Wie ungekündigte Stellung im Anschreiben erwähnen?
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Bewerbung > Anschreiben


Wie ungekündigte Stellung im Anschreiben erwähnen?

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 03.09.2009, 18:39
Benutzer
 
Registriert seit: 26.08.2009
Beiträge: 39
Bedankte sich: 1
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
*Anthony* befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Ausrufezeichen Wie ungekündigte Stellung im Anschreiben erwähnen?


Hallo,

bisher hatte ich immer

"Da ich mich in ungekündigter Stellung befinde, könnte ich Ihrem Unternehmen bei einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende zur Verfügung stehen. Ein früherer Eintritt ist gegebenenfalls bei sicherer Zusage möglich."

am Ende meines Anschreibens stehen.

Nun möchte ich nicht mehr auf meine lange Kündigungsfrist im Anschreiben erwähnen, doch wie kann ich jetzt auf die ungekündigte Stellung eingehen?

Danke und Gruß
Mit Zitat antworten

  #2  
Alt 04.09.2009, 07:29
Benutzerbild von Loser
Benutzer
 
Registriert seit: 03.09.2009
Ort: Karlsruher Raum
Beiträge: 55
Bedankte sich: 0
2 Danksagungen in 2 Beiträgen
Loser befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Hallo Anthony,
weis dein Arbeitgeber von deinen Plänen?
Vorher abklären ob du evtl. einen "Aufhebungsvertrag" haben könntest.
Hat bei mir auch mal geklappt der Betrieb wollte mir nicht mehr zahlen und lies mich gehen.
Dann kannst du deine Bewerbung anderst gestalten, denn Stellen werden gerne sofort besetzt.
mit freundlichem Grinsen
Loser





wer Schreibfehler findet darf sie behalten
Mit Zitat antworten

  #3  
Alt 04.09.2009, 22:18
Benutzerbild von Ratgeberin
Moderator
 
Registriert seit: 26.01.2006
Beiträge: 4.303
Bedankte sich: 87
457 Danksagungen in 439 Beiträgen
Ratgeberin befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Hallo *Anthony*!

Deine Bedenken sind berechtigt. Die lange Kündigungsfrist kann der Grund dafür sein, das deine Bewerbungen scheitern.

Du gibst zwar als Zusatz an, das bei sicherer Zusage eventuell ein früherer Austritt aus deinem Arbeitsverhältnis möglich wäre, aber kannst du das auch verantworten. Was ist, wenn dein Arbeitgeber nicht so mitspielt, wie du es gern hättest? Und der potentielle neue Arbeitgeber wird dir keine Zusage geben, solange du noch in einem Arbeitsverhältnis steckst. Den Lockversuch kannst du dir also sparen. Und außerdem müsstest du dann deinem jetzigen Arbeitgeber offenbaren (oder weiß er, dass du dich bewirbst?), dass du an einer anderen Stelle interessiert bist. Wenn es dann doch nicht mit der neuen Stelle klappt, könnte das unangenehme Folgen für dich haben.

Ich würde die Kündigungsfrist vorerst nicht angeben, sondern viel mehr auf den Mehrwert, den du dem neuen Arbeitgeber bringst, eingehen. Wenn er anschnappt, wirst du zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Damit entkommst du der Frage nach dem frühesten Eintrittstermin zwar nicht, aber wenn du auch noch persönlich überzeugen kannst, wird es dem Arbeitgeber schwieriger fallen, dich deshalb gehen zu lassen.
__________________
Liebe Grüße Ratgeberin
http://arbeits-abc.de/

Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT!

Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen.
Mit Zitat antworten

Antwort




Themen-Optionen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Initiativbewerbung: "heißen Tipp" im Anschreiben erwähnen? laetitia Anschreiben 13 24.08.2009 10:29
Anschreiben als Zeitarbeiter/Lötkenntisse ImpaCt Anschreiben 4 28.05.2009 23:25
Formulierung von befristeter Stellung in Anschreiben? Logima Anschreiben 3 25.02.2009 12:00
Anschreiben - Umzug erwähnen ToHa Bewerbung allgemein 4 31.07.2008 16:55
Ist mein Anschreiben zu langweilig? Pato Anschreiben 1 20.05.2008 22:28


Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Bewerbung > Anschreiben


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 02:20 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.