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#1
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| Hallo, ich habe 2 Arbeitsstellen zur Auswahl, eine beginnt am 01.10.09 die zweite (interessantere) Stelle am 01.11.09 also einen Monat später. Bin ich jetzt gezwungen die Arbeit die am 01.10 anfängt zu nehmen oder kann ich die zweite Stelle zum 01.11 nehmen ohne eine Sperre des ALG I zu bekommen ? |
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#2
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| Arbeitsvertrag der 2. Stelle Unterschreiben,dann diesen der Agentur vorlegen und gut ist... Somit hast du keine Sperrzeit zu Erwarten...
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... Geändert von tyron01 (26.09.2009 um 07:23 Uhr) |
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#3
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| Hallo tyron01, das Problem ist nur das die Arbeitsargentur von dem ersten Stellenangebot weiß und die mir just heute schon das ALG I zum Monatsende abgekündigt wegen der angeblichen Arbeitsaufnahme. Ich habe Anfang nächste Woche dort einen Termin dann werde ich das mit dem Arbeitsberater besprechen und Einspruch gegen den Bescheid einlegen. Ich hoffe das die mir dann keine Sperre auferlegen. |
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