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| • Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern |
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#1
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| Hallo Zusammen, habe meinen Job dieser Tage fristlos gekündigt und wollte mich nun arbeitslos melden. Bin zur Zeit krank geschrieben. Beim Arbeitsamt sagte man mir aber, ich könne mich erst arbeitslos melden, wenn ich nicht mehr krank seie, obwohl ich gekündigt habe. Und das verstehe ich nicht. Kann mir da wer helfen? Lg. Nicci |
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#2
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| Auch wenn Du derzeit krank geschrieben bist, kannst Du Dich Arbeitslos melden. Arbeitssuchend ja nicht, weil Du dem Arbeitsmarkt aufgrund Deiner Krankheit nicht zur Verfügung stehen kannst (dafür wird aber in der Regel von der Arbeitsagentur ein Attest vom Arzt verlangt). Sobald man erfährt dass man arbeitslos wird, sollte man innerhalb von drei Tagen die Arbeitsagentur aufsuchen und sich arbeitslos melden. Dabei spielt es keine Rolle ob man gekündigt wurde oder selber kündigte. Lässt man die Frist von drei Tagen nach Erhalt der Kündigung oder der eigenen Kündigung verstreichen, kann eine Sperrzeit der Leistungen verhängt werden. Ich meine mal gelesen zu haben, wenn man die Frist verstreichen lässt, ist Krankheit ein Grund, um die Frist zu verlängern. Aber Du warst ja trotz Krankheit schon bei der Arbeitsagentur.
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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#3
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| Das ist nicht richtig! Die Frist vn drei Tagen gibt es, aber wenn man krank ist, kann man sich nicht arbeitslos melden. Erst wenn man wieder gesund ist, einfach dann die Bescheinigung des Arztes zulegen zu den Unterlagen, am Besten mit zur Arbeitslosmeldung mit´bringen. |
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