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| • Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern |
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#1
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| Hallo, ich arbeite in zwei Teilzeitstellen (eine Vormittags- und eine Nachmittagsstelle). Aus betriebswirtschaftlichen Gründen wird mir nun die Vormittagsstelle zum 01.07.10 gekündigt. Bekomme ich dann, wenn ich keine neue Stelle finde, Arbeitslosengeld? Wenn ja, wie wird das berechnet? Bekomme ich dann 60 % vom Nettolohn des Verdienstes, was ich in der Vormittagsstelle verdient habe? Oder wird mir dann zusätzlich noch etwas abgezogen, weil ich weiterhin nachmittags arbeite? Vielen Dank für die Antworten im voraus! |
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#2
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| Wenn du mehr als 14,99 Stunden pro Woche arbeitest, bekommst du kein ALG I. Du kannst aber aufstockend zu deinem Lohn ALG II bei der Arge/Jobcenter beantragen, sofern Bedürftigkeit nach SGB II vorliegt, oder je nachdem, was du verdienst, Wohngeld.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Vielen Dank für die schnelle Antwort. Wird da ein Minijob mit angerechnet zu den 14,99 Stunden? Angenommen, ich arbeite nachmittags 10 Stunden/Woche und zusätzlich auf 400 Euro? |
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