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#1
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| Hallo zusammen, ich habe heute ein Vorstellungsgespräch für einen 400€ ob Job wo ich schon zu 80% die zusage habe. Bin bei der Agentur für Arbeit aber gemeldet das ich eine Vollzeit stelle suche (was ich ja auch tue). Habe mich nur auf den 400€ Job beworben weil es hier im Ort ist und ich dachte besser als gar kein Job. So nun würde mich interessieren, es sind ja 165€ frei und die restlichen 235€ werden dann von dem was ich Arbeitslosengeld habe abgezogen richtig ? Ich wollte mich eigentlich dann beim Arbeitsamt abmelden, nur kann ich mich erst ab Dezember Familienversichern. Würde es also gehen das ich den 400€ job mache...weiter Arbeitssuchend bleibe ?! Und wenn ich jetzt doch sage ok ich melde mich beim Amt ganz ab und mache nur den 400€ z.b. ab dem 15ten diesen monats muss ich dann das Arbeitslosengeld zurück zahlen ? Ich hoffe ihr versteht was ich wissen mag, ist zum schreiben immer so eine sache ![]() viele grüße costa |
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#2
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| Das Problem bei ALG I ist, dass du dort nur 14,99 Stunden wöchentlich arbeiten darfst, arbeitest du 15 Stunden und mehr pro Woche, fällst du aus ALG I heraus. Bei einem Minijob (bis 400€) müsstest du dann auch deine Krankenversicherung selber zahlen. Würdest du volle 400€ ausgezahlt bekommne, frage deinen Boss, ob er dich im Rahmen eines Midijobs (ab 400,01€ bis 800€) beschäftigen möchte, das wäre dann ein sozialversicherungspflichtiger Job mit KV und Anwartschaft auf ALG I. Solange du im Bereich um 400€ und ein paar Teuronen bleibst, ist das für den Arbeitgeber unschädlich, der schiebt nur ein paar Zahlen hin und her. Wenn du nur ein geringes Vermögen besitzt und die Schonvermögensgrenze bei ALG II nicht überschreitest, würde ich den 400€-Job machen, bzw. den Midijob mit 400,01€ und dazu aufstockend ALG II (Hartz IV = Arge/Jobcenter). Das ALG I läuft sowieso irgendwann aus, da würde ich mir lieber den Mini- oder Midijob angeln, du musst aber selber entscheiden, ob dir der Spatz in der Hand lieber ist als die Taube auf dem Dach.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Ja eben, mein ALG1 läuft nur noch bis Dezember. Daher dachte ich mir jetzt egal Job ist Job und hauptsache ich hab erstmal wieder was. In der Anzeige steht : Geringfügige Beschäftigung/ Mini-Job (nicht sozialversicherungspflichtig) |
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#4
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| Zitat:
Du könntest dich dann aber - sofern du nicht ALG II beantragst - weiter leistungslos "arbeitsuchend" melden. Zitat:
Das heisst: hast du Arbeitslosengeld ALG I über den Zeitraum der Arbeitslosigkeit bezogen, wird überzahltes ALG I zurückgefordert. ALG I wird aber nicht im voraus gezahlt, sondern nachträglich zum Monatsende, also so, wie man das üblicherweise vom Gehalt/Lohn kennt. Da man verpflichtet ist, Veränderungen, die den Leistungsbezug betreffen, SOFORT zu melden, sollte es nur in Ausnahmefällen zu Überzahlungen kommen.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#5
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| Zitat:
Sry Fragen über Fragen |
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#6
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| Zitat:
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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