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#1
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| Hallo, mit Bewerbungsschreiben komme ich eigentlich ganz gut klar.. Was mir jedoch noch unklar ist: Bei den Stellen, wo ich mich gerne bewerben moechte, steht "Senden Sie uns eine Bewerbung ... UNTER ANGABE IHRER GEHALTSVORSTELLUNG..." Was soll ich da denn hinschreiben? Ich moechte eben wieder so viel haben, wie in meinem bisherigen Jobs.. und schreibe ich da einen genauen Betrag? In Brutto oder Netto? Und an welche Stelle setze ich das... Und wie finde ich heraus, was ZU uebertrieben waere? Hoffe, mir kann jemand weiter helfen.. Danke, Helena |
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#2
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| Da Du Dich finanziell bestimmt nicht verschlechtern möchtest, orientiere Dich bei der Gehaltsangabe in der Größenordnung Deines letzten Gehaltes. Üblich ist auch ein Aufschlag von 10 bis 20 Prozent. Die letztendliche Zahl, die Du äußerst sollte gut bedacht sein. Zu Deiner Überlegung solltest Du hinzuziehen, welchen Gewinn der AG mit Dir als Mitarbeiter macht. Zeige dem AG mit einer kurzen aber präzisen Angabe zu Deinen Gehaltsvorstellung was Du Wert bist und dem entsprechend erwartest. In welcher Branche bist Du tätig? Formulieren kannst Du es etwa wie folgt: Meine Gehaltsvorstellung liegt bei ....,- Euro p.a. ..... Ein jährliches Gehalt von ....,- Euro würde meinen Vorstellungen entsprechen. ..... Ein Gehalt von jährlich ....,- Euro würde meinen Vorstellungen entsprechen. ..... Meine Gehaltsvorstellungen liegen bei einem Brutto-Jahresgehalt von ....,- Euro. ..... In diesem Zusammenhang, könntest Du auch sagen, wann es für Dich möglich wäre, bei der Firma zu beginnen. Gehaltswunsch und Eintrittstermin werden vor der Bitte zu einem Einladungsgespräch genannt. Also im unteren Teil der Bewerbung. Der Betrag ist in Brutto und Jahreseinkommen anzugeben.
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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