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#11
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| Hallo, also, Ihn hin halten möchte ich eigentlich nicht. Naja, die Jobs liegen ja nicht gerade auf der Straße. Werde auf jeden Fall am Montag in der anderen Firma anrufen, vielleicht bekomme ich ja schon am Telefon etwas raus über Gehalt oder so. Melde mich am Montag noch mal. Schönes Wochenende |
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#12
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| Also Du sollst den Arbeitgeber ja nicht wochenlang hinhalten. Das sollte schon alles zackig über die Bühne gehen. Dann entscheidest Du Dich. Ich sehe darin kein Problem, denn ein Arbeitgeber stellt auch nicht den erstbesten Bewerber ein. Ich denke, dann sollte es für den Arbeitgeber auch kein Problem sein, wenn er dem Bewerber noch etwas Zeit für sein Auswahlverfahren einräumt. Wie Du letztendlich verfährst entscheidest natürlich Du. Viel Glück dabei und vor allem viel Erfolg weiterhin.
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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floeckchenshila (03.03.2008) | ||
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#13
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| Hallo, wollte wenigstens kurz Rückmeldung geben. Ich habe heute bei der anderen Firma angerufen und dort teilte man mir mit, dass Sie einen Termin für ein Vorstellungsgespräch machen wollten am Freitag. Nun hätten Sie sich für jemand anders entschieden. Naja, somit sitze ich nicht mehr zwischen 2 Stühlen. Obwohl die Stelle mich auch gereizt hat. Da Sie ja sehr viel Ahnung haben, habe ich noch eine Frage. Der neue AG möchte mir den Arbeitsvertrag nun per Email zuschicken. Ist dieser in der Form gültig oder muss dieser immer im original vorliegen. Er teile mit mit, dass ich diesen unterschreiben soll und dann einfach zufaxen soll. Reicht das, wenn ich einen Vertrag mit seiner Unterschrift vorliegen habe. LG Flocke |
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#14
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| Laut NachwG - Einzelnorm hat ein Arbeitsvertrag schriftlich zu erfolgen. Das heißt der Arbeitgeber schreibt die wesentlichen Vertragsbedingung auf und händigt den Vertrag dem Arbeitnehmer unterschrieben zum Gegenzeichnen aus. Dies ist jedenfalls die gängigste und sicherste Methode. Da aber ein Arbeitsvertrag auch mündlich/formlos abgeschlossen werden kann, ist auch der Arbeitsvertrag per E-Mail gültig. Ratsam wäre auf jeden Fall, dass Du den Arbeitgeber im nachhinein um eine schriftliche Niederschrift des Arbeitsvertrages bittest. Gegebenfalls kannst Du dies auch verlangen.
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floeckchenshila (03.03.2008) | ||
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