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| Umfrageergebnis anzeigen: Hab ich noch weiterhin Anspruch auf die alte 58iger Reglung? | |||
| Ja,weil die Reglung durch Unfall unterbrochen wurde. | | 0 | 0% |
| Ja,wäre auch ohne Unfall eher in Rente gegangen. | | 0 | 0% |
| Ja,nach 41 Arbeitsjahren. | | 0 | 0% |
| Multiple-Choice-Umfrage. Teilnehmer: 0. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen | |||
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#1
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| Im Juli 2006 bin ich Arbeitslos geworden.Da ich bereits 58 Jahre war,hab ich die 58iger Reglung für mich gewählt.Im Januar 2007 hatte ich einen Unfall und bekam 15 Monate Verletztengeld von der BG. Jetzt muß ich das Arbeitslosengeld wieder neu beantragen ,bin jetzt 60 Jahre. Kann ich die 58iger Reglung jetzt weiter machen bis meine Rente auf Erwerbslosigkeit durch ist? Ich habe noch 8 Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld. |
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