| | |||||||
| Registrieren | Blogs | Hilfe | Interessengemeinschaften | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| | LinkBack | Themen-Optionen | |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo! Und zwar gehts darum, dass ich einen Job habe und auf der Suche auf einen neuen Job bin. Bisher hab ich das telefonisch gemacht. Mündlich ist das besser zu erklären, aber größere Unternehmen wollens schriftlich und ich hab kein Plan, wie ich das schriftlich vernünftig erklären sollte. Was neues suchen tue ich, weil ich zu mein Freund ziehen möchte und er in einer anderen Stadt wohnt. Und ich bin Verkäuferin. Wäre schön, wenn jemand eine Idee hätte. LG Melli |
|
#2
| ||||
| ||||
| Wenn du in einem Unternehmen arbeiten willst, musst du nicht erklären, warum du dort arbeiten möchtest. Das heisst: kein Unternehmen interessiert sich dafür, ob deine Bewerbung eine privat motivierte Grundlage hat. Solltest du noch unter 25 Jahren alt sein, bitte nicht selber kündigen oder den Wohnort wechseln, denn solltest du bedürftig werden, gibt es Probleme hinsichtlich des ALG II. Eigenkündigungen bewirken eine Leistungssperre beim ALG I, diese wirkt sich auch auf das ALG II für Bedürftige aus. Achtung! ALG II - Sanktionen bei U 25 immer 100% des Regelsatzes!
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
|
#3
| |||
| |||
| Darum geht es mir doch nicht. Ich kündige erst, wenn ich eine neue Stelle habe, denn mein Job gefällt mir eigentlich, aber 1. ist der Weg von meinem Freund zur Arbeit einfach zu weit und 2. verdien ich nicht viel, da Teilzeitjob, der sich nicht lohnt, bei der Entfernung. Also muss was anderes her. Meine Frage war aber eigentlich, wie ich das in der Bewerbung einbaue, dass ich noch in Arbeit stehe. Schließlich bin ich nicht sofort verfügbar, da ich mich an die Kündigungsfrist halten muss. Bissl Angst hab ich jetzt bekommen, nachdem ich gelesen habe, dass andere Chefs mich beim aktuellen Chef verpetzen könnten. Aber egal, wenns so ist, muss ich mit den Konsequenzen klar kommen. Aber erstmal wäre ich dankbar, wenn mir jemand Tipps gibt, wie ich die Bewerbung verfassen könnte. |
|
#4
| ||||
| ||||
| Textvorschlag Sehr geehrte Damen und Herren, als ausgebildete Verkäuferin suche ich nach Möglichkeit eine Vollzeitstelle. Bitte teilen Sie mir mit, ob jetzt oder später Personlabedarf in Ihrem Hause besteht. Meine Erfahrungen liegen im Bereich ....., bin aber gerne bereit, mich auch in anderen Bereichen einzuarbeiten. Bitte geben Sie mir Gelegenheit, zu Ihrem Unternehmenserfolg beizutragen. Derzeit bin ich teilzeitbeschäftigt mit einer Kündigungsfrist von ....., könnte daher kurzfristig in Ihre Dienste treten. Über eine Nachricht freue ich mich. Mit freundlichen Grüssen Unterschrift Das ist natürlich nur ein ganz grober Vorschlag, den du auf deine Verhältnisse anpassen musst.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
|
#5
| |||
| |||
| Hi! Danke, klingt gar nicht so schlecht und dann fast schon eine ganze Bewerbung. Ich bin aber gelernte Kauffrau im Einzelhandel, daher kann ich das nicht so schreiben. Ich will mein Beruf nicht erwähnen und bewerbe mich nur als Verkäuferin und bin wegen meiner Kündigungsfrist auch nicht kurzfristig erreichbar. Fällt dir dazu noch was schönes ein? Ich habe nämlich auch keine Ahnung, wie ich das mit der Kündigung mache, denn in meinem Vertrag steht nichts genaues, nur das die gesetzliche Kündigungsfrist gilt. Vielleicht kann mir das auch noch einer erklären. Und dann hab ich sogar schon mein Jahresurlaub aufgebraucht. Ich weiß nicht, ob des nach der Kündigungsfrist noch nachgearbeitet werden muss. |
|
#6
| ||||
| ||||
| Zu einer Bewerbung gehört ein LEBENSLAUF, aus dem geht dann auch dein erlernter Beruf hervor. Dich hindert aber niemand daran, auch andere Berufe auszuüben. Wenn eine gesetzliche Kündigungsfrist vereinbart ist, richtet sich die nach dem § 622 BGB.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
|
#7
| |||
| |||
| Ich weiß und im Lebenslauf und auf den Zegnissen, ist mein Beruf zu sehen, nur im Bewerbungsschreiben, will ich es nicht erwähnen. Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum 15. des Monats oder zum Monatsende. Wenn ich heute kündigen würde, wann wäre meine Frist zu Ende? |
| Themen-Optionen | |
| |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Pilotversuch mit anonymisierten Bewerbungen | Deutscher Mann | Tägliche Schlagzeilen | 2 | 01.07.2010 15:00 |
| 7 Bewerbungen im Monat nachweisen aber vorher keine Bewerbungskostenvergütung??? | panterfrau | ALG II/Hartz IV | 4 | 15.01.2010 11:47 |
| Kann Arge Bewerbungen verlangen trotz Schwangerschaft? | DjSkywalker | ALG II/Hartz IV | 1 | 13.07.2008 05:18 |
| Arbeitsamt akzeptiert Bewerbungen nicht | LOGAN13 | Bewerbung allgemein | 6 | 13.05.2008 11:48 |
| Bewerbungen | arthurius | ALG II/Hartz IV | 6 | 16.04.2007 07:27 |