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#1
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| Bewerbung um die Stelle als Inbetriebnahme-Techniker Stellenausschreibung im Internet vom xx.xx.2007 Sehr geehrter Herr xxxxxxxxx, mit großem Interesse habe ich die Stellenausschreibung gelesen und bewerbe mich hiermit um die Stelle als Inbetriebnahme-Techniker. Ich bin 27 Jahre alt und habe eine Ausbildung zum Industriemechaniker-Betriebstechnik erfolgreich abgeschlossen. Neben meiner Arbeit habe ich eine Fortbildung zum staatlich geprüften Techniker Fachrichtung Mechatronik in der Abendschule absolviert. Ich arbeite seit 19.09.2006 als Maschineneinrichter in der Mehrstufenpresserei der xxxx xxxxxx GmbH & Co KG. Zu meinem Aufgabenspektrum zählen Produktumstellung, Wartung und Dokumentation. Während meiner Fortbildung zum staatlich geprüften Techniker habe ich gelernt, selbständig und effektiv Problemstellungen zu lösen. Zudem beinhaltete diese Fortbildung eine praktische Projektarbeit indem ich erfolgreich im Team eine Einbindung eines mobilen Roboters vom Firma Mitsubishi in eine flexible Fertigungszelle eingebunden habe. Durch verschiedene Projekte in den einzelnen Fächern wurde meine Kreativität, Teamfähigkeit und Kontaktfähigkeit geschult. Ich bin ein verantwortungsbewusster und zielstrebiger Mensch mit großer Bereitschaft mich neuen Aufgaben zu widmen und mir dir von Ihnen genannten Fähigkeiten und Anforderungen anzueignen Über eine positive Rückantwort würde ich mich sehr freuen. Für ein Vorstellungsgespräch stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Anlagen |
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#2
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| Gute Ansätze hat das Schreiben, nur finde ich einige Textpassagen zu lang. Vorschlag: Zitat:
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Ratgeberin für den nützlichen Beitrag: | ||
NRW58 (17.10.2007) | ||
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#3
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| Besten Dank für den Vorschlag! Hallo Ratgeber! Danke für deinen Formulierungsvorschlag. Find ich so gut beschrieben. Mit lieben Gruß, MRW58 Geändert von NRW58 (17.10.2007 um 13:59 Uhr) |
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#4
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| Hallo Ratgeber! Ich habe noch einen frage an Sie, wenn Sie mir in dies Sache helfen würden ich mich sehr freuen. Was solle ich denn in "Meine Kenntnisse und Erfahrungswerte erstrecken sich über die Gebiete ..., ..., .... und ... ." eintragen ? Die Kenntnisse von der Techniker Schule oder was ich jetzt als Maschineneinrichter mache (Aufgabenspektrum zählen Produktionsumstellung, Wartung und Dokumentation). Wie sollte ich den vor gehen oder was kann ich den pauschales schreiben, haben Sie viel eich einige Beispiele. Vielen Dank NRW58 Geändert von NRW58 (17.10.2007 um 17:18 Uhr) |
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#5
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| Meine Kenntnisse und Erfahrungswerte erstrecken sich über die Gebiete Inbetriebnahme von Sondermaschinen, SPS-Programmierung sowie auch über Antriebstechniken, CAD-Systemen und Kommunikations- und Netzwerktechnik. kann man das so lassen???? |
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#6
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| Hört sich wahrlich komisch an. Dann schreibe es halt anders. Vielleicht: Zu meinem derzeitigen Tätigkeitsbereich zählen ... Das Aufgabengebiet meiner aktuellen Tätigkeit umfasst ... Mein derzeitiges Aufgabengebiet umfasst ... Für die zu besetzende Position bringe ich gute Voraussetzungen mit. Ich verfüge über umfangreiche Erfahrungen auf den Gebieten ... Fachspezifische Kenntnisse und Erfahrungswerte auf den Gebieten ..., ..., ... können Sie voraussetzen. Was mich für eine Tätigkeit in Ihrem Hause qualifiziert? Meine besonderen Erfahrungen auf den Gebieten ... usw. Zitat:
Na dann ...
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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