Bewerbung nach 14 Jahren Selbständigkeit
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Bewerbung nach 14 Jahren Selbständigkeit

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  #1  
Alt 01.02.2009, 13:27
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pitimini befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Bewerbung nach 14 Jahren Selbständigkeit


Hallo,

mein Mann (47) war 14 Jahre als selbständiger Handwerksmeister tätig.
Aufgrund von Umsatzeinbußen und Kundenrückgang steht er nun kurz vor der Insolvenz und möchte sich in der freien Wirtschaft bewerben.
Welche Begründung kann man im Anschtreiben angeben?
Da sich Insolvenz wohl kaum gut macht, reicht eine "berufliche Neuorientierung" ohne Begründung?

Vielen Dank für eure Tipps
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  #2  
Alt 02.02.2009, 12:45
Benutzerbild von Franky
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Franky befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo pitimini!

Ich denke eine beruflich Neuorientierung geht in Ordnung. Alles andere bedarf sowieso der Erklärung und dafür ist das Anschreiben nicht der richtig Platz. Bedenkt, dass das Anschreiben Deines Mannes sich und seine Fähigkeiten anpreisen sollte. Also nicht zu viel Erklärungen, was war und was wäre wenn, sondern das kann ich für sie tun.

In dem Sinne, wie Dein Mann bestimmt in der Selbständigkeit für seine Leistungen geworben hat.

Stellt doch mal ein erstes Anschreiben hier in das Forum. Hier gibt es einige Mitglieder die sich mit der Materie auskennen und Euch gern mit Tipps zur Seite stehen.
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Beste Grüße
Franky
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pitimini (02.02.2009)

  #3  
Alt 03.02.2009, 08:26
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soisrecht2 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Hallo pitimini!

Willkommen!

Folgende Erfahrungen von mir:

In letzter Zeit- über den Jahreswechsel- haben sich bei mir 4 (!) ehem. Selbständige vorgestellt. Zwei waren darunter, welche nicht rechtzeitig "die Notbremse" gezogen haben.

Für alle 4 habe ich einen Job gefunden, welcher ihrem Beruf und ihrer Erfahrung entspricht. Für diese Aktionen habe ich eine große Auswahl an Arbeitgebern. Vielleicht bin ich mit recht darauf stolz... zumindest freue ich mich für diese Menschen.

Alle bekamen von mir Tipps, um die gescheiterte Selbständigkeit nicht "zu ehrlich" aber auch nicht "gelogen" oder verschweigend im Lebenslauf zu integrieren.
Natürlich setzt das beim potenziellen AG voraus, dass ich etwas Vertrauen schaffen muss. Bisher hat es fast immer funktioniert.

Ausnahmen waren dann gegeben (wo es nicht funktioniert hat), wenn der ehem. Selbständige Probleme mit der sog. "Unterordnung" hat. Aber das ist ein verständliches Problemchen, was derjenige selbst zu verantworten hat, will er sein Leben wieder ordnen.

M.l.G.!

soisrecht2
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