AA Sperrzeit kann man da Minijob annehmen?
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Alt 02.11.2008, 12:53
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shanouk befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AA Sperrzeit kann man da Minijob annehmen?


Habe gekündigt und werde eine Sperrzeit von 12 Wochen eingehen plus minus. Hätte allerdings eine Möglichkeit einen 400 Euro Job unter 14,9 Std. anzunehmen. Vor der Arbeitslosigkeit habe ich keinen Minijob gehabt.
1.Darf ich in der AA Sperrzeit einen Minijob ausüben?! erlaubt/nicht erlaubt?
2.Wird mir das an ALG 1 angerechnet?
3.Darf ich die ganzen 400 Euro behalten? Oder nur 165 € (Sperrzeit) Später ist es klar?!
4. Wie ist es bei Gewerbe/Kleingewerbe?
5. Wie sieht es aus könnte ich evtl. in der Sperrzeit einen Vorschuss beantragen?
6. Welche Vermögensgrenze ist da erlaubt?
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  #2  
Alt 02.11.2008, 18:20
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Zitat von shanouk Beitrag anzeigen
Habe gekündigt und werde eine Sperrzeit von 12 Wochen eingehen plus minus. Hätte allerdings eine Möglichkeit einen 400 Euro Job unter 14,9 Std. anzunehmen. Vor der Arbeitslosigkeit habe ich keinen Minijob gehabt.

1.Darf ich in der AA Sperrzeit einen Minijob ausüben?! erlaubt/nicht erlaubt?
Du darfst jede Arbeit annehmen. Um nicht aus ALG I zu fallen, muss die 14,99 -Stunden -Grenze beachtet werden.

2.Wird mir das an ALG 1 angerechnet?
Ja!

3.Darf ich die ganzen 400 Euro behalten? Oder nur 165 € (Sperrzeit) Später ist es klar?!
Meiner Ansicht nach bleibt bei der Sperre ein Zuverdienst nicht unberücksichtigt. Bliebe der Zuverdienst unberücksichtigt, wäre dies eine Ungleichbehandlunmg gegenüber anderen gesperrten Personen.

4. Wie ist es bei Gewerbe/Kleingewerbe?
Ebenfalls Anrechnung nach § 141 SGB III.

5. Wie sieht es aus könnte ich evtl. in der Sperrzeit einen Vorschuss beantragen?
Grundsätzlich kannst du auch bei ALG I einen Vorschuss nach § 42 SGB I beantragen.

6. Welche Vermögensgrenze ist da erlaubt?
Bei ALG I gibt es im Gegensatz zu ALG II keine Vermögensgrenzen.

Solltst du durch die Sperre in Not geraten, kannst du ALG II beantragen.

Dafür müsstest du aber "bedürftig" im Sinne des SGB II sein, d.h. es sind die Vermögensgrenzen des SGB II zu beachten. Ausserdem unterliegst du dann auch den Zumutbarkeitsbedingungen des SGB II.

Beachte bitte, dass du - solange du kein ALG II beziehst - je nach Höhe des ALG I - auch Wohngeld beantragen kannst.

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