Bewerbung als Produktionshelferin - Seite 2
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Bewerbung als Produktionshelferin

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  #11  
Alt 16.06.2011, 13:43
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Standard AW: Bewerbung als Produktionshelferin


Interessant wäre eigentlich nur der Gesellenbrief als Bauzeichner.

Dass Zeugnisse fehlen, ist mehr als unschön.

Die Lücke sollte man dann vielleicht mit einem RENTENVERLAUF füllen.
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  #12  
Alt 16.06.2011, 14:04
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Standard AW: Bewerbung als Produktionshelferin

Rentenverlauf? Ist das nun Ernst gemeint Ich mein, im Rentenverlauf stehen doch soweit ich weiß Minijobs garnicht drin oder? Dafür das es keine Zeugnisse gibt kann ich ja nichts, da die Chefs sowohl bei dem Job als LKW-Fahrer als auch beim Imbisswagen gestorben sind und sich damit auch die Jobs erledigt hatten da die Firmen jeweils geschlossen wurden. Der Autoaufbereiter war ne kleine Hinterhoffirma, die haben mich ausgelacht als ich wegen nem 400 Euro job nach nem Zeugnis fragte und kurz drauf waren sie pleite und keiner mehr auftreibbar. Und von der jetzigen Firma bekomme ich ein Zeugniss, allerdings halt nicht vorm 30.06.
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  #13  
Alt 16.06.2011, 18:41
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Oh Pardon, hast Recht, im Rentenverlauf dürften die Minijobs nicht erscheinen.
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  #14  
Alt 16.06.2011, 19:55
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Vielen Dank nochmal für deine Hilfe. Die Bewerbung ist nun unterwegs, jetzt heißt es warten und hoffen. Ich brauche dringend nen neuen Job, sonst muss ich H4 zusätzlich beantrgen Diesen Seelenstrip wollte ich mir eigentlich ersparen wenns irgendwie möglich ist.
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  #15  
Alt 16.06.2011, 20:46
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Wenn es bei dir finanziell knapp wird, beantrage sofort ALG II.

Der Antrag ist ja bekanntlich zunächst formfrei, die formvollendet ausgefüllten Antragsformulare können nachgereicht werden.

Mit der Antragstellung erreichst du aber, dass dann aber nach Bewilligung ab Datum Antragstellung rückwirkend geleistet wird.

Auf Leistungen kannst du dann immer noch verzichten.
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  #16  
Alt 17.06.2011, 17:56
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Danke für den Tipp, aber ich will möglichst versuchen mich ohne H4 durchzuschlagen. Es wird zwar das Geld sehr knapp werden, aber lieber verzichte ich auf alles was nur geht. Bevor ich mich von meinem Mann getrennt habe wollte ich dort telefonisch nachfragen ob und was ich evtl. von dort bekommen könnte falls ich es finanziell nicht alleine schaffe. Die Frau am Telefon war äußerst unfreundlich. Sie fragte ob ich denn nicht arbeiten würde. Als ich zur Antwort gab das ich nur eine Teilzeitstelle habe sagte sie zu mir das ginge ja garnicht, ich müsste Vollzeit arbeiten gehen...Auf meinen Hinweis das zwei Kinder (damals 8 und 10 Jahre alt) da sind und ich nur bestimmte Betreuungszeiten habe die mir momentan keinen Vollzeitjob möglich machen war dann die Antwort das dies nicht ihr Problem wäre sondern meines.

Deswegen bin ich eigentlich schon bedient, wenn irgend möglich möchte ich mit denen nix zu tun haben.
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  #17  
Alt 17.06.2011, 19:05
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Zitat:
Zitat von ChriChri Beitrag anzeigen
Danke für den Tipp, aber ich will möglichst versuchen mich ohne H4 durchzuschlagen. Es wird zwar das Geld sehr knapp werden, aber lieber verzichte ich auf alles was nur geht.
Mit dem reinen Antrag stellst du nur den Fuss in die Türe.

Und das kann und darf dir niemand vorwerfen, wenn du da reine Vorsorge triffst.

Zitat:
Zitat von ChriChri Beitrag anzeigen
Bevor ich mich von meinem Mann getrennt habe wollte ich dort telefonisch nachfragen ob und was ich evtl. von dort bekommen könnte falls ich es finanziell nicht alleine schaffe. Die Frau am Telefon war äußerst unfreundlich. Sie fragte ob ich denn nicht arbeiten würde. Als ich zur Antwort gab das ich nur eine Teilzeitstelle habe sagte sie zu mir das ginge ja garnicht, ich müsste Vollzeit arbeiten gehen..
Richtig ist die Aussage, dass man seine Bedürftigkeit nach Kräften mindern soll.

Allerdings ist keine Mitarbeiterin eines Jobcenters/Arge daran gehindert, die Pflichten in einem zivilisierten Ton vorzutragen, insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass deren Arbeitsplatz vom Steuerzahler bezahlt wird, genauso wie die Unterstützungszahlung an den Hilfeempfänger.


Zitat:
Zitat von ChriChri Beitrag anzeigen
.Auf meinen Hinweis das zwei Kinder (damals 8 und 10 Jahre alt) da sind und ich nur bestimmte Betreuungszeiten habe die mir momentan keinen Vollzeitjob möglich machen war dann die Antwort das dies nicht ihr Problem wäre sondern meines.
DAS ist keineswegs nur dein Problem. Der Gesetzgeber hat im SGB II den § 10 SGB II verankert, der die Zumutbarkeit von Arbeit regelt. Zwar ist dort nur die Rede von Kindern bis drei Jahren, grundsätzlich wird dort aber auch die Kindeserziehung angeschnitten. Und nach Art. 6 GG ist es nicht nur das Recht von Eltern, sondern auch deren Pflicht, ihre Kinder zu erziehen.

Zitat:
Zitat von ChriChri Beitrag anzeigen
Deswegen bin ich eigentlich schon bedient, wenn irgend möglich möchte ich mit denen nix zu tun haben.
Nicht einschüchtern lassen! Die müssen beim Scheixxen auch die Kniee krumm machen!
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