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#1
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| Hallo allerseits. Ich betreibe seit ein paar Jahren ein Gewerbe nebenberuflich, mit ca. 20000 Euro Umsatz und ca. 6000 Euro Gewinn. Nun lief mein "Haupt"-Arbeitsvertrag zum 31.12. aus, mein neuer Vertrag startet erst am 1.2.2009, d.h. ich möchte für den Januar Arbeitslosengeld beantragen. In der Zeit wollte ich mein Gewerbe ruhen lassen und mal Sachen machen, die ich gern tue. Ich habe nun noch überfällige Kundenrechnungen aus 2008, wo der Zahlungseingang im Januar erfolgen wird. Außerdem gibt es Leistungen, die im normalerweise im Januar an Kunden verrechnet werden, die aber keine Arbeit meinerseits erfordern (monatliche Gebühren für Leistungen auf Server, die aber eh vor sich hinlaufen, wenn da nix "knallt", habe ich wenig Aufwand). Meine Frage: 1.) Wie sind diese Zahlungseingänge im Januar aus dem Vorjahr zu behandeln? die Leistung wurde ja außerhalb des geplanten Leistungsbezugs erbracht. 2.) Kann ich die Rechnungen für oben beschriebene Leistungen im Januar stellen ohne Nachteile beim Arbeitslosengeld zu haben? Beide Beträge zu den Fragen und 1 und 2 liegen weit überhalb 500 Euro. Vielen Dank, viele Grüße und ein wunderbares 2009 Andre |