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#1
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| Hallo, ich bekomme ALG1 und habe jetzt einen 400 Euro Job gefunden. Nun habe ich folgendes Problem, ich weiß das man Wöchentlich nur 14,99 Std. arbeiten darf. Arbeite aber in manchen Wochen vielleicht 20 Std. Mein Arbeitgeber rechnet mir jeden Monat 65 Std. ab das sind dann 390 Euro die ich Monat für Monat bekommen werde. Die restlichen Std. gehen dann auf den folge Monat und werden dann sollte ich einen anderen Monat weniger arbeiten ausgeglichen. Wie verhält sich das jetzt? Darf ich überhaupt den 400 Euro Job ausüben? obwohl ich manchmal mehr arbeite als 15 Std.? Bekomme ja immer den gleichen Betrag ausbezahlt. Reicht es wenn ich der AfA den Lohnzettel nur vorlege? Dort steht drin 65 Std. = 390 Euro. Gruss Magic Lost |
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#2
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| Die beschriebene Konstruktion wäre mir zu gewagt im Hinblick auf mögliche Leistungsrückforderungen der Agentur für Arbeit. Von den 390€. die du als Arbeitslohn erzielst, bleibt dir ohnehin nur der Freibetrag von 165€. § 141 SGB III Je nach deinen persönlichen Verhältnissen müsste man überlegen, ob nicht ALG II in Verbindung mit deinem Zuverdienst eine bessere Lösung wäre. Auch sollte sich dein Boss mit dem Arbeitsmodell "MIDI-Job" (NICHT: Minijob) vertraut machen.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Also ein Hinzuverdienst ist aus Sichtweise der Agentur für Arbeit grundsätzlich kein Problem. Der Nebenverdienst ist jedoch an zwei unabdingbare Bedingungen gebunden: 1. Deine wöchentliche Arbeitszeit beträgt dauerhaft nicht mehr als 15 Stunden 2. Der Nebenjob schränkt deine deine Verfügbarkeit und deine Vermittlungsbemühungen nicht ein. Eine leichte Überschreitung der Höchstarbeitszeit (15h) kann in Ausnahmefällen geduldet werden. Beim Einkommen ist wie bereits geschrieben der Freibetrag von derzeit 165,00 € zu beachten, dieser ist auf jeden Fall vom erzielten Einkommen des Nebenjobs anrechnungsfrei auf das Arbeitslosengeld I. Du kannst des weiteren noch Aufwendungen geltend machen, die zur Erfüllung des Nebenjobs erfordlich sind (z.B. Fahrt zum Abeitsplatz mit je 0,30 € pro Kilometer, Berufskleidung etc.). Diese Aufwendungen werden zum grundsätzlichen Freibetrag addiert. Alles was nun noch über der anrechnungsfreien Grenze liegt, wird eins zu eins vom Arbeitslosengeld abgezogen. Ein anderes Problem ist die verlängerte Arbeitszeit. Wie beschrieben darf die durchschnittliche Wochenarbeitszeit nicht über 15h liegen. Und hierbei wäre ich echt vorsichtig, da die Agentur für Arbeit sehr schnell Rückforderungen des Alg I stellt, wenn man die 15h überschreitet und dich aus dem Leistungsbezug abmeldet. Aber eigentlich ist es jetzt schon zu spät, da dein AG dir eigentlich monatlich für die Agentur eine Nebenverdienstbescheinigung ausstellen muss. Und wenn ich dich richtig verstehe, hast du die max. Arbeitszeit schon mind. in einem Monat überschritten, oder? |
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#4
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| Ja das ist richtig, ich habe diese Arbeitszeit bereits überschritten, allerdings gehen meine Überstunden auf den nächsten Monat über so das ich falls ich mal weniger arbeite , die fehlenden Stunden damit ausgeglichen werden. Ich bekomme jeden Monat immer den gleichen Betrag und die gleichen Stunden angerechnet bzw. ausgezahlt. Wieso kann die AfA mich einfach abmelden, denn es handelt sich hier trotzdem um einen 400 Euro Job? Ich wäre dann ja garnicht versichert. Das kapier ich nicht, jetzt habe ich einen 400 Euro Job da sollen die doch froh sein das ich wenigstens etwas arbeite. Ich laufe bei meinem Arbeitgeber und habe auch einen Vertrag als geringfügig Beschäftigter. Wer soll mich denn bitte versichern? Mein Arbeitgeber macht das nicht. Und ALG 2 werde ich nicht beantragen, da ich dieses Thema bereits hatte und nicht nochmal durchmachen möchte. |
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#5
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| Diese Milchmädchenrechnung klingt auch recht plausibel, widerspricht aber der gesetzlichen Grundlage der "Versicherungsleistung Arbeitslosengeld I"! Diese Versicherungsleistung tritt ein, wenn eine Erwerbslosigkeit vorliegt, diese wird sozusagen definiert über: Erwerbslos ist, wer unter 15 Std. die Woche arbeitet und somit Anspruch auf die Versicherungsleistung hat. Arbeitet er über die 15 Std. hinaus, entfällt der Anspruch. Es geht hierbei also nicht darum, dass Sacharbeiter der AfA Leuten an den Karren puschern wollen, sondern die Gesetzeslage muss ja irgendwo einen Standard festlegen. Mit Willkür hat das also nichts zu tun. Ich würde diese Problematik mal mit dem Chef besprechen...der wird die "Scherereien", die durch dieses Gesetz entstehen, sicherlich schon kennen und hat vielleicht eine Idee. LG Curly |
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#6
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| Hi, für April haben wir die Std. gesenkt. Aber für März kann er leider nichts mehr machen da die Auszahlung ja schon erfolgt ist, mein Problem ist jetzt das ich für März nicht versichert dann bin. Oder bin ich dann evtl. noch einen Monat danach versichert? Muss ich dann neu ALG1 beantragen oder läuft das dann im April weiter da ich ja für diesen Monat auch die entsprechenden Std. arbeite. Ich habe es ja auch nicht mit Absicht gemacht- Gruss MagicLost |
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#7
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| Höchstwahrscheinlich wirst du das Alg I neu beantragen müssen, denn die Wirkung der pers. Arbeitslosmeldung erlischt gem §122 (2) Nr. 2 bei einer Beschäftigungsaufnahme, wenn du diese der AA nicht mitgeteilt hast. Desweiteren wird vermutlich die Rückforderung des Arbeitslosengeldes für den Monat März auf dich zukommen. Aber das was dein Chef jetzt macht ist auch nicht korrekt! In der Nebenverdienstbescheinigung gibt dein Chef Auskunft über deine tatsächlich geleistete Arbeitszeit. Auch deine gemachten "Überstunden" sind hier miteinzubeziehen! Sollte dein Chef vorsichtig mit sein. Ich werfe mal ganz lose den Begriff Urkundenfälschung in den Raum........ Aber deine Meinung, "die sollen doch froh sein, das ich etwas mache" kann ich nicht ganz verstehen. Es ist doch vollkommen korrekt, dass du nicht wahlos zu deinem Alg dazuverdienen darfst. Schließlich kann es nicht sein, dass jemand Alg bezieht und nebenbei mehr oder weniger Vollzeit am Arbeiten ist und nachher bedeutend mehr in der Tasche hat als jeder andere AN! |
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#8
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| >Höchstwahrscheinlich wirst du das Alg I neu beantragen müssen, denn die Wirkung der pers. Arbeitslosmeldung erlischt gem §122 (2) Nr. 2 bei einer Beschäftigungsaufnahme, wenn du diese der AA nicht mitgeteilt hast. Ich habe der AfA angegeben das ich ab März einen 400 Euro Job annehme, das ich nun mehr gearbeitet habe ist mein Fehler gewesen denn ich habe meinem Arbeitgeber versäumt mitzuteilen das ich ALG1 bekomme denn dann hätte er mich nur 56 Std. arbeiten lassen anstelle 65 Std. >Aber deine Meinung, "die sollen doch froh sein, das ich etwas mache" kann ich nicht ganz verstehen. Es ist doch vollkommen korrekt, dass du nicht wahlos zu deinem Alg dazuverdienen darfst. Schließlich kann es nicht sein, dass jemand Alg bezieht und nebenbei mehr oder weniger Vollzeit am Arbeiten ist und nachher bedeutend mehr in der Tasche hat als jeder andere AN! Da hast du mich anscheinend etwas Missverstanden, denn ich verdiene jeden Monat den gleichen Betrag 390 Euro bei 65 Std., nicht mehr und nicht weniger (jetzt ja nur noch 56 Std. und 330 €), ich habe dadurch ja nicht mehr in der Tasche ich behalte davon ja nur die 165 Euro und der Rest wird angerechnet. Sollte ich aber Überstunden machen werden die auf den nächsten Monat gehen, und ausgeglichen werden sobald ich einen Monat weniger arbeite. Ich verstehe das trotzdem nicht so ganz, denn jetzt habe ich 5,5 Std. vielleicht mehr gearbeitet als ich darf und man streicht mir mein ALG1, es ist ja nicht Vollzeit oder Teilzeit sondern eine geringfügige Beschäftigung und somit auch nicht Krankenversichert. Wenn ich nun über den Satz von 400 Euro gekommen wäre würde ich es verstehen das man mein ALG1 einstellt. Kann mir das jemand beantworten wie das mit der Krankenversicherung ist wenn man das ALG für März zurückfordert? Und ALG2 rückwirkend geht ja auch nicht. Mit Absicht habe ich das ja nicht gemacht. |
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