lang.
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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