verschiedene Tätigkeiten...
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  #1  
Alt 03.09.2007, 09:35
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Hallo,

wäre echt toll wenn Ihr mir helfen könntet. Folgende Situation:

Ich bin 26, habe mein Studium beendet und bin seit 31.08.2007
exmatrikuliert. Binnen der nächsten Monate einen fester Job in meiner Branche zu bekommen wäre trotz "Aufschwung" eher ein Sechser im Lotto. Da meine
Aufgeschlossenheit bei der Bürokratie in unserem schönen Land endet, würde ich gern hier im Forum einige Fragen loswerden, und für Antworten sehr dankbar.

Ich habe seit 6 Monaten, also noch im Studium, einen 400€ Job.

1. Ich würde diesen Job gern behalten, muß ich dem Steuerberater
meines Chefs melden das ich nicht mehr studiere, bzw. kann ich
den Job dann überhaupt behalten und was muß man beachten?
2. Bei der Agentur für Arbeit melde ich mich morgen arbeitslos. Hartz
4 wollte ich eigentlich nicht beantragen, da ich´s mit meinen Eltern
und meiner Freundin erstmal so schaffen will und kein Geld vom Staat
will. Muß ich da nochwas beachten?
3. Die KK hat meine Exma bekommen und will mir ein Angebot zur freiwilligen
Versicherung machen. Weiß jemand was das etwa kosten wird?
4. Ich könnte zusätzlich sofort in einem Betrieb ein Corporate Design
( grafischer Auftritt nach außen ) machen, weiß nur nicht wie ich das
dann ich Rechnung stellen kann, bzw. ob ich das darf wenn ich im
Arbeitsamt gemeldet bin. Muß ich ein Gewerbe anmelden oder so?
5. Dazu könnte ich noch Musikproduktionen bzw. Musikunterricht machen,
Kunden wären genug da. Wie kann ich das nun machen? Mit den
Nebensachen komme ich ja auf über 400€, nur in verschiedenen
"Disziplinen"... Muß ich ja eigentlich sozialversichern?


Ihr seht mich graust das alles. Kann man nicht einfach machen...,
oder soll ich die ganzen Nebensachen lassen und mit Hart4 bis zum festen Job
durchkommen?
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  #2  
Alt 03.09.2007, 10:35
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Du bist 26, damit unterliegst du nicht mehr der U25-Regelung, die deine Eltern verpflichten würde, für dich zu sorgen.

Mache mit deinen Eltern einen Mietvertrag. In diesem Mietvertrag sollte der Hinweis enthalten sein, dass ihr keine Haushaltsgemeisnchaft bildet und deine Eltern nicht für eine Versorgung im Sinne des § 9 SGB II eintreten.

Haushaltsgemeinschaft:

Arbeitsmarktreform - Haushaltsgemeinschaft

§ 9 Abs. 5 SGB II

SGB 2 - Einzelnorm

Zitat:
(5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.
"Arbeitslos" im Sinne von ALG I ist man, wenn man weniger als 15 Stunden pro Woche arbeitet.

Anwartschaft auf ALG I hat erworben, wer innerhalb eines Zeitraumes von ZWEI Jahren 360 sozialversicherungspflichtige Arbeitstage nachweisen kann.

Man müsste noch prüfen, ob noch ein Restanspruch auf ALG I aus einer früheren Arbeitslosigkeit vorhanden ist. Ansprüche verjähren nach 4 Jahren.

Ich würde vorschlagen, ALG II zu beantragen. Dann wärest du auch krankenversichert. Deinen 400€-Job darfst du nicht nur behalten, der ist auch erwünscht, weil du damit deine Bedürftigkeit minderst. Der Verdienst wird aber auf die ALG II - Leistung nach den Zuverdienstregeln angerechnet.

Arbeitsmarktreform - Zuverdienst

bis 100 € = 100% von 100 € = 100 €
von 100 € bis 800 € = 20% von 700 € = 140 €
ab 800 € = 10% von der Differenzsumme zum Lohn

ALG II ist aber mit erheblichen Pflichten und wenig Rechten verbunden.

Arbeitsmarktreform - Startseite

Arbeitslosengeld II - www.arbeitsagentur.de
Bitte die angebotenen Broschüren (Menü rechts) beachten !!

Wenig bekannt ist auch die Erreichbarkeitsanordnung:

http://www.arbeitsagentur.de/zentral...ltungsrats.pdf

Durchlesen !
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  #3  
Alt 03.09.2007, 10:53
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1. Ich würde diesen Job gern behalten, muß ich dem Steuerberater
meines Chefs melden das ich nicht mehr studiere, bzw. kann ich
den Job dann überhaupt behalten und was muß man beachten?

Ob ein Status als Student irgendwelche Auswirkungen auf ein 400€-Job-Arbeitsverhältnis hat, kann ich nicht sagen. Aber ich würde es dem Arbeitgeber schon deshalb mitteilen, weil er dir vielleicht einen Vollzeit-Job anbieten könnte.

2. Bei der Agentur für Arbeit melde ich mich morgen arbeitslos oder "arbeitsuchend" Arbeitslosengeld - www.arbeitsagentur.de. Hartz
4 wollte ich eigentlich nicht beantragen, da ich´s mit meinen Eltern
und meiner Freundin erstmal so schaffen will und kein Geld vom Staat
will. Muß ich da nochwas beachten?

siehe vorstehenden Beitrag.

3. Die KK hat meine Exma bekommen und will mir ein Angebot zur freiwilligen
Versicherung machen. Weiß jemand was das etwa kosten wird?

Wenn du dich selber versicherst, und ein armer Schlucker ohne Einkommen bist, zahlst du ca. 140 € monatlich. Durch den 400€ - Job wahrscheinlich etwas mehr.

4. Ich könnte zusätzlich sofort in einem Betrieb ein Corporate Design
( grafischer Auftritt nach außen ) machen, weiß nur nicht wie ich das
dann ich Rechnung stellen kann, bzw. ob ich das darf wenn ich im
Arbeitsamt gemeldet bin. Muß ich ein Gewerbe anmelden oder so?
5. Dazu könnte ich noch Musikproduktionen bzw. Musikunterricht machen,
Kunden wären genug da. Wie kann ich das nun machen? Mit den
Nebensachen komme ich ja auf über 400€, nur in verschiedenen
"Disziplinen"... Muß ich ja eigentlich sozialversichern?

Bei ALG II ist Selbständigkeit und das dazugehörige Einkommen zwar erwünscht, aber da die Einnahmen schwanken, ergibt das eine äusserst unerfreuliche Hin- und Herrechnerei. Den Stress sollte man sich besser nicht antun.

Ihr seht mich graust das alles. Kann man nicht einfach machen...,
oder soll ich die ganzen Nebensachen lassen und mit Hart4 bis zum festen Job
durchkommen?

Man müsste sich ausrechnen, ob sich die Nebentätigkeiten lohnen: Beiträge zur IHK, Berufsgenossenschaft, Krankenkasse, Steuerberatung, Finanzamt/Steuern, Anrechnung ALG II, ....
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  #4  
Alt 03.09.2007, 11:24
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Also lieber daheim sitzen, keine Nebentätigkeiten und Hartz 4 beantragen.

Wenn ich nun nicht zum Amt gehe, meinen 400 € Job nachgehe und selbstständig noch 400 € verdiene, habe ich immernoch mehr wie
Hartz 4, trotz selbst bezahlter KV...
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