58er Regelung nach erneuter Arbeit
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58er Regelung nach erneuter Arbeit

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  #1  
Alt 15.04.2009, 18:34
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Dendemann befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard 58er Regelung nach erneuter Arbeit


Guden Forum,

ich hoffe mal das Sub-Forum passt ansonsten bitte verschieben.

Und zwar handelt es sich bei meiner Frage um meinen Vater, Baujahr August 48. Im November 2006 arbeitslos geworden und zu den damals gelten Bestimmungen in die 58 Regelung eingetreten. Bis Mai 2007 arbeitslos gewesen, dann wieder etwas gefunden und bis jetzt, mitte April 2009, in dieser Firma durchweg gearbeitet. Nun steht der Betrieb kurz vor der Pleite, großteil wurde gekündigt, darunter mein Vater.

Am Tag der Kündigung noch auf dem Amt gewesen um sich wieder Arbeitslos zu melden und eigentlich mit ganz entspannten Gefühlen an die Sache rangegangen, da er ja damals diese 58er Regelung eingeganen ist. Also Arbeitslosengeld bekommen, nebenbei ohne Zwang vom Amt nach Arbeit suchen und zur Not nach der maximalen Bezugsdauer von ALG 1 mit seinen 0,3% pro Monat Abschlag in Rente gehen.

Jetzt sagte ihm der Herr auf dem Amt aber, das so dass das unter Umständen nicht laufen würde, denn er habe ja wieder gearbeitet und sich "neue Ansprüche" (Leider doppeltes Gedächtnisprotokoll Beamter -> Vater, Vater -> Mir) erarbeitet und die 58er Regelung sei 2008 ausgelaufen und er wüsste jetzt nicht wie das abläuft, mein Vater sei in dem Bereich ein Einzelfall.

Konkret würde mich jetzt interessieren ob jemand die selben Erfahrungen schon gemacht hat und darüber berichten könnte oder vielleicht ein Experte auf dem Gebiet hier mit liest und etwas dazu sagen könnte?!

herzlichsten Dank,
der Dende
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  #2  
Alt 01.05.2009, 14:06
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Justus befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Zitat:
Zitat von Dendemann Beitrag anzeigen
Guden Forum,.

Konkret würde mich jetzt interessieren ob jemand die selben Erfahrungen schon gemacht hat und darüber berichten könnte oder vielleicht ein Experte auf dem Gebiet hier mit liest und etwas dazu sagen könnte?!
ich möchte mich dem anschließen,hier mal mein Fall, der aber erst am Anfang steht mit Widerspruch und RA als Beistand...

Während der Kündigungsschutzklage in 2007 habe ich als Arbeitslose die 58er Regelung unterschrieben.
Gerichtsverhandlung war dann erst Nov 2007. Ich habe zwar Erfolg gehabt, aber in dem Betrieb wollte ich dann doch nicht mehr arbeiten.
ich bekam eine betriebsbedingte ordentliche Kündigung am 30. Nov2007 mit Kündigungsfrist bis Feb.2008 und wurde von der Arbeit freigestellt.
Damit ging ich zum Arbeitsamt, ging alles problemlos weiter, auf meine Nachfrage wurde mir bestätigt daß das mit der 58er Regelung alles seine Ordnung hat und so vergingen 12 Monate immer in dem Glauben alles ist in Ordnung.
Plötzlich bittet man mich zum Gesprächstermin, ganz lapidar bekomm ich gesagt, das mit der 58er Regelung trifft nicht mehr für mich zu, weil ich erst 2008 arbeitslos geworden wäre.Aber 12 Monate war alles o.K. , (Vertrauensschutz ??) schriftlich will man mir das nicht geben.. nun soll ich los Arbeit suchen, erst mal an Maßnahmen teilnehmen, gleich EGV unterschreiben (tut das niemals gleich dort vor Ort, erst mitnehmen und prüfen !!!!!!!)
Ich bin schnurstracks zum Anwalt, aber das kostet und Rechtsschutz tritt da nicht ein und Beratungshilfe hab ich zwar beantragt, aber weiß nicht ob das klappt. Also erstmal gegen alles WIDERSPRUCH und dann sehn wir weiter,

wär prima wenn sich hier ähnlich Betroffene melden würden..
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