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#1
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| Hallo, mein Mann (47) war 14 Jahre als selbständiger Handwerksmeister tätig. Aufgrund von Umsatzeinbußen und Kundenrückgang steht er nun kurz vor der Insolvenz und möchte sich in der freien Wirtschaft bewerben. Welche Begründung kann man im Anschtreiben angeben? Da sich Insolvenz wohl kaum gut macht, reicht eine "berufliche Neuorientierung" ohne Begründung? Vielen Dank für eure Tipps |
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#2
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| Hallo pitimini! Ich denke eine beruflich Neuorientierung geht in Ordnung. Alles andere bedarf sowieso der Erklärung und dafür ist das Anschreiben nicht der richtig Platz. Bedenkt, dass das Anschreiben Deines Mannes sich und seine Fähigkeiten anpreisen sollte. Also nicht zu viel Erklärungen, was war und was wäre wenn, sondern das kann ich für sie tun. In dem Sinne, wie Dein Mann bestimmt in der Selbständigkeit für seine Leistungen geworben hat. Stellt doch mal ein erstes Anschreiben hier in das Forum. Hier gibt es einige Mitglieder die sich mit der Materie auskennen und Euch gern mit Tipps zur Seite stehen.
__________________ Beste Grüße Franky Moderator arbeits-abc.de Folge uns auf Facebook Meine Bemühungen liegen darin, Fragen und Beiträge nach meinem besten Wissen zu beantworten. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch nicht übernommen werden (Menschen machen auch Fehler). Zudem sind von mir gemachte Äusserungen, Kommentare und eigene Beiträge, der Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Rechtsberatungsersatz zu verstehen. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Franky für den nützlichen Beitrag: | ||
pitimini (02.02.2009) | ||
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#3
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| Willkommen! Folgende Erfahrungen von mir: In letzter Zeit- über den Jahreswechsel- haben sich bei mir 4 (!) ehem. Selbständige vorgestellt. Zwei waren darunter, welche nicht rechtzeitig "die Notbremse" gezogen haben. Für alle 4 habe ich einen Job gefunden, welcher ihrem Beruf und ihrer Erfahrung entspricht. Für diese Aktionen habe ich eine große Auswahl an Arbeitgebern. Vielleicht bin ich mit recht darauf stolz... zumindest freue ich mich für diese Menschen. Alle bekamen von mir Tipps, um die gescheiterte Selbständigkeit nicht "zu ehrlich" aber auch nicht "gelogen" oder verschweigend im Lebenslauf zu integrieren. Natürlich setzt das beim potenziellen AG voraus, dass ich etwas Vertrauen schaffen muss. Bisher hat es fast immer funktioniert. Ausnahmen waren dann gegeben (wo es nicht funktioniert hat), wenn der ehem. Selbständige Probleme mit der sog. "Unterordnung" hat. Aber das ist ein verständliches Problemchen, was derjenige selbst zu verantworten hat, will er sein Leben wieder ordnen. M.l.G.! soisrecht2 |
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