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#1
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| Hallo! Habe eine Stelle als Arzthelferin in ungekündigter Stellung. Z.Zt. befinde ich mich in der Elternzeit und möchte ab Dezember 2010 wieder in Teilzeit arbeiten. Hatte auch schon ein persönliches Gespräch mit der PDL und soll mich jetzt nochmal schriftlich auf meine eigene Stelle bewerben. ( Eigentlich ist diese Bewerbung überflüssig, möchte aber trotzdem einen guten Eindruck hinterlassen) Vielleicht hat jemand von euch Verbesserungsvorschläge. Möchte gerne noch einbringen, dass ich immer gerne in der Ambulanz gearbeitet habe und dass ich mich schon wieder freue zu arbeiten ( Weiß aber nicht wie ich es formulieren soll) Außerdem bin ich mit meinem Schlusssatz auch nicht zufrieden. |
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#2
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| Also sich nach Elternzeit wieder auf die eigene Stelle zu bewerben find ich übertrieben. Das sollte wohl nur was für Spassvögel sein. Bewerben kann man sich auf eine Stelle, die man nicht hat, Sie haben diese Stelle bereits - sie ist nur unterbrochen worden. Wenn sowas Schule macht ![]() Sie haben ein Recht auf ihre alte Stelle! Elternzeit & Rückkehr - Empfohlenes Vorgehen Die briefliche Ankündigung Ihrer Rückkehr mit Datumsangabe sollte vielleicht nur in Bewerbungsform verfasst werden, wenn es ihr Wunsch ist die alte stelle nicht mehr in der Form zu besetzen, sondern eine eventuell verbesserte innerbetriebliche Stellung wahrnehmen zu wollen. Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" Geändert von wellen (07.10.2010 um 04:54 Uhr) |
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#3
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| Guten Abend Peppinos, was genau wird denn von Dir angefragt? Bei der Rückkehr aus der Elternzeit gibt es diverse rechtliche Dinge zu beachten (s. u.A. BMFSFJ - Familie - Die Elternzeit, hier speziell einmal herausgegriffen "Das Arbeitsverhältnis bleibt aber bestehen und nach Ablauf der Elternzeit besteht ein Anspruch auf Rückkehr auf den ursprünglichen Arbeitsplatz bzw. auf einen, der mit dem vorherigen gleichwertig ist.") IMO ist das unmittelbare Gespräch mit dem AG ohnehin am sinnvollsten, denn aus dem, was Du schilderst, erschließt sich mir der Sinn einer neuen Bewerbung in der Tat nicht... P.S.: Wo hast Du denn Dein Anschreiben 'deponiert'? Ich zumindest sehe Deinen Link nicht... ![]() YT licorne
__________________ YT licorne Meine Worte spiegeln nur und ausschließlich meine persönliche Meinung wieder. Sie sind keinesfalls einer wie auch immer gearteten rechtlichen Beratung gleichzusetzen. Das Leben ist ein liebreizendes Miststück... und das beste, das wir haben! ![]() |
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