Bewerbung Flexible Arbeitszeit (dem Arbeitgeber vorschlagen)
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Bewerbung Flexible Arbeitszeit (dem Arbeitgeber vorschlagen)

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  #1  
Alt 28.09.2009, 13:19
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Hallo,
ich benötige mal Hilfe bezüglich einer Formulierung. Ich habe vor, mich zum 2. mal bei einem Unternehmen zu bewerben. Bei der ersten Bewerbung ist es daran gescheitert, dass ich statt der 41 h/Wo nur 35 h/Wo arbeiten wollte bzw. konnte. Das heißt, das Unternehmen kann keine Teilzeitstelle zur Verfügung stellen. Soweit, so gut. Jetzt ist es aber nicht so, dass ich grundsätzlich nicht die 40 h arbeiten kann bzw. will, ich bin halt auf flexible Arbeitszeiten angewiesen wg. Kinderbetreuung. z. B. einen oder zwei Tage in der Woche länger arbeiten oder auch mal einen Samstag um möglichst die restlichen Tage um 3 zu Hause zu sein.
Also eigentlich hoffe ich auf die Flexibilität des AG, nur wie kann ich das gescheit und vor allem überzeugend bereits in der Bewerbung formulieren? Vielen Dank für die hoffentlich tollen Ideen!!!
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  #2  
Alt 29.09.2009, 17:19
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Standard Hallo DANKA79

Wie lange ist die Bewerbung her?

Wäre es nicht einfacher, wenn du ihn anrufst?
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  #3  
Alt 29.09.2009, 19:46
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Die Bewerbung liegt jetzt ca. 1 Jahr zurück. Damals war meine "Forderung" 35 h/Woche, höher wollte ich nicht gehen. Ich möchte mich nicht gleich bei der Vorauswahl rauskicken. Damit bin ich das letze mal ganz gut gefahren - zumindest bis zum Vorstellungsgespräch hat es geklappt und die Arbeitszeiten kamen da erst auf den Tisch. Aussage war damals auch, dass ich fachlich gesehen 1. Wahl war, allerdings die gewünschte bzw. mögliche Arbeitszeit im Wege steht. Ich hoffe halt, wenn die Bewerbung erst einmal da ist, dass die Chancen dann größer auf ein weiteres Gespräch sind. Deshalb wollte ich einer telefonischen Absage erst einmal aus dem Weg gehen, wenn dann Auge um Auge quasi. Vielleicht denke ich da auch zu kompliziert, aber ich bewerbe mich nicht sehr oft, von daher ????
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  #4  
Alt 29.09.2009, 23:51
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Ist die Stelle ausgeschrieben?

Ich würde anrufen. Was macht es für einen Unterschied, ob du ihm nun telefonisch oder schriftlich mitteilst, dass du ihm nun seinen Vorgaben nach zur Verfügung stehen kannst?

Wie du es machst, bleibt natürlich dir überlassen.

Wenn du dich bewerben möchtest, dann stelle das Anschreiben doch mal bitte rein, möchte mir das gern mal anschauen. Dann fällt mir bestimmt auch was passendes ein.
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  #5  
Alt 30.09.2009, 22:41
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Grüß dich Danka,

Aus meiner ahnungslosen Sicht um welche Arbeit du dich bewirbst, ist es entweder ein Arbeitsplatz der mindestens 8 Stunden Anwesenheit erfordert oder der Arbeitgeber hat die mickrigen 6 Stunden Differenz zu den 41 Stunden als Vorwand genutzt um dich aus dem Rennen zu kicken.

In beiden Fällen kann ich mir nicht vorstellen, dass es viel bringt, sich da nochmal zu bewerben, denn ersteres schließt Flexibilität aus, selbst wenn du die nötigen Stunden in der Woche zusammen bekommst und letzteres sagt, die wollten dich schlicht nicht haben.

Oder siehst du das anders und warum dat denn?
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schöne Grüße
wombat

Für jene die von Quantität auf Qualität schließen. Die Anzahl meiner Beiträge resultiert nur aus meinem zwanghaften Drang meine höchst persönliche, fachlich unbeleckte, bemüht vernünftige aber möglicherweise falsche Meinung zum Besten zu geben. Zögert also nicht, euch Rat von Experten zu holen, die dafür dann (hoffentlich) auch geradestehen. Ich gehöre nicht zu dieser Elite und tue letzteres auch nicht.
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  #6  
Alt 01.10.2009, 10:00
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Hallo Wombat,
das war ja mal ernüchternd. Sooooo negativ sehe ich die Sache allerdings nicht, was habe ich denn zu verlieren? Mehr als absagen können sie mir nicht. Ich nehme an, dass eine Firma durchaus in der Lage ist, jemanden abzusagen, ohne sich dafür rechtfertigen zu müssen. Dann heißt es im Normalfall „Wir haben uns leider für einen anderen B. entschieden.“ Aber darum geht es ja auch nicht. Versuchen werde ich es so oder so wieder. Allerdings gehe ich die Sache schon realistisch und ohne Selbstüberschätzung an. Vielleicht ist das falsch rüber gekommen.

Mal was ganz anderes: Wenn im Arbeitsvertrag kein Datum festgeschrieben ist, bis wann das Gehalt auf dem Konto eingegangen sein muss, die letzten 10 Jahre zum 30. bzw. 01. gezahlt wurde, kann der AG ohne Murren und Knurren jetzt auf einmal später zahlen? Wisst Ihr das evtl.?
Auch wenn ich das anders sehe – trotzdem vielen Dank.
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