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#1
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| Habe gekündigt und werde eine Sperrzeit von 12 Wochen eingehen plus minus. Hätte allerdings eine Möglichkeit einen 400 Euro Job unter 14,9 Std. anzunehmen. Vor der Arbeitslosigkeit habe ich keinen Minijob gehabt. 1.Darf ich in der AA Sperrzeit einen Minijob ausüben?! erlaubt/nicht erlaubt? 2.Wird mir das an ALG 1 angerechnet? 3.Darf ich die ganzen 400 Euro behalten? Oder nur 165 € (Sperrzeit) Später ist es klar?! 4. Wie ist es bei Gewerbe/Kleingewerbe? 5. Wie sieht es aus könnte ich evtl. in der Sperrzeit einen Vorschuss beantragen? 6. Welche Vermögensgrenze ist da erlaubt? |
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#2
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| Zitat:
Solltst du durch die Sperre in Not geraten, kannst du ALG II beantragen. Dafür müsstest du aber "bedürftig" im Sinne des SGB II sein, d.h. es sind die Vermögensgrenzen des SGB II zu beachten. Ausserdem unterliegst du dann auch den Zumutbarkeitsbedingungen des SGB II. Beachte bitte, dass du - solange du kein ALG II beziehst - je nach Höhe des ALG I - auch Wohngeld beantragen kannst. BMAS - Fragen zum Einkommen/Vermögen Freibeträge, Schonvermögen --> Fragen zu ALG II siehe vorgenannten Link. Nutze die Suchfunktion auf der BMAS-Seite: Menüleiste oben rechts
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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