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#1
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| Das AA droht mir mit einer Sperre, von mir wird eine Stellungnahme über den Kündigungsgrund seitens des AG gefordert. Ich möchte dabei keinen Fehler machen und hoffe hier Tipps zum passenden Inhalt der Stellungnahme bekommen. Der Sachverhalt ist folgender: 1 Woche nach Eintritt meiner Arbeitslosigkeit unterschrieb ich einen neuen Arbeitsvertrag bei einem neuem Arbeitgeber. Etwas panisch aufgrund der frisch eingetretenen Arbeitslosigkeit. Ich unterschrieb, unter drängel des AG, mit einem ungutem Gefühl gegenüber dem neuem Arbeitgeber, weil ich mir nicht sicher war ob der Arbeitsplatz/Betrieb der Richtige für mich ist. (Er ließ mich meine geforderte Bedenkzeit nicht ausschöpfen). Die Unterschrift war wohl mein Fehler, wie sich dann herausstellte. Die während des Vorstellungsgespräches besprochenen Details des Arbeitsplatzes, erwiesen sich in der Realität als nicht richtig. Die Stimmung unter den AN war sehr schlecht, die GL cholerisch und die Arbeitszeiten betrugen bis zu 14 Std. täglich. Als ich nach 14 Tagen den AG darauf ansprach, Ihm meinen Unmut mitteilte und ich im darlegte das ich mir meinen neuen Arbeitsplatz anders vorgestellt hätte, reagierte er mit Unverständnis. Ich versuchte mit offenen Karten zu spielen und teilte Ihm meine Bemühung um eine neue Stelle mit. Desweiteren teilte ich Ihm mit, dass er sich bis dahin natürlich auf meine Einsatz und meine Arbeitskraft voll verlassen kann. Die Reaktion kam am nächsten Tag, als er mich aufforderte zu kündigen, da meine Arbeitskraft unter diesen Voraussetzung voraussichtlich wohl nicht voll da wäre. Aus Hilflosigkeit riefe ich beim AA an, bei dem ich noch geführt wurde, da ich weiterhin als arbeitssuchend gemeldet war ) Ich schilderte die Problematik und mir wurde geraten auf keinen Fall selbst zu kündigen, wegen der drohenden Sperrzeit. Also teilte ich meinem AG mit, dass ich nicht kündigen möchte bzw. nicht gehen möchte und weiterhin gute Leistung erbringen werde, bis ich eine neue Anstellung gefunden habe. Dieser war damit nicht einverstanden und kündigte mir mit „sofortiger Wirkung“ (lt. Arbeitsvertrag fristgerecht in der Probezeit) Der Arbeitsvertrag war unbefristet und besagte eine 6 monatige Probezeit, in der mit sofortiger Wirkung gekündigt werden konnte. Als ich mich heute arbeitslos meldete, wies man mich auf die drohende Sperrzeit hin, aufgrund des Vortelefonats und der Nachfrage zur eigenen Kündigung, und der jetzt ausgesprochen Kündigung durch den AG. Die Chancen lägen bei 50% die Sperrzeit zu erhalten, ich solle mal die Stellungnahme über den Kündigungsgrund seitens des AG, aus meiner Sicht einreichen. Die Leistungsabteilung würde dann entscheiden. Nun möchte ich nichts Falsches angeben und frage mich, ob ich den oben formulierten Text im Kern so benutzen kann oder wie ich es begründen kann, um die Sperrzeit zu umgehen. Was muss als Grund enthalten sein. Hab ich mich denn falsch Verhalten…? Danke für jede Hilfe! Beste Grüße….. |
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#2
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| Der Sachverhalt ist folgender: 1 Woche nach Eintritt meiner Arbeitslosigkeit unterschrieb ich einen neuen Arbeitsvertrag bei einem neuem Arbeitgeber. Damit hast du nachgewiesen, dass du deinen Pflichten als Arbeitsloser gewissenhaft nachkommst. § 121 SGB III Absatz 1 SGB 3 - Einzelnorm Zitat:
Etwas panisch aufgrund der frisch eingetretenen Arbeitslosigkeit. Ich unterschrieb, unter drängel des AG, mit einem ungutem Gefühl gegenüber dem neuem Arbeitgeber, weil ich mir nicht sicher war ob der Arbeitsplatz/Betrieb der Richtige für mich ist. (Er ließ mich meine geforderte Bedenkzeit nicht ausschöpfen). Die Unterschrift war wohl mein Fehler, wie sich dann herausstellte. Die während des Vorstellungsgespräches besprochenen Details des Arbeitsplatzes, erwiesen sich in der Realität als nicht richtig. Die Stimmung unter den AN war sehr schlecht, die GL cholerisch und die Arbeitszeiten betrugen bis zu 14 Std. täglich. Solche Arbeitszeiten sind meiner Ansciht nach unzulässig. Es gibt das Arbeitszeitgesetz und die Tarifverträge. § 3 Arbeitszeitgesetz ArbZG - Einzelnorm Zitat:
Das musst du nicht akzeptieren. Guckst-du § 121 SGB III Absatz 2. Zitat:
SGB 3 - Einzelnorm Zitat:
Als ich nach 14 Tagen den AG darauf ansprach, Ihm meinen Unmut mitteilte und ich im darlegte das ich mir meinen neuen Arbeitsplatz anders vorgestellt hätte, reagierte er mit Unverständnis. Ich versuchte mit offenen Karten zu spielen und teilte Ihm meine Bemühung um eine neue Stelle mit. Das hebt zwar nicht die Laune eines Arbeitsgebers, ist aber dein gutes Recht. Du darfst auswählen, wo du arbeitest. Guckst-du-hier: Art. 12 GG Grundgesetz GG - Einzelnorm Zitat:
Desweiteren teilte ich Ihm mit, dass er sich bis dahin natürlich auf meine Einsatz und meine Arbeitskraft voll verlassen kann. Das war klug von dir. Die Reaktion kam am nächsten Tag, als er mich aufforderte zu kündigen, da meine Arbeitskraft unter diesen Voraussetzung voraussichtlich wohl nicht voll da wäre. Selbstverständlich darf auch der Arbeitgeber seine Meinung äussern. Das heisst aber nicht, dass diese Meinung die allein seeligmachende Wahrheit ist. Aus Hilflosigkeit riefe ich beim AA an, bei dem ich noch geführt wurde, da ich weiterhin als arbeitssuchend gemeldet war ) Ich schilderte die Problematik und mir wurde geraten auf keinen Fall selbst zu kündigen, wegen der drohenden Sperrzeit. Richtig. Wenn du selber kündigst, liegt eigenes Verschulden vor. Guckst du § 121 SGB III Absatz 1. Also teilte ich meinem AG mit, dass ich nicht kündigen möchte bzw. nicht gehen möchte und weiterhin gute Leistung erbringen werde, bis ich eine neue Anstellung gefunden habe. Dieser war damit nicht einverstanden und kündigte mir mit „sofortiger Wirkung“ (lt. Arbeitsvertrag fristgerecht in der Probezeit) Der Arbeitsvertrag war unbefristet und besagte eine 6 monatige Probezeit, in der mit sofortiger Wirkung gekündigt werden konnte. Ein Arbeitgeber darf innerhalb der Probezeit ohne Angabe von Gründen kündigen. NACH der Probezeit darf er nur begründet kündigen. Es ist stets eine Kündigungsfrist einzuhalten. "Fristlos" zu kündigen, ist nur begründet möglich, also z.B. bei Fehlverhalten: Diebstahl, Geheimnisverrat usw. Wenn du also fristlos gekündigt wurdest, solltest du dagegen angehen. Guckst-du § 622 BGB Absatz 3 BGB - Einzelnorm Zitat:
Als ich mich heute arbeitslos meldete, wies man mich auf die drohende Sperrzeit hin, aufgrund des Vortelefonats und der Nachfrage zur eigenen Kündigung, und der jetzt ausgesprochen Kündigung durch den AG. Die Chancen lägen bei 50% die Sperrzeit zu erhalten, ich solle mal die Stellungnahme über den Kündigungsgrund seitens des AG, aus meiner Sicht einreichen. Die Leistungsabteilung würde dann entscheiden. Nun möchte ich nichts Falsches angeben und frage mich, ob ich den oben formulierten Text im Kern so benutzen kann oder wie ich es begründen kann, um die Sperrzeit zu umgehen. Was muss als Grund enthalten sein. Hab ich mich denn falsch Verhalten…? Ich kann hier nicht erkennen, dass von deiner Seite ein Verschulden vorliegt. Es war ungeschickt, innerhalb der Probezeit den Unwillen deines Chefs zu erzeugen, aber andererseits muss man auch nicht jeden Mist klaglos hinnehmen. Ich sehe keine Grundlage, warum du sanktioniert werden solltest. Natürlich kann das schlussendlich nur ein Rechtsanwalt beurteilen, der über die aktuellen Gesetzestexte und Kommentare sowie die entsprechenden Tarifverträge verfügt. Bei den Angaben gegenüber der Agentur bleibst du bitte exakt bei der Wahrheit, selbst wenn noch Faktoren vorhanden sind, die deine Lage verschlechtern. Das schlimmste, was dir passieren kann ist, dass du drei Monate lang kein ALG I bekommst. Sollte dieser Fall eintreten und du mittellos sein, kannst du ALG II bei der ARGE/Jobcenter beantragen. Zwar wirst du auch dort sanktioniert, aber nur mit 30% des Regelsatzes. Sollte wirklich eine Sanktion verhängt werden, würde mich die Begründung interessieren. Gibst du uns bei Gelegenheit einen Erfahrungsbericht?
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. Geändert von nontestatum (12.10.2007 um 14:57 Uhr) |
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#3
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| Hallo und danke für die ausführliche Antwort. Nach reichlichem lesen und nachdenken, bin ich (so meine ich) auf den Grund gestoßen, warum das AA diese Stellungnahme fordert. Der AG formulierte in der Kündigung "...mit sofortiger Wirkung zum...", welches aber einer fristlosen Kündigung entspricht. Die aber nicht begründet wurde und auch nicht vorliegt. Hätte der AG "..fristgerecht zum..." geschrieben, hätte es wahrscheinliche keine Problem gegeben. Nun hat der AG nur die Formulierung des Arbeitsvertrags aufgegriffen, in dem es heißt "..innerhalb der Probezeit kann das AV mit sofortiger Wirkung gelöst werden". Ist es Sinnvoll den AG zu bitten die Kündigung umzuschreiben, denn sie ist meiner Meinung nach garnicht rechtsgültig ? Und arbeiten möchte ich dort bestimmt nicht mehr, auch von Klagen etc. möchte ich absehen.... aber ich möchte auch keine fristlose Kündigung, da kein grobes Verschulden vorliegt! |
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#4
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| Ich sehe da ein Problem: DU darfst an deiner Kündigung nicht mitwirken, wenn du deinen Boss jetzt um eine fristgerechte Kündigung bittest, dreht man dir am Ende noch das Wort im Munde herum. Es dürfte besser sein, der Rechtsanwalt macht das. Wahrscheinklich sieht das so aus, der Rechtsanwalt droht wegen Rechtsungültigkeit der Frist eine Kündigungsschutzklage an, worauf der Arbeitgeber die Kündigung zurücknimmt und eine neue formal richtige Kündigung ausspricht. So konnte ich mir das Szenario vorstellen.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#5
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| Das möchte ich eigentlich nicht, meinst Du ich komme nicht drum herum, mir einen zu nehmen? Was kostet sowas den überhaupt, und wo finde ich ein kompeten im Raum Dortmund? Ist es nicht unfair dem AG gegenüber, ich würde es wirklich lieber friedlich lösen. Aber Fakt ist wohl, daß die Kündigung nicht rechtskräftig ist. Außerdem hab ich dem AG schon eine Mail geschrieben, in welcher ich auf den Fehler aufmerksam gemacht habe und Ihn um Änderung gebeten habe... War wohl wieder mal ein Fehler, aber eine fristlose Kündigung wollte ich nicht auf mir sitzen lassen... Was tun sagte Zeus? ... Montag direkt zum Rechtsanwalt um schlimmeres zu verhindern? ... |
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#6
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| Zitat:
Der Rechtsanwalt sagt dir, wie du dich juristisch korrekt zu verhalten hast. Hier geht es ja zunächst nur um eine juristische Beratung, wie hoch das Honorar ist, kann ich nicht sagen, es dürfte aber noch bezahlbar und auch gut angelegt sein. Ich rate immer dazu, Mitglied in einer Gewerkschaft zu sein. Das ist natürlich nicht billig (bei IG METALL 1% vom Brutto ). Leider sind das Kriegskosten und es will auch nicht jeder Gewerkschaftsmitglied sein ("Was soll ich bei den Sozis?"). Aber die Zeiten haben sich enorm geändert und eine Gewerkschaftsmitgliedschaft oder mindestens eine Arbeitsrechtsschutzversicherung sind unentbehrlich geworden, weil in die Arbeitswelt merkwürdige Sitten eingezogen sind und weil die Arbeitsverhältnisse nicht mehr so dauerhaft sind wie früher.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu nontestatum für den nützlichen Beitrag: | ||
sonnenfreund75 (12.10.2007) | ||
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#7
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| Ich werd mal ein WE drüber schlafen... Hab ja ab Montag Zeit ... Danke nochmal und einen schönen Abend ! |
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