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| • Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern |
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#1
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| Hallo zusammen, vielleicht kann mir jemand helfen, Ich bin ein bißchen aus der Übung.Ich bekomme einen Bildungsgutschein zur Qualifizierung, und muß noch meine Unterlagen abgeben Mein Bewerbungsschreiben ist hier. Sehr geehrte Frau ..., wie bereits besprochen, bewerbe mich hiermit bei Ihnen aus meiner Anstellung bei Ihnen heraus um die Ausbildungsstelle zur Altenpflegerin. Ich arbeite nun seit dem 31.07.2008 (Zeitarbeitsfirma) ..., und seit April 2009 bin ich nun in Ihrer Einrichtung mit einem Zeitvertrag. Ich habe bereits viele Erfahrungen in diesem Berufsbild gesammelt und war immer „mit Herzblut bei der Sache“. Ich war von 1983 bis Dezember 1994 im St. Barbara Hospital in Gladbeck, in der Krankenpflege. Davon die letzten 6 Jahre im Nachtdienst auf der Chirurgie-, Gynäkologie-, Neurologie-, Urologie-, Inneren- und Intensivstation. Dass ich gründlich und sehr flexibel bin, das Teamfähigkeit, Sorgfalt, und Zuverlässigkeit meine Stärken sind, konnten Sie sich in meiner Beschäftigungszeit bei Ihnen überzeugen.. Verbessern war schon immer meine Devise,die mit der Teilnahmen an Fortbildungen belegt sind. Verbessern“ soll auch weiterhin meine persönliche Devise sein, und somit ist es mein innigster Wunsch mich weiter zur Altenpflegerin qualifizieren. Ich bin sehr erfreut mich, mit meinen gesammelten Erfahrungen und Fähigkeiten, neuen Aufgaben zu stellen und sie zu meistern. Danke schon mal im Voraus. |
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#2
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| Hrk, diese Schreibe ist sicherlich nicht als exemplarisch und auf die übliche Bewerbung übertragbar anzusehen, für deinen konkreten Fall dürfte sie jedoch völlig OK sein.
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#3
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| Eigentlich müsste ich die Finger still halten, bin dir schließlich sehr dankbar für deine Hilfe während meiner Abwesenheit hier. Aber wenn dieses Anschreiben ok sein soll, wie sieht dann ein schlechtes aus? Im zweiten Absatz steht nix weiter, als der Lebenslauf in Satzform. Und Absatz drei ist aufgrund des unglücklichen Satzbaus und der Fehler ungenießbar. Es ist für mich kaum vorstellbar, das ein Arbeitgeber hiervon beeindruckt sein wird.
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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#4
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| Einen wunderschönen, guten Morgen meine liebe Ratgeberin, ... ui, deine harsche Kritik trifft mich aber mitten ins Herz. Grundsätzlich würde ich dir ja recht geben, hier aber handelt es sich um ein Pro-Forma-Anschreiben an einen Arbeitgeber bzw. Ausbilder, bei dem die Bewerberin bereits tätig und bekannt ist. Die fehlerhaft Schreibweise im letzten Absatz ist aber tatsächlich überarbeitungswürdig... hmmm ... .. unentschieden?
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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