Zitat:
Zitat von sanne Hallo Anica,
nennt es sich noch Krankenschwester?
Die neue Berufsbezeichnung ist Gesundheits-und Krankenpflegerin. Vielleicht solltest Du dich unter dieser Bezeichnung bewerben. |
Hallo zusammen!
Ganz wichtig ist es, sich unter der Berufsbezeichnung zu Bewerben, die auf der Examensurkunde steht.
Wer während dem alten Krankenpflegegesetz Examen gemacht hat muss sich als Krankenschwester bewerben (wenn nicht die neue Berufsbezeichnung beantragt wurde)) und wer die neue Berufsbezeichnung (Krankenpflegegesetz von 2004) trägt, muss sich als Gesundheits- und Krankenpflegerin bewerben.
Weil man mit dem Examen die "Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung ..." erhält.
Liebe Grüße Julia