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#1
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| Hallo und guten Tag, seit knapp 10 Jahren arbeite ich in meinem Unternehmen und trage mich nun mit dem Gedanken mich selbstständig zu machen. Als ersten Schritt habe ich an eine nebenberufliche Tätigkeit gedacht, die ich aber laut Vertrag meinem Arbeitgeber mitteilen muss. Als zweiter Schritt sollte aus der Nebentätigkeit der Hauptberuf werden. Ich würde dann nämlich gerne das Existenzgründungsangebot wahrnehmen wollen (67 % nettolohn + 300 Euro für Sozialversicherungen) Wenn ich selber kündige brauche ich wohl einen "triftigen Grund" um keine Sperrfristen von der Agentur für Arbeit zu bekommen, oder? Hintergrund: laut Arbeitsvertrag habe ich eine 37,5 Std-Woche in der Realität komme ich im Schnitt auf 45-50 Std pro Woche in Spitzenzeiten mehr. Also leiste ich im Jahr ca. mindestens 200 Überstunden Die Überstunden werden nicht bezahlt. In meinem Vertrag steht eine Kündigungsfrist (beidseitig) von 6 Monaten. HAt jemand ein paar Tipps und Tricks, wie es weitergehen kann? |
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#2
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| Zitat:
Eine Eigenkündigung musst du schon sehr gut und nachvollziehbar begründen. Gründe, wie "ich hab' die Schn***e voll und will nicht mehr" reichen da nicht. Wenn du dich mit dem Gedanken trägst, dich selbständig zu machen, dann besuche erst mal ein Gründerseminar bei der IHK und befasse dich damit, wer da alles was von dir will und was du aus dem Stand heraus alles zahlen sollst. Wenn du dann noch Lust hast Wenn du dann immer noch Lust hast, kann's losgehen ... ![]() Kostprobe zum Abtörnen: Erreichbarkeitsanordnung EAO: http://www.arbeitsagentur.de/zentral...ltungsrats.pdf Das Zweite Sozialgesetzbuch SGB II SGB 2 - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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