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#1
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| Hallo (= Ich habe mich schon seit längerem entschlossen den Weg einer Ausbildung zur Bestattungsfachkraft einzuschlagen, möchte allerdings davor ein Praktikum absolvieren. Jetzt wollte ich doch mal wissen, was ihr von der Bewerbung haltet. Also Gliederung ist klar, ist jetzt nur mal der eigentliche Text (= Wär für eurer Hilfe echt dankbar (= Bewerbung um ein Praktikum als Bestattungsfachkraft bei Ihnen im Betrieb Sehr geehrter Herr ........, anhand einer intensiven Praktikumsstellensuche bin ich über die Website der Handwerkskammer Stuttgart auf das Angebot, ein Praktikum als Bestattungsfachkraft bei Ihnen absolvieren zu können, gestoßen. Mit großem Interesse habe ich mich dafür entschieden Ihnen meine Unterlagen zukommen zu lassen. Die Möglichkeit einer Lehre im Bereich des Bestattungswesens reizt mich sehr und hierfür möchte ich das Aufgabengebiet noch genauer kennen lernen, wie ich es bisher anhand Recherchen inspiziert habe. Ich bin 17 Jahre alt und habe meinen Realschulabschluss bereits im Juli 2010 absolviert. Seit Juli war ich als Auszubildende im Bereich Kauffrau im Groß – und Außenhandel tätig, allerdings konnte ich diese Ausbildung aufgrund eines Insolvenzverfahrens nur bis zum 2. Lehrjahr erlernen. Da schon im Jahr 2010 die Interesse einer Ausbildung im Bereich Bestattungswesen bestand, ich allerdings noch nicht alt genug für diese Ausbildung war, habe ich mich entschieden diesen Beruf nun besser zu erkunden. Meine persönlichen Interessen und Stärken liegen sowohl im Bereich der Kundenberatung und -betreuung als auch im Bereich meiner sprachlichen Kompetenzen. Der Kontakt mit anderen Menschen geschieht für mich auf einer harmonischen Ebene, da ich ein sehr offener, einfühlsamer und für mein Alter reifer Mensch bin, der sich auch psychisch und physisch sehr gut mit schwierigen Situationen auseinander setzen kann. Da ich zusätzlich zu meiner Ausbildung das BK 1 via Abendschule absolviert habe, besitze ich eine sehr gute Organisation im Berufsalltag. Zusätzlich zu meinen beigelegten Qualifikationen verfüge ich über den Führerschein der Klasse „B17“ und bin ab dem Juni 2012 berechtigt ein Kraftfahrzeug alleine zu führen. Für weitere Fragen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und würde mich über eine positive Rückmeldung Ihrerseits sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen |
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#2
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| Hallo jacky__, ich finde dein Anschreiben klingt super.
__________________ Liebe Grüße Jenny Ich beantworte nach meinem besten Wissen und Gewissen und übernehme keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit. Alle meine Beiträge sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. |
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#3
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