AA hat zuviel gezahlt trotz ordnungsgemäßer Abmeldung!!!
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeitslosigkeit > Arbeitslosengeld ALG I


AA hat zuviel gezahlt trotz ordnungsgemäßer Abmeldung!!!

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 08.07.2008, 10:45
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.04.2008
Beiträge: 17
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
hexe1501 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AA hat zuviel gezahlt trotz ordnungsgemäßer Abmeldung!!!


Hallo,

mein Freund hat am 09.Mai kurzfristig Arbeit bekommen. Das haben wir sofort beim Arbeitsamt gemeldet, schriftlich bei der ARGE und bei der Agentur mit deren Formularen. Er bekam ALG 1 und aufstockend Hartz 4.

Anfang Juni bekam er aber trotzdem weiterhin Geld vom AA (beides in voller Höhe) und wir haben sofort hingeschrieben, das er ja Arbeit hat. Anfang Juli das gleiche Spiel!!!

Jetzt kam gestern ein Brief vom AA , das sie (bisher) das ALG 1 zurückhaben wollen. Allerdings für den gesamten Zeitraum und nicht nur anteilig, was den Mai betrifft. (Er war ja schließlich bis 08.05.08 noch arbeitslos! )

Nun meine Frage... Muß er das Geld zurückzahlen und Warum in voller Höhe?!?! Er hat doch teilweise Anspruch!

Und ich denk auch mal, das Gleiche kommt auch noch fürs Hartz 4...

Kann er sich da nicht in nem Widerspruch auf dieverse Urteile beziehen, hab da einiges zum § 45 SGB X gefunden...

Das Problem bei der Sache ist, sein erster Lohn für den 2/3 Monat Mai kam erst Mitte Juni, sprich ein Teil des Geldes ist schon lange für Miete etc draufgegangen!
Mit Zitat antworten

  #2  
Alt 08.07.2008, 13:26
Benutzerbild von nontestatum
Moderator
 
Registriert seit: 18.02.2007
Beiträge: 7.762
Bedankte sich: 16
1.056 Danksagungen in 1.031 Beiträgen
Blog-Einträge: 1
nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Ich sehe das so:

ALG I wird tageweise berechnet und gewährt. Daher müsste er bis einschliesslich 08.05.2008 Leistungen ALG I beziehen.

Bei ALG II ist er bedürftig, bis er den ersten Lohn erhält. Hat er den Lohn für Mai im Monat Mai ausgezahlt bekommen, greift die Zuverdienstregel nach § 30 SGB II und sein Lohn wird voll mit dem ALG II verrechnet. Evtl. verbleibt ihm nur noch der Freibetrag bzw. er ist zusammen mit dem anteiligen ALG I nicht mehr bedürftig und fällt ganz aus ALG II heraus.

Hat er den Lohn für Mai erst im Juni auf dem Konto, bleibt das ALG II für Mai gemäss dem Zuflussprinzip unangetastet und der Lohn wird nicht berücksichtigt und nicht mit dem ALG II vererchnet.

Das Arbeitsamt gibt es nicht mehr. Es gibt nur noch die Agentur für Arbeit (ALG I) und die ARGE/Jobcenter (ALG II). Ich gehe davon aus, dass sämtliche Berechnungen von der ARGE vorgenommen werden und die rechnet dann mit der Agentur für Arbeit ab.
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
Mit Zitat antworten

  #3  
Alt 08.07.2008, 15:01
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.04.2008
Beiträge: 17
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
hexe1501 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Sein erster Lohn kam erst Mitte Juni, und halt auch bloß anteilig für die gearbeiteten Stunden im Mai. Somit dürfte ja keine Überzahlung für den Mai, sondern bloß für Juni vorliegen?!

Ich weiß das es das AA als solches nicht mehr gibt, sondern nur ARGE und Agentur. Aber das Schreiben, das er jetzt bekommen hatte, kam von der Agentur und nicht von der ARGE. Wie soll das da gehen mit der Verrechnung der Agentur bei der ARGE, wenn er erst der Agentur zurückzahlen sollen?
Mit Zitat antworten

Antwort




Themen-Optionen



Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeitslosigkeit > Arbeitslosengeld ALG I


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 02:36 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.