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#1
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| Hallo, kann ich diese beiden Absätze in meinem Anschreiben so formulieren? Ab November dieses Jahres werde ich mich zusätzlich zur Wirtschaftsfachwirtin IHK in Teilzeit weiterbilden. Da ich mich in ungekündigter Stellung befinde, könnte ich Ihrem Unternehmen bei einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende ab dem 1. April 2011 zur Verfügung stehen. Ein früherer Eintritt ist gegebenenfalls bei sicherer Zusage möglich. Vielen Dank. |
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#2
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| Anthony, das ist so aus dem Zusammenhang gerissen schwer zu sagen. Ich persönlich würde den Hinweis auf deine Weiterbildung in den CV verschieben... und was deinen frühesten Eintrittstermin angeht- hier würde ich ein wenig Dampf rausnehmen... Da ich mich in ungekündigter Stellung befinde könnte ich Ihrem Unternehmen ab dem 1. April 2011 zur Verfügung stehen. Ein früherer Eintritt ist gegebenenfalls bei sicherer Zusage möglich.
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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